Evakuierungsübungen Evakuierungsübungen

Unterschiedliche Ereignisse wie Brände, Austritt von Gefahrstoffen, Biostoffen oder ähnlichem können eine Alarmierung mit anschließender Evakuierung eines Betriebes auslösen. Grundsätzlich sind dann alle betroffenen Personen sofort sicher und schnell aus dem gefährdeten Bereich zu evakuieren. 

Die von der Stabsstelle Sicherheit erstellte Handreichung Evakuierungsübung soll Instituten und Einrichtungen der Universität Hilfestellung zur Ermittlung der notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen eines Evakuierungskonzepts geben.

Durchführung von Evakuierungsübungen

In allen Einrichtungen/Gebäuden der Universität sollen regelhaft mindestens alle 2 Jahre Evakuierungsübungen durchgeführt werden. Ziel dieser Übungen ist es, bei unerwartet auftretenden Notfällen allen in einem Gebäude anwesenden Personen (Beschäftigte, Studierende, Gäste) ein rasches, geregeltes und sicheres Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Zuständig und verantwortlich für die Durchführung dieser rechtsverbindlichen Vorgabe sind die jeweiligen Einrichtungsleitungen (Institute, Seminare, Zentrale Einrichtungen etc.), die gemeinsam mit ihren Brandschutz- / Evakuierungshelfenden und Sicherheitsbeauftragten, dem Hausdienst und der Klinik Technik GmbH (KTG) passende Konzepte und Umsetzungsmaßnahmen entwickeln müssen.

Zur Information und Unterstützung der Einrichtungenwurde die „Handreichung für Evakuierungsübungen“ erstellt, die Schritt für Schritt durch alle erforderlichen Maßnahmen führt - von der Erstellung eines entsprechenden Konzepts bis zur Evaluation nach einer erfolgten Evakuierung.

Wichtige Einrichtungen zur Evakuierung

Flucht- und Rettungsplan

Der Flucht- und Rettungsplan ist ein Plan, in dem die erforderlichen Informationen über die Fluchtwege sowie die Standorte von Erste-Hilfe-Einrichtungen und von zur Selbsthilfe vorgesehenen Brandschutzeinrichtungen dargestellt sind. 

Flucht- und Rettungswege

Flucht- und Rettungswege sind Verkehrswege mit besonderen Anforderungen, da Sie der Flucht aus einem Bereich oder der Rettung von Personen im Bereich (z.B. durch Feuerwehr oder Notärzt:innen) dienen. Sie müssen daher besonders sicher begehbar sein, dürfen nicht verstellt oder blockiert werden und müssen frei von sogenannten Brandlasten sein  (das ist alles, was entweder selbst einen Brand auslösen kann, wie Elektrogeräte, oder einen Brand oder Rauch fördern kann, wie Pappe oder Plastik). Flucht- und Rettungswege werden in Haupt- und Nebenfluchtwege unterteilt. Im Flucht- und Rettungsplan, der in allen Gebäuden aushängt, sind sie in der Regel grün hinterlegt und die Fluchtrichtung (kürzester Fluchtweg) mit einem grünen Pfeil markiert.

Ein Übersichtsplan eines Gebäudes mit farblich markierten Flucht- und Rettungswegen, Positionen von Feuerlöschern und Brandmeldeeinrichtungen

Sammelstelle

Eine Sammelstelle ist ein sicherer Bereich, an dem sich die im Fall einer Evakuierung flüchtenden Personen einfinden müssen. Eine Sammelstelle ist in der Regel mit dem Symbol „Sammelstelle“ gekennzeichnet. In der Regel haben Universitätsgebäude nur eine Sammelstelle, deren Position sich auf auf dem Flucht- und Rettungsplan findet. Es ist wichtig, sich im Evakuierungsfall an der Sammelstelle einzufinden. Nur so können Führungskräfte feststellen, ob alle Personen das Gebäude erfolgreich verlassen haben, und falls nicht diese Information an die Rettungskräfte weitergeben.

Ein Schild mit Symbol „Sammelstelle“

Sicherheitszeichen und Sicherheitsbeleuchtung

Sicherheitszeichen sind Zeichen, die unter anderem den Verlauf des kürzesten Flucht- und Rettungswegs mit grünen Fluchtwegesymbolen anzeigen. Sie müssen auch bei Ausfall der Allgemeinbeleuchtung erkennbar sein, weshalb Sie entweder langnachleuchtent oder selbstleuchtend ausgeführt sein müssen. In manchen Bereichen ist es notwendig, eine Sicherheitsbeleuchtung vorzusehen, um ein sicheres Verlassen auch bei Ausfall der Beleuchtung zu gewährleisten (z.B. die Treppenstufenbeleuchtung in Hörsälen). Aufgrund Ihrer wichtigen Rolle bei der Evakuierung müssen Sicherheitszeichen und Sicherheitsbeleuchtung immer einwandfrei funktionieren, weshalb erkennbare Defekte umgehend gemeldet werden müssen.

Ein beleuchtetes Schild „Notausgang“

Meldeeinrichtungen

In vielen universitären Gebäuden gibt es eine automatische Brandmeldeanlage, die über Rauchmelder einen Brand detektieren und Alarm auslösen kann. Zusätzlich zu diesen, oder in Gebäuden ohne automatische Brandmeldeanlage, gibt es (zusätzlich) Handfeuermelder. Durch Zerschlagen des Glases und drücken des Knopfes kann so auch durch Personen ein Brand erkannt und gemeldet werden.

In manchen Bereichen (in der Regel in Bereichen höherer Gefährdung, wie Laboratorien oder Werkstätten) kann es zusätzliche Warn- und Meldeeinrichtungen geben, beispielsweise Gaswarnanlagen. Die Art der Alarmierung kann hier vom Brandalarm abweichen (z.B. anderer Ton, leuchtendes Schild „Gasalarm“). Auch hier kann es sowohl automatische wie Handmeldesysteme geben.

Feuermelder

Alarmierung von Personen

Je nach Art des Alarms gibt es vor Ort unterschiedliche Alarmierungsmaßnahmen. Die häufigste Alarmierungsart an der Universität ist der akustische Alarm z.B. über Hupen oder Sirenen. Nach Stand der Technik sollten Alarmierungen immer nach dem Zwei-Sinne-Prinzip erfolgen, also z.B. optisch mittels Blitzleuchte zusätzlich zum akustischen Alarm. Machen Sie sich mit den verschiedenen Alarmierungsarten und was diese bedeuten in Ihrem Arbeitsbereich vertraut. Nach ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ sind folgende Alarmierungsarten zulässig:

  • Brandmeldeanlagen mit Sprachalarmanlagen (SAA) oder akustische Signalgeber (z. B. Hupen, Sirenen),
  • Hausalarmanlagen,
  • Elektroakustische Notfallwarnsysteme (ENS),
  • optische Alarmierungsmittel,
  • Telefonanlagen,
  • Megaphone,
  • Handsirenen,
  • Zuruf durch Personen oder
  • personenbezogene Warneinrichtungen.

 

Bild einer Brandmelde-Sirene