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Das Studium von A bis Z

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Das Studium von A bis Z

Abschlussprüfung

Mit dieser Prüfung wird das Studium abgeschlossen. Je nach Studiumgang handelt sich dabei um die Bachelor-, Master-, Diplom-, Magisterprüfung oder das Staatsexamen. Die Anforderungen ergeben sich aus den Prüfungsordnungen.

Alt-Abiturienten

"Alt-Abiturient" sind Sie, wenn Sie Ihr Abitur, Ihre Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Abschluss vor Mitte Januar des laufenden Kalenderjahres erworben haben. In diesem Fall gelten für Sie andere Bewerbungsfristen, falls Sie sich bei hochschulstart.de bewerben wollen.

Alumni

Alumni ist eine Bezeichnung für ehemalige und aktuelle Studierende/Absolventen sowie Beschäftigte einer Hochschule.

Ausschlussfrist

Ausschlussfrist ist der Termin, bis zu dem Ihre Unterlagen bei uns eingegangen sein müssen. Es gilt der Posteingang, also das Datum, an dem sie ankommen, und nicht das Datum, an dem sie verschickt wurden. Bewerbungen zum Beispiel, die nach der Ausschlussfrist eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Beglaubigte Kopie

Amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (etwa die Schule, aber keine Privatschule), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden!

Bildungsinländer

Bildungsinländer sind ausländische Studienbewerber oder Studenten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Schule im Ausland erworben haben.

Campus

Das ist die Bezeichnung für das Universitätsgelände.

cum tempore / sine tempore

Cum tempore lateinisch für „mit Zeit“. Wenn eine Veranstaltung um 14 Uhr cum tempore (c.t.) beginnt, versteckt sich hier das sogenannte akademische Viertelstündchen dahinter. Spätestens 15 Minuten nach Zeitangabe ist mit dem Beginn der Veranstaltung zu rechnen.
Sine tempore lateinisch „ohne Zeit“. Wenn eine Veranstaltung mit sine tempore (s.t.) gekennzeichnet ist, so beginnt die Veranstaltung pünktlich zu diesem Zeitpunkt im Gegensatz zu c.t.

Dekan / Dekanin

Der Dekan ist das gewählte Oberhaupt einer Fakultät.

Disputation

Das ist die Erörterung der Doktorarbeit in einem speziellen Prüfungsgremium.

Dissertation

Dissertation ist eine andere Bezeichnung für Doktorarbeit.

Einführungsveranstaltungen

Einführungsveranstaltungen geben einen grundlegenden Einblick in die Fragestellungen eines Faches. Ein Leistungsnachweis wird meist aufgrund einer Abschlussklausur oder Hausarbeit vergeben.

Erweiterungsprüfung

Im Studiengang Lehramt an Gymnasien kann die Lehrbefähigung durch eine Erweiterungsprüfung auf drei Unterrichtsfächer ausgedehnt werden.

Einschreibung

siehe Immatrikulation

Exmatrikulation

Das ist die Beendigung des Studierendenstatus. Kann nach bestandenem Examen oder auf eigenen Antrag erfolgen, beispielsweise bei Wechsel an eine andere Hochschule oder Aufgabe der Studienabsicht. Mit der Exmatrikulation wird nachgewiesen, dass es keine ausstehenden Gebühren und Bücher gibt.
Weitere Informationen: Exmatrikulation

Fachschaft

Die Fachschaften setzen sich aus allen Studierenden eines Instituts oder einer Fakultät zusammen

Fachstudienberatung

Wenn Sie Ihren Studiengang oder Ihr Studienfach wechseln und zum Zeitpunkt der Einschreibung oder zu Beginn des jeweiligen Verwaltungssemesters (1.4. oder 1.10.) bereits im 3. oder einem höheren Fachsemester sind, müssen Sie eine Fachstudienberatung durch die Fakultäten, Institute bzw. Seminare der neuen Studienfächer nachweisen. Diesen Nachweis müssen Sie bei Ihrer Einschreibung vorlegen. Dies gilt für alle Studierenden, egal ob Sie bereits an der Universität Heidelberg studieren oder an die Universität Heidelberg wechseln wollen.

