Kontrollmitteilung / Steuerkartei
Die Universität Heidelberg ist gemäß § 93a Abgabenordnung (AO) und der Mitteilungsverordnung als Behörde bezüglich bestimmter Auszahlungen gegenüber dem Finanzamt meldepflichtig und erstellt deshalb für die verschiedenen Auszahlungen sogenannte Kontrollmitteilungen.
Gemeldet werden Zahlungen für: Honorarverträge, Werkverträge, Gastvorträge, Lehraufträge, Gastdozenten, Gastaufenthalte/ Forschungsaufenthalte, Reisekosten für vorgenannte Zahlungen, Preisgelder, Mieteinnahmen, etc.
Eine Kontrollmitteilung erhält bei inländischen Zahlungsempfängern der Zahlungsempfänger selbst sowie das zuständige Wohnsitzfinanzamt. Bei ausländischen Zahlungsempfängern erhält der Zahlungsempfänger eine Kontrollmitteilung sowie das Finanzamt Heidelberg.
Folgende Daten werden übermittelt:
- Name, Vorname
- Privatanschrift
- Höhe der Zahlung(en)
- Tag der Zahlung(en)
- Grund der Zahlung(en)
Die Universität ist lediglich verpflichtet, den Grund der Zahlung zu melden. Nicht zuständig ist die Universität für die Beurteilung einer sich ggf. aus der Zahlung ergebenden Steuerpflicht für den Zahlungsempfänger.