Brigitte-Schlieben-Lange-Programm
Mit dem Brigitte-Schlieben-Lange-Programm verfolgt das Land Baden-Württemberg das Ziel, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -künstlerinnen mit Kind(ern) bei der Qualifizierung für eine Professur zu unterstützen und ihnen somit eine größere Planungssicherheit während der Qualifizierungszeit zu bieten. Das Förderprogramm wird in drei unterschiedliche Linien unterteilt, wobei nur die Förderlinie I für die Wissenschaftlerinnen an der Universität Heidelberg relevant ist.
Förderlinie I
Diese Förderlinie richtet sich an Frauen mit Kind(ern), die ein Beschäftigungsverhältniss an einer Hochschule haben und sich in der Postdoc-Phase befinden. Wissenschaftlerinnen können bis zu zwei Jahre lang in einem Beschäftigungsverhältnis der Vergütungsgruppe TV-L EG 13 oder 14 gefördert werden. Im Regelfall fördert das MWK ein Beschäftigungsverhältnis von 50 Prozent eines Vollzeitäquivalents. Seitens der betreuenden Hochschule sind mindestens 25 Prozent eines vollen Beschäftigungsumfangs zu finanzieren. Die Finanzierung des Hochschulanteils ist durch das jeweilige Institut der Geförderten zu übernehmen. Erwartet wird, dass die notwendige Grundausstattung inklusive der erforderlichen Sachmittel seitens der Hochschule bereit gestellt werden (vgl. Richtlinien für Förderlinie I).
Richtlinien
Weitere Informationen sind den Richtlinien des Programms zu entnehmen, die Ihnen im Folgenden zur Verfügung stehen.
Bewerbungsdokumente 2019 auf einen Blick
Antragsstellung und Vergabeverfahren
Förderanträge sind im Gleichstellungsbüro der Universität Heidelberg einzureichen.
Die Abgabefrist ist abgelaufen. Wir informieren Sie zu gegebener Zeit an dieser Stelle über eine neue Ausschreibungsrunde.
Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt durch eine zentrale Vergabekommission, an der das MWK, Vertreterinnen der Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten sowie externe Gutachterinnen teilnehmen.
Weitere Informationen zum Antragsverfahren und Beratung bei der Antragstellung erhalten Sie bei
Carmen Waiblinger
carmen.waiblinger@uni-heidelberg.de
06221 / 54 - 4013
Wir empfehlen den Antragstellerinnen sich beraten zu lassen, insbesondere wegen der formalen Erfordernisse der Antragstellung.