Blaue Karte EU (§18b AufenthG)
Mit Einführung des Gesetztes zur Hochqualifizierten-Richtlinie am 01.08.2012 wurde auch ein neuer Aufenthaltstitel, die sogenannte Blaue Karte EU (§18b Aufenthaltsgesetz), eingeführt. Inhaber der Blue Card und deren Familie dürfen in das entsprechende EU-Mitgliedsstaat, um einer Beschäftigung nachzugehen, ein-, ausreisen und bleiben. Wissenschaftler aus Drittstaaten außerhalb der EU können die Blaue Karte EU als befristete Arbeitsgenehmigung beantragen. Der Antrag muss bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.
Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (deutscher Hochschulabschluss, ausländischer Hochschulabschluss, der anerkannt ist oder ausländischer Hochschulabschluss, der einem deutschen vergleichbar ist).
- Arbeitsvertrag oder verbindliches Arbeitsplatzangebot mit jährlichem Mindestgehalt.
- Gehaltsgrenze 58.400,- €/brutto (Stand: 2023). Ausnahme: Gehaltsgrenze 45.552,- €/brutto (Stand 2023) bei sogenannten Mangelberufen in den MINT- Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) und Humanmedizin. Eine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist notwendig.
Ein Aufenthalt in Deutschland mit der Blauen Karte hat für den Wissenschaftler/in folgende Vorteile:
- Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für bis zu 4 Jahre möglich, längstens für die Zeit des Arbeitsvertrages + 3 Monate
- frühzeitige Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Inhaber der Blauen Karte nach 33 Monaten Beschäftigung bzw. 21 Monaten Beschäftigung bei Nachweis guter Deutschkenntnisse (B1).
- visumsfreier Aufenthalt in allen Schengen-Staaten bis zu 90 Tagen.
- nach 18 monatigem Besitz der Blauen Karte EU können die Inhaber visumfrei in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und dort die Blaue Karte EU für diesen Mitgliedstaat innerhalb eines Monats beantragen(Gilt nicht für Großbritannien, Irland und Dänemark!).
- Darüber hinaus gestattet Ihnen der Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU Aufenthalte bis zu 12 Monaten in einem Drittstaat außerhalb der EU.