Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Physik – Bachelor 50% |
Staatsangehörigkeit | Schweiz |
Bildungsabschluss | Deutsche Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Für internationale Bewerber*innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dies gilt auch für internationale Bewerber*innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung/Abitur aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandsschule (so genannte „Bildungsinländer“).
In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze nach einem von der Hochschule durchgeführten Aufnahmeprüfungsverfahren vergeben.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der Auswahlsatzung/Zulassungsordnung genannten Kriterien. Sofern nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Als EU-/EWR-Staatsangehörige*r oder Bildungsinländer*in müssen Sie für eine Bewerbung für ein Fach mit Aufnahmeprüfungsverfahren allgemeine und fachspezifische Unterlagen im Bewerbungsportal der Universität Heidelberg fristgerecht hochladen.
Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online im Bewerbungsportal der Universität Heidelberg. Bitte halten Sie daher für die Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen/Dokumente als hochladbares pdf-Dokument bereit. Bitte achten Sie darauf, dass nur gut lesbare Dokumente gewertet werden können. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist.
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Das Hauptverfahren für das erste Fachsemester in den grundständigen Studiengängen (Bachelor/Staatsexamen) wird in der Regel innerhalb von vier bis fünf Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.