Wer lediglich den Hochschulort wechseln will, den Studiengang und/oder die Studiengangkombination also
beibehält, muss keine Fachstudienberatung nachweisen Hier finden Sie die Fachstudienberater/innenliste

Fachwechsel

Wer für einzelne Studienfächer einer gewünschten Studiengangkombination an der Universität Heidelberg bereits immatrikuliert ist, muss sich lediglich für die übrigen Studienfächer – soweit sie zulassungsbeschränkt sind – bewerben. In der Regel müssen Sie sich für dieses neue Fach als Studienanfänger/in bewerben, es sei denn, dass Sie Studienleistungen auf das neue Fach anrechnen lassen können. Wenn dies der Fall ist, können Sie sich sowohl für das 1. Fachsemester als auch im Quereinstieg für das höhere Fachsemester – falls hier Zulassungsbeschränkungen bestehen – bewerben. Liegen keine Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester vor, ist der Fachwechsel durch eine Umschreibung zu vollziehen.

Feststellungsprüfung

Definition ist :"Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber vor Aufnahme eines Fachstudiums an Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland."

Fristen

Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag oder gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so verlängert sie sich nicht bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages (§ 31 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 Landesverwaltungsverfahrensgesetz Baden-Württemberg).

Gasthörer

Der Gasthörerstatus dient der Weiterbildung in einzelnen Wissensgebieten. Er ermöglicht die Besuche von universitären Lehrveranstaltungen ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.

Habilitation

Mit der Habilitation erwirbt man die Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Lehre.

Hauptantrag

Im Zulassungsantrag können Sie einen Haupt- und zwei Hilfsanträge stellen. Ihre erste Präferenz ist der Hauptantrag.

Hauptseminare

Hauptseminare sind Veranstaltungen des Hauptstudiums. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Proseminaren des Fachgebietes und die Zwischenprüfung. In Hauptseminaren werden die Kenntnisse des Grundstudiums erweitert und vertieft. Ein Leistungsnachweis wird meist auf der Grundlage eines Referates und einer größeren Hausarbeit bzw. Abschlussklausur vergeben.

Hauptverfahren

Im Hauptverfahren wird über die Zulassungsanträge der ersten Präferenz =Hauptantrag auf dem Bewerbungsantrag entschieden. Im Auswahlverfahren werden die Studienplätze zu 90% nach Leistung und zu 10 % nach Wartezeit vergeben.

Hilfsantrag

Im Zulassungsantrag können Sie neben dem Hauptantrag zwei weitere Anträge stellen, diese werden aber frühestens in einem Nachrückverfahren berücksichtigt.

Hochschulauswahlverfahren

Hier sollen Eignung und Motivation der Bewerber für den gewählten Studiengang und Beruf entscheiden. Dazu hat die Universität folgende Kriterien:

  • Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung
  • Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die Auskunft zu einer fachspezifischer Eignung geben
  • Art einer vorhergehenden Berufsausbildung oder -tätigkeit
  • besondere außerschulische Qualifikationen oder Vorbildungen mit Aussagekraft für die fachspezifische Eignung
  • Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
  • Ergebnis eines Gesprächs

Wie in den verschiedenen Studiengängen die einzelnen Kriterien miteinander kombiniert und gewichtet werden, ist den Fächern freigestellt. Dazu finden Sie mehr in den Auswahlsatzungen.

Hochschulortswechsler/in

Wenn Sie den bisher an einer anderen deutschen Hochschule studierten Studiengang an der Universität Heidelberg fortsetzen wollen, so können Sie sich als Hochschulortswechsler, bzw. -wechslerin in das nächst höhere Semester immatrikulieren. Weitere Informationen: Hochschulortswechsel.

Hochschulzugangsberechtigung

Das ist meist das Abitur. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, sind das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Oberschulamt Stuttgart), alles in amtlich beglaubigter Kopie.
Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. [Mehr...]

