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Aktueller Hinweis!

Gebührenerhöhung zum Sommersemester 2013

Nach § 12 Landeshochschul-gebührengesetzes (LHGebG) wird der Verwaltungskostenbeitrag von 40 auf 60 Euro erhöht. Die Semestergebühren zum Sommersemester 2013 betragen daher 126,50 Euro (Studentenwerksbeitrag 66,50 Euro + Verwaltungskostenbeitrag 60 Euro).

 
Abschaffung der Studiengebühr zum Sommersemester 2012

Die Landesregierung hat ihre Konzeption zur Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren in Baden-Württemberg beschlossen.

Informationen des MWK

 
Informationen zur Verwendung der Studiengebühren

Informationen zur Verwendung von Studiengebühren.

[Mehr...]

 
Verwaltungskosten-beitrag

Der Verwaltungskostenbeitrag dient der Mitfinanzierung der Verwaltungsdienstleitungen, wie z.B. Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung und Exmatrikulation,  die zentrale Studienberatung, Vermittlung von Praktika, Förderung des Übergangs in das Berufsleben und so weiter. Die fachliche Betreuung der Studierenden bzw. die Lehre ist darin nicht erfasst.

 
Sozialbeitrag für das Studentenwerk

Der Sozialbeitrag ist ein verpflichtender Beitrag für das Studentenwerk, der bei der Immatrikulation und der Rückmeldung zu entrichten ist. Damit werden die Leistungen des Studentenwerkes (Mensa, Cafeteria, Wohnheime, Psychotherapeutische Beratungsstelle (PBS) etc. ) solidarisch mitfinanziert.

Informationen zur Rückerstattung des Studentenwerkbeitrags

Antrag auf Rückerstattung des Studentenwerkbeitrags

Beitragsordnung des Studentenwerks

 
Kontakt

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Raum 36
Seminarstr. 2
D-69117 Heidelberg

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Tel. +49 6221 54-5454
Fax +49 6221 54-3503
E-Mail: studium@
uni-heidelberg.de

 
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Gebühren für ein Studium an der Universität Heidelberg

Für ein Studium an der Universität Heidleberg fallen Gebühren in Höhe von 126,50 Euro an (für weiterbildende und bereits bestehende nicht konsekutive Masterprogramme fallen spezielle Studiengebühren an). Der Betrag wird zu Beginn jedes Semesters bei der Rückmeldung fällig, bzw. muss im Rahmen der Immatrikulation gezahlt werden.

Gebührenerhöhung zum Sommersemester 2013

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 14. Dezember 2012 das Haushaltsbegleitgesetz 2013/14 beschlossen. Dieses sieht eine Erhöhung des Verwaltungskostenbeitrages (Teil der Semestergebühren) nach § 12 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) von 40 auf 60 Euro vor. Die erhöhte Gebühr gilt erstmals für das Sommersemester 2013.
Die Semestergebühren zum Sommersemester 2013 betragen daher 126,50 Euro (Studentenwerksbeitrag 66,50 Euro + Verwaltungskostenbeitrag 60 Euro).
Falls Sie bereits 106,50 Euro für Ihre Rückmeldung zum Sommersemester 2013 bezahlt haben, bitten wir um Überweisung des Erhöhungsbetrages (20 Euro). Bitte informieren Sie sich über die Höhe Ihrer ausstehenden Gebühren im LSF.

Für ausländische Stipendiaten der Austauschprogramme der Universität Heidelberg gilt dies nicht.

 

Die Gebühren setzen sich wie folgt zusammen:

 

60,00 Euro Verwaltungskostenbeitrag
  Sozialbeitrag für das Studentenwerk:
44,00 Euro Eigenleistungen des Studentenwerks
22,50 Euro Komplementärfinanzierung des Semestertickets
126,50 Euro Gesamt

Alle Gebühren im Detail
(Gasthörer, Ersatz-Studierendenausweis, etc.)

Rückmeldung

Immatrikulation

Studienfinanzierung

 

Bankverbindung der Universität Heidelberg

Überweisung

Postbank Karlsruhe
KTO: 13 624 751
BLZ: 660 100 75
Verwendung: Matrikel-Nr.

SWIFT/BIC: PB NK DE FF
IBAN: DE20 6601 0075 0013 6247 51

Bareinzahlung

Sparkasse Heidelberg
KTO: 21 911
BLZ: 672 500 20

Verwendung von Studiengebühren

Bis zum Wintersemester 2011/12 wurden an der Universität Heidelberg Studiengebühren erhoben. Für mehr Transparenz über die Zuteilung und Verwendung der Studiengebühren sorgen die Übersichten, die die Universität jedes Semester veröffentlicht. [Mehr...]

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Letzte Änderung: 04.03.2013
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