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Zulassungsverfahren

 

Je nach angestrebtem Studiengang gibt es verschiedene Zulassungsverfahren:

Fächer ohne Bewerbungspflicht

In Fächer ohne Bewerbungspflicht können Sie sich als deutscher Staatsbürger – bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen - ohne vorherige Bewerbung innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall, ob bei einer Fächerkombination in ihrem gewünschten Studiengang alle Studienfächer ohne Zulassungsbeschränkung sind.

Bitte beachten Sie außerdem, dass der Studiengang Germanistik im Kulturvergleich  in der Regel Ausländern/-innen vorbehalten ist.

Internationale Bewerber/innen müssen sich für alle Studienfächer bis zum 15. Juli, bzw. 15. Januar beim Akademischen Auslandsamt bewerben. Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

Fächer mit Bewerbungspflicht

Für Fächer mit Bewerbungspflicht müssen Sie sich bis zum 15. Juli für das Wintersemester bzw. bis zum 15. Januar für das Sommersemester bei der

Studierendenadministration der Universität Heidelberg
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg,
Tel. 06221-54 5454

bewerben. Die Bewerbung erfolgt für deutsche Staatsangehörige, Bildungsinländer und EU/EWR-Staatsangehörige zunächst online (Aktuelle Informationen zur Bewerbung). Ihre Bewerbung muss mit allen Unterlagen spätestens am 15. Juli für das Wintersemester beziehungsweise am 15. Januar für das Sommersemester bei der Universität Heidelberg vorliegen. Es gibt keine Nachfrist!

Internationale Bewerber/innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit finden weitere Informationen hier.

Fächer mit zentralem Vergabeverfahren

Für Studiengänge mit bundesweiter Zulassungsbeschränkung (numerus clausus – nc) erfolgt die Bewerbung immer über hochschulstart.de. Dies gilt auch für Bewerber/innen mit EU/EWR-Staatsangehörigkeit sowie für internationale Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung.

Die Bewerbungsfristen bei hochschulstart.de sind der 15. Juli / 15. Jan. für sogenannte Neuabiturienten und der 31. Mai / 30. Nov. für sogenannte Altabiturienten. Eine Bewerbung für Studienplätze an der Universität Heidelberg ist jedoch nur zum Wintersemester möglich.

Bei der Vergabe der Studienplätze gehen 20 % der Plätze an die Abi-Besten, 20 % werden nach Wartezeit vergeben; diese Auswahl erfolgt durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Über die restlichen 60 % der Studienplätze können die Hochschulen im "Auswahlverfahren der Hochschulen" (AdH) selbst entscheiden. Wer am Auswahlverfahren der Hochschulen teilnehmen möchte, muss sich bei hochschulstart.de und zusätzlich bei der Universität Heidelberg (Fristende bei der Universität Heidelberg ist der 15. Juli) bewerben.

Die Hochschulen können ihrer Entscheidung außer dem Abiturdurchschnitt weitere Kriterien zugrunde legen. Welche Zusatzkriterien die Universität Heidelberg bei den jeweiligen Studiengängen berücksichtigt, ist durch die entsprechenden Auswahlsatzungen geregelt.

Achtung! Änderungen bei den Auswahlverfahren sind möglich. Bitte informieren Sie sich zu Beginn der jeweiligen Bewerbungsverfahren auf hochschulstart.de.

Die Bewerbungsinformationen zu den zentralen Vergabeverfahren finden Sie auf hochschulstart.de. Die Informationsbroschüre liegt auch bei den Gymnasien, Arbeitsagenturen und Studienberatungsstellen der Hochschulen aus.

Kontakt

hochschulstart.de
Hausanschrift: Sonnenstraße 171, 44137 Dortmund
Postanschrift: Postfach, 44128 Dortmund
Tel.: 0180-3-987111-000
Fax 0180-3-987111-227
Mail: poststelle@hochschulstart.nrw.de
Internet: hochschulstart.de