Immatrikulation

So nennt sich der Vorgang, wenn Sie Studierende oder Studierender werden. Erst nach der Einschreibung sind Sie ein Mitglied der Universität.
Wenn Sie sich zum ersten Mal an einer deutschen Hochschule einschreiben, handelt es sich um eine Erstimmatrikulation. Wenn Sie bisher nur im Ausland oder an einer privaten nicht staatlich anerkannten Hochschule studiert haben und sich jetzt erstmals an einer deutschen Hochschule einschreiben wollen, gilt für Sie die Frist für Erstimmatrikulierte, auch wenn Ihnen aus Ihrem Auslandsstudium Semester angerechnet werden (wichtig bei der Einschreibung in zulassungsfreie Studiengänge oder -fächer).

Kommilitone / Kommilitonin

Der Begriff wird heute sowohl für Studenten des gleichen oder anderen Fachgebietes oder des gleichen oder anderen Semesters, als auch für Studenten oder von Dozenten gegenüber ihren Studenten an der gleichen Universität verwendet.

Lehrveranstaltungen

  • Vorlesung (VL bzw. V) = Vorlesungen sind Veranstaltungen, bei denen der/die Dozent/in über ein bestimmtes Thema mit dem Anliegen referiert, einen Überblick über ein größeres Themengebiet und Literaturvorschläge zum vertieften Weiterstudium zu geben. Es gibt bis auf einige Ausnahmen normalerweise keinen Leistungsnachweis.
  • Einführungsveranstaltungen (E) = Einführungsveranstaltungen geben einen grundlegenden Einblick in die Fragestellungen eines Faches. Ein Leistungsnachweis wird meist aufgrund einer Abschlussklausur oder Hausarbeit vergeben.
  • Proseminare (PS) = Proseminare sind Veranstaltungen des Grundstudiums (bis zur Zwischenprüfung). Ziel dieser Lehrveranstaltungsart ist es, Studierenden einen Überblick über die zentralen Fragestellungen, Methoden und Grundbegriffe ihres Faches zu geben und sie in die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens einzuführen. Besondere Kenntnisse werden für eine Teilnahme nicht vorausgesetzt. Ein Leistungsnachweis wird meist auf der Grundlage eines Kurzreferates und einer Hausarbeit bzw. Abschlussklausur vergeben.
  • Hauptseminare (HS; HpS) = Hauptseminare sind Veranstaltungen des Hauptstudiums. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an den geforderten Proseminaren des Fachgebietes und die Zwischenprüfung. In Hauptseminaren werden die Kenntnisse des Grundstudiums erweitert und vertieft. Ein Leistungsnachweis wird meist auf der Grundlage eines Referates und einer größeren Hausarbeit bzw. Abschlussklausur vergeben.
  • Übungen (Ü) = In Übungen soll das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis eingeübt und erlernt werden. Oft werden Aufgaben zur häuslichen Vorbereitung gegeben. Ein Leistungsnachweis wird meist nach erfolgreicher Teilnahme an einer Abschlussklausur vergeben. In naturwissenschaftlichen Fächern gibt es auch Übungen im Labor.
  • Oberseminare (OS) = sind Veranstaltungen für Examenskandidaten
  • Tutorien (T) = Tutorien sind Übungsgruppen, die begleitend zu einer Vorlesung oder zu einem Seminar angeboten werden und die Möglichkeit geben, das Gehörte in Kleingruppen anzuwenden und einzuüben.

Losverfahren

Wenn nach dem Nachrückverfahren noch Studienplätze unbesetzt sind, werden die restlichen Plätze ausgelost. Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester: nur 15. März - 15. April; für das Wintersemester: nur 15. September - 15. Oktober. Früher eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten Sie kurz nach dem 15. Oktober bzw. 15. April - aber nur, wenn Ihr Losantrag erfolgreich war. Weiter Informationen: Losverfahren.

Magnifizenz

Das ist die akademische inneruniversitäre Anrede des Rektors.

Nachrückverfahren

Wenn nach Abschluss der Einschreibung des Hauptverfahrens noch Studienplätze zu vergeben sind, werden die restlichen Plätze in einem weiteren Verfahren (Nachrückverfahren) vergeben.

