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Mein Weg zu Bewerbung und Zulassung

Hinweis zur Bewerbung für das Sommersemester 2024 und das Wintersemester 2024/25: Das Bewerbungsportal wird derzeit umgestaltet. Einzelne Informationen können abweichen.

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.

Meine Angaben

Erstes FachEconomics – Master
StaatsangehörigkeitChina
BildungsabschlussUniversitärer Abschluss (für Masterstudiengänge)
StudieneinstiegErstes Fachsemester
Angaben ändern

Economics – Master

Bewerbungsverfahren

Verfahren für Masterstudiengänge mit Zugangsbeschränkung

Alle Masterstudiengänge der Universität Heidelberg sind zugangsbeschränkt. Die Bewerbung für einen Studienplatz in einem konsekutiven Masterstudiengang mit Zugangsbeschränkung erfolgt über das Online-Portal heiCO. Hierfür ist eine Registrierung sowie der Upload aller erforderlichen Unterlagen erforderlich.

Fachspezifische Informationen

Die jeweilige Zugangsbeschränkung ist in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung festgelegt. Die Kriterien, die für den jeweiligen Studiengang zu erfüllen sind, entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.

Einzureichende Unterlagen

Für ihre Bewerbung müssen Studienbewerber:innen für den ausgewählten Studiengang bestimmte Unterlagen fristgerecht im Bewerbungsportal hochladen.

Bewerbungsplattform und -fristen

Die Bewerbung erfolgt über das Online-Portal heiCO. 

Bewerbungsfrist

Wintersemester: 01.04.-30.09.

Zulassungsverfahren

Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der in der fachspezifischen Zulassungsordnung bzw. der Studien- und Prüfungsordnung genannten Kriterien. In einigen Studiengängen wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens ein Auswahlgespräch oder Test durchgeführt. 

Immatrikulation

Für das Masterstudium zugelassene Studienbewerber*innen werden in ihrem heiCO-Account (Self-Service-Ansicht)  aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.