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Welcome Centre für internationale Wissenschaflter
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Schulen

In Deutschland besteht für alle hier lebenden Kinder Schulpflicht vom 6. bis zum 15. Lebensjahr. Es gibt Schulen unter staatlicher, privater, konfessions- gebundener Trägerschaft; reine Mädchen- oder Jungenschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen. Je nachdem, wie lange Sie sich mit Ihren Kindern in Deutschland aufhalten, müssen Sie Ihre Kinder entweder bei einer deutschen Schule anmelden oder sie von der Schulpflicht befreien lassen. Eine Schulbescheinigung (oder Befreiung) für Ihr Kind müssen Sie in der Regel auch  bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde vorlegen.

Schulkindertagesstätten bzw. Schulhorte sind Einrichtungen, die Kinder von berufstätigen Eltern nach Schulschluss weiter betreuen, eine warme Mahlzeit servieren, bei den Hausaufgaben helfen und ein Freizeitprogramm bieten. Schulkindertagesstätten sind kostenpflichtig.

Wir helfen Ihnen gerne bei der Suche nach einer geeigneten Schule für Ihr Kind. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an uns, wenn Sie ein Kind im schulpflichtigen Alter haben.

Schulamt

Auskünfte über die verschiedenen Schulen und Schularten erteilt auch das Staatliche Schulamt für den Stadtkreis Heidelberg

Staatliches Schulamt für den Stadtkreis Heidelberg
Friedrich-Ebert-Platz 3
69117 Heidelberg
Tel. +49 6221 58-32011 / 58-32012
staatliches-schulamt@heidelberg.de

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 12.05.2022
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