Numerus Clausus

Wird auch als NC abgekürzt. Die "begrenzte Zahl" regelt über die Abiturnote, wie viele Studierende in einem Semester das Studium eines bestimmten Faches beginnen dürfen. Einen NC gibt es bei den Fächern, die mehr studieren wollen, als es Studienplätze gibt und wird von der Universität vergeben oder von der Stiftung für Hochschulzulassung (hochschulstart.de).

Oberseminare

sind Veranstaltungen für Examenskandidaten

Orientierungsprüfung

Mit der Orientierungsprüfung soll die Eignung und Motivation des Studierenden für den gewählten Studiengang festgestellt werden. Diese Prüfung ist bis zum Ende des zweiten Semesters abzulegen, spätestens bis Ende des dritten Semesters nachzuweisen. Über die Anforderungen informieren die Prüfungsordnungen des jeweiligen Studienfachs.

Parallelstudium

Die gleichzeitige Immatrikulation in zwei verschiedenen Studiengängen gilt als Parallelstudium. In der Regel wird ein Studiengang, d.h. ein Fach oder eine Fächerverbindung, mit einem bestimmten Studienabschluss wie Diplom, Magister oder Staatsexamen, seit neuestem auch Bachelor studiert. Wer jedoch parallel dazu für einen weiteren Studiengang zugelassen werden möchte, braucht hierzu eine Genehmigung. Weitere Informationen: Parallelstudium

Postgradualer Studiengang

Einen postgradualen Studiengang studiert man, wenn man bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen hat. Es gibt verschiedene Typen wie konsekutive Studiengänge, d.h. auf einen Bachelorstudiengang aufbauend, nichtkonsekutive, d.h. die nicht auf einen bestimmten Bachelorstudiengang aufbauend sowie weiterbildende Studiengänge. Hier wird zumeist der Abschluss Master angeboten.

Promotion

Die Promotion, die ein abgeschlossenes Hochschulstudium voraussetzt, ist eine akademische Prüfung zur Erlangung des Doktorgrades („Dr.“). Zweck der Promotion ist es, die Fähigkeit, selbständig wissenschaftlich arbeiten und eigenständig forschen zu können, durch die Bearbeitung eines Spezialgebiets zu belegen. Mit der Promotion gilt die wissenschaftliche Ausbildung grundsätzlich als abgeschlossen. Im Gegensatz zur Promotion weist die sich an die Promotion möglicherweise anschließende Habilitation dann die Fähigkeit nach, das gesamte Fachgebiet auf sehr hohem Niveau in Forschung wie Lehre gleichermaßen zu vertreten. [Mehr...]

Proseminare

Proseminare sind Veranstaltungen des Grundstudiums (bis zur Zwischenprüfung). Ziel dieser Lehrveranstaltungsart ist es, Studierenden einen Überblick über die zentralen Fragestellungen, Methoden und Grundbegriffe ihres Faches zu geben und sie in die Technik des wissenschaftlichen Arbeitens einzuführen. Besondere Kenntnisse werden für eine Teilnahme nicht vorausgesetzt. Ein Leistungsnachweis wird meist auf der Grundlage eines Kurzreferates und einer Hausarbeit bzw. Abschlussklausur vergeben.

Quereinstieg

Quereinsteiger sind Bewerber, die bisher in einem anderen Studiengang ein Studium durchgeführt haben, das für das neue, angestrebte Studium förderlich und gleichwertig ist und für das das zuständige Prüfungsausschuss bzw.-amt eine entsprechende Anrechnungsbescheinigung ausgestellt hat. Weitere Informationen: Quereinstieg

Ruf

Das ist die Bezeichnung dafür, dass einem Professor oder einer habilitierten Person eine Stelle als Professor an einer Universität angeboten wird. 

Semesterblatt

Dieses Papier beinhaltet Ihren Studienausweis sowie die Immatrikulationsbescheinigungen und stellt einen Nachweis über die Einschreibung an der Universität Heidelberg dar. Das Semesterblatt wie auch die Studienbescheinigungen können eigenständig ausgedruckt werden. Siehe hierzu Online-Service.