Fächer mit Dialogorientiertem Serviceverfahren

Zum Wintersemester 2012/2013 startet das Dialogorientierte Serviceverfahren. Die Universität Heidelberg nimmt nur mit dem Studiengang Psychologie Bachelor Hauptfach (100%) an diesem Verfahren teil. Benutzerfreundlich und transparent beschleunigt dieses Verfahren die Vergabe der Studienplätze in örtlich zulassungsbeschränkten Fächern.
Ihr Weg ins Studium beginnt mit der Registrierung auf www.hochschulstart.de. Sie registrieren sich auf hochschulstart.de und erhalten eine Bewerber-ID und eine Bewerber-BAN (Bewerber- Authentifizierungs-Nummer). Hiermit bewerben Sie sich im Bewerbungsportal der von Ihnen gewünschten Hochschule oder unter www.hochschulstart.de. Die Hochschule legt fest, welchen der beiden Wege Ihre Bewerbung gehen soll. Sie dürfen insgesamt bis zu zwölf Bewerbungen abgeben. Die Hochschulen informieren Sie gerne über ihre Studienangebote, Studieninhalte und Bewerbungsmodalitäten. Auf jeden Fall laufen in Ihrem persönlichen Konto später alle Informationen der Hochschulen zusammen. Mit einem Internetzugang können Sie jederzeit den Status Ihrer Bewerbungen verfolgen.
In einer gemeinsamen Datenbank der beteiligten Hochschulen werden Ihre Bewerbungen abgeglichen. Wie die Studienplätze vergeben werden, bestimmen die Hochschulen. Zulassungsangebote verschiedener Hochschulen werden Ihnen in Ihrem persönlichen Konto bereitgestellt. So können Sie übersichtlich den Stand Ihrer Bewerbungen einsehen und sich für ein Zulassungsangebot entscheiden.
Das mehrstufige Verfahren (Terminüberblick für das Wintersemester 2012/13) sorgt dafür, dass bei der Annahme eines Zulassungsangebots Ihre Zulassungsanträge an anderen Hochschulen entfallen - die somit frei werdenden Plätze können schnell an andere Studieninteressierte vergeben werden. Dadurch wird verhindert, dass zu Semesterbeginn noch Studienplätze frei sind, obwohl es noch Bewerbungen für diese Plätze gibt.
Umfassende Informationen zum Serviceverfahren erhalten Sie online auf www.hochschulstart.de. Hier starten Sie Ihr Studium in einem zulassungsbeschränkten Studiengang.

Für wen ist das Verfahren relevant?

  • Das Verfahren ist nur für Sie relevant, wenn Sie sich für das erste  Fachsemester, Psychologie B.Sc. 100% bewerben
  • Auch wenn Sie bereits ein Studium erfolgreich beendet haben, einen Härtefallantrag stellen, EU/EWR-Ausländer oder Bildungsinländer sind oder zu den beruflich Qualifizierten gehören und sich für einen örtlich zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, registrieren Sie sich über hochschulstart.de. Umfangreiche Informationen über das aktuelle Studienangebot an deutschen Hochschulen finden Sie unter www.hochschulkompass.de. Mit einer Studiengangsuche können Sie aus den über 4.300 Studiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung unter verschiedenen Aspekten ein Studienangebot finden und vielleicht schon bald Ihren Wunschstudiengang studieren.
  • Informationen zu den teilnehmenden Hochschulen finden Sie unter www.hochschulstart.de und bei den jeweiligen Hochschulen.

Für wen ist das Verfahren nicht relevant?

  • Für alle anderen zulassungsbeschränkten Fächer der Universität Heidelberg ist dieses Verfahren nicht relevant.
  • Wenn Sie Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren möchten, müssen Sie sich wie bisher bei hochschulstart.de über das bundesweite Zulassungsverfahren bewerben.

Fächer mit universitätsinternem Auswahlverfahren

In Fächern, in denen nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung steht, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Nach Vorabquoten für außergewöhnliche Härte, internationale Studienbewerber/innen ohne EU-/EWR-Staatsangehörigkeit und ohne deutsche Hochschulzugangsberechtigung, Zweitstudienbewerber und der im öffentlichen Interesse zu fördernden Personenkreise werden die verbleibenden Studienplätze vergeben und zwar

  • 90 % aufgrund eines Auswahlverfahrens und
  • 10 % nach Dauer der Wartezeit.

Bei dem Auswahlverfahren sollen die Eignung und Motivation der Bewerber und Bewerberinnen für den gewählten Studiengang und den angestrebten Beruf entscheidend sein. Konkret bedeutet das, dass neben der Abiturdurchschnittsnote die Leistungen in Deutsch, Mathematik und fortgeführter Fremdsprache eine Rolle spielen sowie die Leistungen in den für das Studienfach relevanten Fächern; außerdem werden auch Praktika, außerschulische Leistungen und eine Berufsausbildung bei der Auswahl berücksichtigt, Auswahlgespräche und Tests können durchgeführt werden. Wie in den Fächern die einzelnen Kriterien miteinander kombiniert und gewichtet werden, ist den Fächern freigestellt. Für die jeweils relevanten Kriterien werden Punkte vergeben; die Bewerber und Bewerberinnen mit der höchsten Punktzahl werden zugelassen, solange bis 90% der Plätze vergeben sind. Die verbleibenden 10% der Plätze werden nach dem Kriterium Wartezeit vergeben, die Bewerber und Bewerberinnen mit der längsten Wartezeit erhalten einen Platz. Wartezeit ist die Zeit vom Erwerb des Abiturs (der Hochschulzugangsberechtigung) bis zur Bewerbung – abzüglich der Zeit, in der jemand an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Die Wartezeit wird in Halbjahren gezählt. Aus den Auswahlsatzungen für das jeweilige Fach ist ersichtlich, welche Auswahlkriterien der Zulassung zugrunde gelegt werden. Die vollständigen Auswahlsatzungen bzw. Satzungen für die Eignungsfeststellungsverfahren finden Sie unter:
www.uni-heidelberg.de/studium/download.

