Auswahlverfahren
Zentrales Vergabeverfahren
Uni-internes Auswahlverfahren
Eignungsfeststellungsverfahren
Losverfahren
Auswahlverfahren werden durchgeführt in Studienfächern, die eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (zentrales Vergabeverfahren auf hochschulstart.de) haben oder in denen eine uni-interne Zulassungsbeschränkung bzw. Bewerbungspflicht besteht.
Zentrales Vergabeverfahren (hochschulstart.de)
Für Studiengänge, die eine bundesweite Zulassungsbeschränkung (numerus clausus – NC) haben, erfolgt die Bewerbung über hochschulstart.de. Die Bewerbungsfristen sind der 15. Juli / 15. Jan. für sogenannte Neuabiturienten und der 31. Mai / 30. Nov. für sogenannte Alt-Abiturienten. Eine Bewerbung für Studienplätze an der Universität Heidelberg ist jedoch nur zum Wintersemester möglich.
Bei der Vergabe der Studienplätze gehen 20 % der Plätze an die Abi-Besten, 20 % werden nach Wartezeit vergeben; diese Auswahl erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Über die restlichen 60 % der Studienplätze können die Hochschulen im „Auswahlverfahren der Hochschulen“ (AdH) selbst entscheiden. Auch wer am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen möchte, muss sich bei hochschulstart.de bewerben.
Die Hochschulen können ihrer Entscheidung außer dem Abiturdurchschnitt weitere Kriterien zugrunde legen. Welche Zusatzkriterien die Universität Heidelberg bei den jeweiligen Studiengängen berücksichtigt, ist durch die entsprechenden Auswahlsatzungen geregelt. Wer über derartige Zusatzkriterien verfügt, muss zusätzlich zu der Bewerbung bei hochschulstart.de fristgerecht einen Antrag auf Teilnahme am Auswahlverfahren der Hochschulen in Fächern mit zentralem Vergabeverfahren stellen.
Weitere Informationen für eine Bewerbung in den Studienfächern mit zentralem Vergabeverfahren finden Sie auf den Seiten der Studienfachbeschreibung: Humanmedizin (Studienort Heidelberg), Humanmedizin (Studienort Mannheim), Pharmazie und Zahnmedizin.
Achtung! Änderungen bei den Auswahlverfahren sind möglich. Bitte informieren Sie sich zu Beginn der jeweiligen Bewerbungsverfahren auf hochschulstart.de.
Uni-internes Auswahlverfahren
Für Fächer, die an der Universität Heidelberg eine Zulassungsbeschränkung haben (NC), bewerben Sie sich online bei der Universität. Hinweise zur Online-Bewerbung finden Sie hier.
Gehen in diesen Fächern mehr Bewerbungen für das erste Semester ein, als Plätze zur Verfügung stehen, so wird nach folgenden Kriterien eine Auswahl unter den Bewerbern vorgenommen:
Nach Vorabquoten für außergewöhnliche Härte, ausländische Studienbewerber/innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung sowie Zweitstudienbewerber/innen werden die verbleibenden Studienplätze vergeben und zwar
- 90 % aufgrund eines Auswahlverfahrens und
- 10 % nach Dauer der Wartezeit.
Bei dem Auswahlverfahren sollen die Eignung und Motivation der Bewerber und Bewerberinnen für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entscheidend sein. Konkret bedeutet das, dass neben der Abiturdurchschnittsnote die Leistungen in Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache eine Rolle spielen können sowie die Leistungen in den für das Studienfach relevanten Fächern; außerdem können auch Praktika, außerschulische Leistungen und eine Berufsausbildung bei der Auswahl berücksichtigt werden, Auswahlgespräche und Tests können durchgeführt werden. Wie in den Fächern die einzelnen Kriterien miteinander kombiniert und gewichtet werden, ist den Fächern freigestellt. Für die jeweils relevanten Kriterien werden Punkte vergeben; die Bewerber und Bewerberinnen mit der höchsten Punktzahl werden zugelassen, solange bis 90% der Plätze vergeben sind. Die verbleibenden 10% der Plätze werden nach dem Kriterium Wartezeit vergeben, die Bewerber und Bewerberinnen mit der längsten Wartezeit erhalten einen Platz. Wartezeit ist die Zeit vom Erwerb des Abiturs (der Hochschulzugangsberechtigung) bis zur Bewerbung – abzüglich der Zeit, in der jemand an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Die Wartezeit wird in Halbjahren gezählt.