Semesterwochenstunden

Das ist die Bezeichnung für den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung. Eine Semesterwochenstunde umfasst einen Umfang von 45 Minuten pro Woche.

sine tempore / cum tempore

Cum tempore lateinisch für „mit Zeit“. Wenn eine Veranstaltung um 14 Uhr cum tempore (c.t.) beginnt, versteckt sich hier das sogenannte akademische Viertelstündchen dahinter. Spätestens 15 Minuten nach Zeitangabe ist mit dem Beginn der Veranstaltung zu rechnen.
Sine tempore lateinisch „ohne Zeit“. Wenn eine Veranstaltung mit sine tempore (s.t.) gekennzeichnet ist, so beginnt die Veranstaltung pünktlich zu diesem Zeitpunkt im Gegensatz zu c.t.

Sozialbeitrag

Der Sozialbeitrag ist ein verpflichtender Beitrag für das Studentenwerk, der bei der Immatrikulation und der Rückmeldung zu entrichten ist. Damit werden die Leistungen des Studentenwerkes (Mensa, Cafeteria, Wohnheime, Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) etc.) solidarisch mitfinanziert.

Spektabilis

Auch Spektabilität genannt ist die akademische Anrede des Dekans einer Fakultät.

Stammdatenblatt

Dieses Papier beinhaltet Ihren Studienausweis sowie die Immatrikulationsbescheinigungen und stellt einen Nachweis über die Einschreibung an der Universität Heidelberg dar. Das Stammdatenblatt wie auch die Studienbescheinigungen können eigenständig ausgedruckt werden. Siehe hierzu Online-Service.

Studienanfänger

Bewerberinnen und Bewerber, die in dem Studiengang, für den die Zulassung zum ersten Fachsemester beantragt wird, nicht in einer bundesdeutschen Hochschule eingeschrieben sind.
Wenn Ihnen aus einem Auslandsstudium oder aus einem anderen Studiengang Semester angerechnet werden, können Sie sich gleichzeitig als Studienanfänger und als Quereinsteiger bewerben.
Bei einem Studium in einem Mitgliedstaat der EU ist die Bewerbung als Studienanfänger und als Hochschulortswechsler möglich. (Anrechnungsbescheid des Prüfungsamtes erforderlich!)

Studienfach

Das ist ein Bestandteil eines Studienganges.

Studiengang

Das ist die Fachkombination, in die Sie sich einschreiben und studieren, diese kann aus einem oder mehreren Studienfächern bestehen. Es gibt Studiengänge mit mehreren Fächern beispielsweise Magisterstudiengänge oder auch Studiengänge, in denen Sie nur in ein Fach eingeschrieben werden. Dies ist bei Bachelor oder Diplomstudiengängen der Fall.

Studienjahrregelung

In einigen Fächern bzw. Studiengängen kann das Studium nur zum Wintersemester begonnen werden, weil das Lehrangebot auf einem Jahresrhythmus aufgebaut ist. In welchen Fächern bzw. Studiengängen die Studienjahrregelung angewandt wird, können Sie dem Fächerkatalog entnehmen.
Die Studienjahrregelungen finden in den meisten Magisterstudiengängen im Nebenfach keine Anwendung, um die Kombinationsmöglichkeiten nicht einzuschränken. Sie können jedoch nicht damit rechnen, dass für Nebenfachstudierende, die ihr Studium im Sommersemester beginnen, ein Lehrangebot zur Verfügung steht. Sie müssten sich in diesem Falle auf das Studium im Hauptfach und ggf. im weiteren Nebenfach konzentrieren. In sogenannten kleinen Studiengängen (wenig Studierende, kleiner Lehrkörper) können Einführungsveranstaltungen häufig nur im Wintersemester angeboten werden.

Studienunterbrecher

Wer in dem jetzt angestrebten Studium bereits einmal an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war, das Studium jedoch unterbrochen hat und es nun wieder aufnehmen möchte, gilt als Studienunterbrecher. Weitere Informationen: Studienunterbrechung

Studierendenrat (StuRa)

Hierbei handelt es sich um die organisierte Vertetung der Studierenden.

