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Mein Weg zu Bewerbung und Zulassung

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.

Meine Angaben

Erstes FachÜbersetzungswissenschaft – Bachelor 100%
StaatsangehörigkeitBangladesch
BildungsabschlussAusländische Hochschulzugangsberechtigung
StudieneinstiegErstes Fachsemester
Angaben ändern

Übersetzungswissenschaft – Bachelor 100%

Bewerbungsverfahren

Studienanmeldung für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung

Internationale Studienbewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle grundständigen Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben. Die Studienplätze werden direkt von der Universität vergeben.

Fachspezifische Informationen

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg. Sofern die Aufnahme eines Fachstudiums in Studiengängen ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung an zusätzliche Bedingungen geknüpft ist, informieren darüber die fachspezifischen Auswahlordnungen/Zulassungssatzungen. Wenn nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.

Einzureichende Unterlagen

Für Ihre Bewerbung sollten Sie alle einzureichenden Unterlagen als PDF-Dateien zum Upload bereitstellen.

Bewerbungsplattform und -fristen

Die Bewerbung erfolgt für alle grundständigen Studiengänge über das Online-Bewerbungsportal. 

Bewerbungsfrist

Wintersemester: 01.06. - 30.09.

Zulassungsverfahren

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg. 

Immatrikulation

Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.