Aus den Auswahlsatzungen für das jeweilige Fach ist ersichtlich, welche Auswahlkriterien der Zulassung zugrunde gelegt werden.
Nachrückverfahren
Manche Zugelassenen nehmen ihren Studienplatz aber aus unterschiedlichen Gründen nicht an. Es bleiben dann noch Plätze frei. Diese werden etwa drei Wochen später in einem Nachrückverfahren vergeben, und zwar an die Bewerber und Bewerberinnen, die noch nicht berücksichtigt werden konnten. Man kann am Nachrückverfahren also nur dann teilnehmen, wenn man sich am vorhergehenden Hauptverfahren fristgerecht beworben und keine Zulassung bekommen hat.
Eignungsfeststellungsverfahren (Aufnahmeprüfung)
In Studiengängen, in denen für den Studienerfolg besondere Anforderungen gestellt werden, bzw. eine besondere Eignung vorausgesetzt wird, werden die Studienplätze ausschliesslich nach einem von der Hochschule durchgeführten Eignungsfeststellungsverfahren (Aufnahmeprüfung) vergeben.
Folgende Kriterien können dabei berücksichtigt werden:
- für den Studiengang relevante Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung
- für den Studiengang relevante Art einer Berufsausbildung, Berufstätigkeit, besondere Vorbildungen, praktische Tätigkeiten oder ausserschulische Leistungen
- Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests
- Ergebnis eines Auswahlgesprächs, in dem Motivation und Eignung für das gewählte Studium und den angestrebten Beruf festgestellt werden.
Die zu berücksichtigenden Kriterien sind in den jeweiligen Eignungsfeststellungssatzungen festgelegt. Die Bewerbung erfolgt online bei der Universität. Hinweise zum Ausfüllen der Zulassungsanträge finden Sie hier.
Am Eignungsfeststellungsverfahren kann insgesamt nur zweimal teilgenommen werden.
Sofern Auswahlgespräche oder Tests durchgeführt werden, erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig nach den Terminen; die Einladungen werden aufgrund des hohen Bewerberaufkommens kurzfristig verschickt.
Losverfahren
Wenn nach Abschluss der Nachrückverfahren Studienplätze unbesetzt bleiben, werden diese Plätze durch ein Losverfahren vergeben. Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. In Fächern, in denen auch in höheren Semestern eine Zulassungsbeschränkung besteht, können frei bleibende Studienplätze ebenfalls durch ein Losverfahren vergeben werden. Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester ist: 15. September - 15. Oktober, die für das Sommersemester: 15.März - 15. April. Früher oder später eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten nur diejenigen, deren Losantrag erfolgreich war.
Lossatzung
Die Hochschulvergabeverordnung (HVVO), die Vergabeverordnung Stiftung für Hochschulzulassung für Baden-Württemberg und die Lossatzung der Universität Heidelberg stellen fest:
Falls es zu einem Losverfahren kommen sollte, wird die Universität Heidelberg in diesem Verfahren alle Anträge berücksichtigen, die innerhalb der oben genannten Fristen bei ihr eingegangen sind. Die Vorlage von Zeugniskopien etc. ist nicht erforderlich. Die Anführung von Härtegründen ist nutzlos; sie dürfen im Losverfahren nicht berücksichtigt werden. Für jedes zulassungsbeschränkte Fach ist ein eigener Losantrag zu stellen, in dem nur das gewünschte Fach angeführt wird. Eine Antwort auf den Losantrag erhalten nur ausgeloste Bewerber bzw. Bewerberinnen.
Bei einem Losantrag für einen Masterstudiengang müssen alle in der Zulassungsordnung geforderten Unterlagen beigefügt werden. Nur so können wir prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Internationale Nachweise müssen in amtlich beglaubigter Kopie vom Original mit dazugehöriger Übersetzung in deutscher, englischer oder französischer Sprache eingereicht werden. Internationale Bewerber müssen ggf. zusätzlich Nachweise über Ihre ausreichenden Kenntnisse der deutschen Sprache beifügen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass wegen der durchzuführenden Nachrückverfahren erfahrungsgemäß nur ausnahmsweise Studienplätze frei bleiben.