Nachrückverfahren für Fächer mit universitätsinternem Auswahlverfahren

Manche Zugelassenen nehmen ihren Studienplatz aber aus unterschiedlichen Gründen nicht an. Es bleiben dann noch Plätze frei. Diese werden etwa drei Wochen später in einem Nachrückverfahren vergeben, und zwar an die Bewerber und Bewerberinnen, die noch nicht berücksichtigt werden konnten. Man kann am Nachrückverfahren also nur dann teilnehmen, wenn man sich am vorhergehenden Hauptverfahren fristgerecht beworben und keine Zulassung bekommen hat.

Losverfahren für Fächer mit zentralem Vergabeverfahren und universitätsinternem Auswahlverfahren

Wenn nach dem Nachrückverfahren noch Studienplätze unbesetzt sind, werden die restlichen Plätze ausgelost. Für dieses Losverfahren kann sich jeder bewerben – auch ohne vorher am Hauptverfahren oder am Nachrückverfahren teilgenommen zu haben. Die Bewerbungsfrist für das Sommersemester: nur 15. März - 15. April; für das Wintersemester: nur 15. September - 15. Oktober. Früher eingehende Losanträge können nicht berücksichtigt werden. Eine Nachricht erhalten Sie kurz nach dem 15. Oktober bzw. 15. April - aber nur, wenn Ihr Losantrag erfolgreich war.

 

Fächer mit Eignungsfeststellungsverfahren/ Aufnahmeprüfung

Seit dem Wintersemester 2002/03 gibt es in Baden-Württemberg ein Eignungsfeststellungsverfahren in neu eingeführten und umstrukturierten Studiengängen, das ab WS 2003/04 auch für Studiengänge gilt, die wegen ihrer inhaltlichen Gestaltung besondere fachspezifische Anforderungen an Studierende stellen. Durch dieses Eignungsfeststellungsverfahren soll - unabhängig davon, ob der Studiengang zulassungsbeschränkt ist oder nicht - die besondere Eignung und Motivation für den gewählten Studiengang festgestellt werden. Wer die dafür festgelegten Mindestanforderungen nicht erfüllt, kann dieses Fach an der Universität Heidelberg nicht studieren.

Alle Bewerber und Bewerberinnen - unabhängig von Staatsangehörigkeit oder Zeugnisherkunft - müssen an diesem Verfahren teilnehmen. Auch Studiengangwechsler müssen am Eignungsfeststellungsverfahren teilnehmen. Sonderanträge können für Fächer mit einem Eignungsfeststellungsverfahren (Aufnahmeprüfung) nicht berücksichtigt bzw. nicht gestellt werden.

Jede Bewerberin/ jeder Bewerber, die/der entsprechend der Satzung über das Eignungsfeststellungsverfahren als geeignet erscheint, erhält eine Zulassung. Die Zahl der Studienplätze ist nicht von vorneherein begrenzt.

Mögliche Auswahlkriterien für die besondere Eignung sind:

  • In der Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) ausgewiesene Leistungen in studiengangspezifischen Fächern.
  • Studiengangspezifische Ausbildungen oder praktische Tätigkeit.
  • Motivations- und Leistungserhebungen in schriftlicher Form zu studiengangspezifischen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Tests).
  • Fachspezifische Zusatzqualifikationen und ausserschulische Leistungen, die über die Eignung für den Studiengang besonderen Aufschluss geben können.
  • Ergebnis eines Auswahlgesprächs, in dem Motivation und Eignung für das gewählte Studium und für den angestrebten Beruf festgestellt werden.

Am Eignungsfeststellungsverfahren kann insgesamt nur zweimal teilgenommen werden.
Näheres zu den Verfahren in den einzelnen Studiengängen bestimmen die Satzungen (siehe: www.uni-heidelberg.de/studium/download)

 

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Letzte Änderung: 06.09.2012