Bereichsbild
Verfassungsfeinde im Land?
Tagung im Forschungsprojekt
Bild
 
Zwischenpublikation
Bild
 

Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, '68 und der "Radikalenerlass"

Beschluss Landesregierung Okt73

Das Forschungsprojekt Verfassungsfeinde im Land? Baden-Württemberg, '68 und der "Radikalenerlass" am Historischen Seminar der Universität Heidelberg, untersucht den 1972 verabschiedeten und hoch umstrittenen "Extremistenbeschluss" und dessen Folgen für die Region Baden-Württemberg aus zeitgeschichtlicher Perspektive.

Unter Kanzler Willy Brandt verabschiedeten am 18. Februar 1972 die Ministerpräsidenten und Landesminister den "Erlass zur Beschäftigung von Radikalen im öffentlichen Dienst". Er betraf die Einstellung und Tätigkeit von links- oder rechtsradikalen Personen im öffentlichen Dienst. Gemäß der "Grundsätze zur Frage der verfassungsfeindlichen Kräfte im öffentlichen Dienst" sollte jeder Beamte die Gewähr bieten, dass er "jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes" eintreten würde. Konnte ein Bewerber diese Anforderung aufgrund "verfassungsfeindlicher Aktivitäten" nicht erfüllen, galt er für den öffentlichen Dienst als ungeeignet und musste abgelehnt werden. Die Einstellungsbehörden fanden in ihren Entscheidungsprozessen, ob ein Kandidat für den öffentlichen Dienst in Frage kam, Unterstützung des Verfassungsschutzes.

Die Maßnahme der "Regelanfrage" über Bewerber im öffentlichen Dienst hinsichtlich ihrer politischen Ausrichtung und etwaigen "Radikalität" sowie "Verfassungsfeindschaft" ließ ein neuralgisches Spannungsfeld moderner Gesellschaften zwischem dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Gebot "wehrhafter" Demokratie sichtbar werden. Baden-Württemberg, das mit dem "Schiess-Erlass" für Referendare als ein Bundesland galt, in dem der Erlass besonders streng umgesetzt wurde, schaffte die Maßnahme 1991 ab. Doch damit war die Geschichte des "Radikalenerlasses" nicht zu Ende: Zahlreiche Betroffene hatten und haben noch heute mit den beruflichen und biografischen Folgen zu kämpfen. Auch nach der Einstellung der Regelüberprüfung setzte sich die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung um den "Radikalenerlass" fort. Eine wissenschaftliche Aufarbeitung von Wirkungen und Folgen des "Extremistenbeschlusses" steht bisher noch aus und wird nun am Lehrstuhl für Zeitgeschichte begonnen.

Das auf drei Jahre angelegte Forschungsprojekt am Lehrstuhl für Zeitgeschichte der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wird vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK) gefördert.

Bild: Bekanntmachung des Innenministeriums über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. Vom 15. Oktober 1973 ("Schiess-Erlass"), in: Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg (GABl.) 21/34, 1973, S. 950-952, hier: S. 950 (Ausschnitt).

 

Besuchen Sie auch den Wissenschaftsblog des Projekts Der "Radikalenerlass" in Baden-Württemberg unter: www.radikalenerlassbawuede.com [aktuell gesperrt / Webpräsenz wird neu aufgebaut)

 


 

BW Logo MWK

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 19.02.2024
zum Seitenanfang/up