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Masterstudiengang Chemie - Bewerbung

Der Masterstudiengang Chemie kann an der Universität Heidelberg sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden.

 

Wer kann sich bewerben?

Für den Masterstudiengang Chemie kann sich bewerben, wer einen Bachelorabschluss im Fach Chemie oder eine gleichwertige Prüfung in Chemie an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes nachweist.

Bewerben kann sich auch, wer noch keinen Abschluss nachweisen kann, aber aufgrund der bisherigen Studienleistungen erwarten lässt, dass der Abschluss rechtzeitig vor Beginn des beantragten Masterstudiums Chemie erfolgt.

Internationale Studienbewerberinnen und Studienbewerber beachten bitte die Informationen des Dezernats Internationale Beziehungen (Information for International Student Applicants) zu weiterführenden Studiengängen an der Universität Heidelberg. Da die meisten Lehrveranstaltungen in deutscher Sprache angeboten werden, sind vor Beginn des Studiums ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (German Language Proficiency) nachzuweisen.

 

 

Zulassungsvoraussetzungen:

Zugelassen werden kann, wer für den Masterstudiengang geeignet ist. Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der Gesamtnote der studienrelevanten akademischen Abschlussprüfung und ggf. einer Aufnahmeprüfung.

 

Eignungsfeststellung und Aufnahmeprüfung:

 

 

 

 

 

 

Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der Gesamtnote der studienrelevanten akademischen Abschlussprüfung und einer Aufnahmeprüfung. Dafür wird die Gesamtnote der studienrelevanten akademischen Abschlussprüfung (in der Regel der Bachelor Chemie) nach folgendem Schlüssel in eine Punktzahl P1 umgerechnet:

 

1,0 entspricht 15 Punkten
1,1 bis 1,2 entspricht 14 Punkten
1,3 bis 1,4 entspricht 13 Punkten
1,5 bis 1,6 entspricht 12 Punkten
1,7 bis 1,8 entspricht 11 Punkten
1,9 bis 2,0 entspricht 10 Punkten
2,1 bis 2,3 entspricht 9 Punkten
2,4 bis 2,6 entspricht 8 Punkten
2,7 bis 2,9 entspricht 7 Punkten
3,0 bis 3,3 entspricht 6 Punkten
3,4 bis 3,6 entspricht 5 Punkten
3,7 bis 4,0 entspricht 4 Punkten

 

Die Aufnahmeprüfung ( P2 ) wird ebenfalls mit 0 bis 15 Punkten bewertet.
Die Gesamtpunktzahl errechnet sich als Pges = (2 x P1) + P2

Als geeignet gilt gemäß der Zulassungssatzung, wer eine Gesamtpunktzahl Pges von mindestens 23 Punkten erreicht hat. Für Bewerber/innen, die aufgrund ihrer Gesamtnote der studienrelevanten Abschlussprüfung bereits 23 Punkte erreicht haben, entfällt die Aufnahmeprüfung.

 

Die Einladungen zu den Aufnahmeprüfungen werden rechtzeitig vor dem dafür festgesetzten Termin per E-Mail versandt.
Im Rahmen der Aufnahmeprüfung findet in Heidelberg in der Regel ein Gespräch statt, in welchem die erwarteten Grundlagenkenntnisse in den Bereichen Anorganische Chemie, Organische Chemie und Physikalische Chemie abgefragt werden. Nach den Aufnahmeprüfungen werden den Bewerber/innen die Ergebnisse mitgeteilt.

In der Regel finden die Aufnahmeprüfungen in folgenden Zeiträumen statt:
Studienbeginn im Wintersemester: Mitte Juli und Ende September/Anfang Oktober
Studienbeginn im Sommersemester: Mitte Januar und Ende März/Anfang April

Die nächsten angebotenen Termine für Aufnahmeprüfungen sind:
15. Februar und 12. März 2024

 

Wann und wo bewerbe ich mich?

Die Bewerbung erfolgt online. Das Bewerbungsportal öffnet in der Regel Anfang April für Bewerbungen zum Wintersemester und Anfang Oktober für Bewerbungen zum Sommersemester (Bewerbungsfristen). 

Es wird empfohlen die Bewerbungsunterlagen frühzeitig einzureichen, sodass Sie im Bedarfsfall für die Auswahlgespräche eingeplant werden können.

 

Zum Bewerbungsportal:

https://heico.uni-heidelberg.de

 

Erforderliche Bewerbungsunterlagen:

 

 

  1. ein tabellarischer Lebenslauf im Umfang von maximal drei DIN A 4 Seiten (wahlweise in deutscher oder englischer Sprache)
  2. sowie gegebenenfalls Nachweise über eventuelle chemierelevante Berufserfahrung und hochschulexterne Leistungen.
  3. Nachweis über die bestandene Bachelorprüfung im Studiengang Chemie oder über eine gleichwertige Prüfung in Chemie an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes. 
    (Über die Gleichwertigkeit der Vorbildung sowie die Vergleichbarkeit der qualifizierten Abschlüsse entscheidet der Zulassungsausschuss.)

Falls eine oder mehrere der o.g. Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte Kopie in deutscher oder englischer Sprache beizufügen.

 

Einschreibung

Nach Feststellung der Eignung wird der Zulassungsbescheid im Bewerbungsportal hochgeladen und Sie können sich innerhalb der allgemeinen Immatrikulationsfristen einschreiben.
(Weiterführende Informationen zur Immatrikulation: deutsche Studierende, internationale Studierende)

 

 

Sie haben Ihr Bachelor-Studium noch nicht ganz abgeschlossen?

Eine Zulassung kann erfolgen, wenn aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Studienleistungen, zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des beantragten Masterstudiums Chemie abgeschlossen wird. Für das Zulassungsverfahren wird dann, auf Grund der bisher erbrachten Studienleistungen, eine Durchschnittsnote ermittelt.

Liegt Ihnen Ihr Hochschulzeugnis daher zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vor, so laden Sie ein vorläufiges Zeugnis oder ein Transcript of Records hoch, aus dem Ihre bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungen ersichtlich sind.

Erfolgt die Bewerbung mit einem vorläufigen Zeugnis, so muss das endgültige Zeugnis bis spätestens zum Semesterbeginn bei der Universität eingegangen sein.

 

Weitere Informationen:
Zulassungsordnung

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.02.2024
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