Online-Service
Online-Funktionen
Bezahlen und Rückmelden
Studienbescheinigungen drucken
Änderungen der Adressdaten
Online-Funktionen
Mit den Online-Funktionen möchten wir Ihnen einen Service bieten, der Ihnen einige Gänge erspart und für Sie einiges vereinfacht und beschleunigt. Bitte nutzen Sie die Funktionalitäten auch in Ihrem eigenen Interesse. Die Nutzung der Online-Funktionen ist freiwillig. Selbstverständlich können Sie auch weiterhin per Überweisung Ihre Gebühren zahlen und die unten genannten Verwaltungsvorgänge in den Sekretariaten vornehmen.
Die Online-Bewerbung ist zweimal im Jahr während der Bewerbungszeiträume freigeschaltet.
Sie können sich direkt und unkompliziert online rückmelden, in dem Sie den offen stehenden Sollbetrag über einen geschützten und gesicherten Weg ausgleichen.
Sie können unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung über Ihre Bescheinigungen verfügen, in dem Sie diese selbst ausdrucken.
Und Sie können Ihre Adressdaten direkt in unserer Datenbank ändern.
Damit Sie die Online-Funktionen durchführen können, benötigen Sie einen Benutzernamen, ein Passwort und Transaktionsnummern (TAN). Die TAN-Nummern werden von Ihnen selbst generiert.
Beachten Sie hierfür die Anleitung.
Weitere Informationen:
Merkblatt Online-Service für Studierende
Online-Service for Students, leaflet (english version)
Bezahlen und Rückmelden
Durch die Bezahlung des Semesterbeitrags (Studentenwerk- und Verwaltungskostenbeitrag) bis zum Ende der Rückmeldefrist teilen Sie der Hochschule mit, dass Sie ihr Studium im nächsten Semester fortsetzen wollen.
Die Rückmeldefrist
für das Sommersemester ist jeweils vom 15. Januar bis 15. Februar
für das Wintersemester ist jeweils vom 15. Juni bis 15. Juli
Sie können Ihr Gebührenkonto selbst ausgleichen und sich sofort zurückmelden, in dem Sie innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag per Lastschrift bezahlen.
Wählen Sie nach dem Login im Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) die Funktion "Bezahlen & Rückmelden". Bitte überprüfen Sie, dass der zu zahlende Betrag (Soll) korrekt ist und geben Ihre Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ein. Hierfür benötigen Sie eine gültige TAN-Nummer.
Die von Ihnen erteilte Abbuchungsermächtigung ist nur für eine Rückmeldung für das jeweilige Folgesemester gültig und muss für die nächsten Semester neu erteilt werden.
Nach der Online-Rückmeldung können Sie sofort Ihre Bescheinigungen und den Studierendenausweis für das neue Semester selbst ausdrucken.
Bezahlen & Rückmelden erfolgt über das Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) unter folgendem Link:
http://lsf.uni-heidelberg.de
Studienbescheinigungen drucken
Mit dieser Online-Funktion können Sie folgende Bescheinigungen selbst ausdrucken:
- Semesterblatt (zum Abheften in das Studienbuch)
- Immatrikulationsbescheinigung
- BAföG-Bescheinigung
- Studierendenausweis
Die Bescheinigungen können immer nur für das aktuelle Semester bzw. nach erfolgter Rückmeldung nur für das Rückmeldesemester ausgedruckt werden. Wir empfehlen daher das Abspeichern bzw. das mehrfache Ausdrucken des entsprechenden Dokuments.
Mit der Verifizierungsnummer kann die Echtheit der Bescheinigung geprüft werden.
Bescheinigungen drucken erfolgt über das Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) unter folgendem Link:
http://lsf.uni-heidelberg.de
Änderung der Adressdaten
Mit dieser Funktion können Sie Ihre Adressdaten ändern.
Dazu gehört
- die Änderung der Anschrift (Straße, Wohnort)
- die Änderung/Neueingabe der Telefonnummer
- die Änderung/Neueingabe der E-Mailadresse
Die Adressänderung erfolgt über das Portal "Lehre, Studium, Forschung" (LSF) unter folgendem Link:
http://lsf.uni-heidelberg.de