Tutorien

Tutorien sind Übungsgruppen, die begleitend zu einer Vorlesung oder zu einem Seminar angeboten werden und die Möglichkeit geben, das Gehörte in Kleingruppen anzuwenden und einzuüben.

Übungen

In Übungen soll das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis eingeübt und erlernt werden. Oft werden Aufgaben zur häuslichen Vorbereitung gegeben. Ein Leistungsnachweis wird meist nach erfolgreicher Teilnahme an einer Abschlussklausur vergeben. In naturwissenschaftlichen Fächern gibt es auch Übungen im Labor.

Umschreibung

Um eine Umschreibung handelt es sich immer dann, wenn eine Änderung an dem zunächst aufgenommenen Studiengang vorgenommen wird. Dies kann der Wechsel eines oder mehrerer Studienfächer sein (Studienfachwechsel) und/oder die Änderung des Abschlussziels. Aber auch die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs im Lehramt- oder Magisterstudium oder die Aufnahme eines Parallelstudiums machen eine Umschreibung erforderlich. Weitere Informationen: Umschreibung

Venia Legendi

Lat. Venia= Erlaubnis und legendi = vortragen. V.L. ist die mit der Habilitation erworbene Lehrbefugnis an einer Universität.

Verwaltungskostenbeitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag soll einen Ausgleich für die Kosten des gesamten Verwaltungsaufwands schaffen, wie z. B. Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation, die Organisation der Prüfungen sowie die zentrale Studienberatung, Leistungen der Auslandsämter, Vermittlung von Praktika, Förderung des Übergangs in das Berufsleben und so weiter. Die fachliche Betreuung der Studierenden bzw. die Lehre ist darin nicht erfasst. Weitere Informationen: Verwaltungskostenbeitrag.

Vollmacht

Wenn Sie beispielsweise eine Exmatrikulationsbescheinigung vom Studentensekretariat benötigen, diese aber nicht selbst abholen können, dann besteht die Möglichkeit, einen Vertreter mit Vollmacht dies für Sie erledigen zu lassen bzw. die Exmatrikulation in Empfang zu nehmen. Wichtig: eine Immatrikulation mit Vollmacht ist ausgeschlossen.

Vorlesung

Vorlesungen sind Veranstaltungen, bei denen der/die Dozent/in über ein bestimmtes Thema mit dem Anliegen referiert, einen Überblick über ein größeres Themengebiet und Literaturvorschläge zum vertieften Weiterstudium zu geben. Es gibt bis auf einige Ausnahmen normalerweise keinen Leistungsnachweis.

Wartezeit

Das ist in einem Bewerbungsverfahren die Zeit vom Erwerb des Abiturs (der Hochschulzugangsberechtigung) bis zur Bewerbung - abzüglich der Zeit, in der jemand an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Die Wartezeit wird in Halbjahren gezählt.

Zulassung und Zulassungsbeschränkungen

In vielen Studiengängen an der Universität Heidelberg besteht eine große Nachfrage, so dass nicht jeder, der in dem betreffenden Fach studieren möchte sich einfach einschreiben kann. Hier ist eine Bewerbung um einen Studienplatz, d.h. um eine Zulassung in dem gewünschten Studiengang erforderlich. In Studiengängen mit Zulassungsbeschränkungen wird in der Regel ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Durchführung der Auswahlverfahren ist rechtlich geregelt durch die
Hochschulvergabeverordnung sowie Satzungen über das Auswahlverfahren.

Zweitstudium

Um ein Zweitstudium handelt sich dann, wenn zum Bewerbungsschluss bereits ein Studium in einem anderen Studiengang an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes abgeschlossen wurde. Weitere Informationen: Zweitstudium

Zwischenprüfung

In Studiengängen von mehr als drei Jahren Dauer ist eine Zwischenprüfung abzulegen. Der Zeitpunkt ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. In Studiengängen mit dem Abschluss Bachelor gibt es keine Zwischenprüfung.

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Letzte Änderung: 06.04.2017
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