Masterstudiengang Chemie - Bewerbung
Der Masterstudiengang Chemie kann an der Universität Heidelberg sowohl im Wintersemester als auch im Sommersemester begonnen werden.
|
Wer kann sich bewerben?
|
Für den Masterstudiengang Chemie kann sich bewerben, wer einen Bachelorabschluss im Fach Chemie oder eine gleichwertige Prüfung in Chemie an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes nachweist. Bewerben kann sich auch, wer noch keinen Abschluss nachweisen kann, aber aufgrund der bisherigen Studienleistungen erwarten lässt, dass der Abschluss rechtzeitig vor Beginn des beantragten Masterstudiums Chemie erfolgt ( mindestens 150 ECTS-Punkte).
|
|
Zulassungsvoraussetzungen:
|
Zugelassen werden kann, wer für den Masterstudiengang geeignet ist. Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der Gesamtnote der studienrelevanten akademischen Abschlussprüfung und ggf. einer Auswahlprüfung. (detaillierte Informationen zum Eignungsfeststellungsverfahren erhalten Sie hier. Die Auswahlprüfung findet in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit statt. Weitere Voraussetzung sind gute Kenntnisse der deutschen Sprache.
|
|
Wo bewerbe ich mich?
|
Die Bewerbung für das Wintersemester 2013/14 erfolgt online über das Online-Formular für zulassungsbeschränkte deutschsprachige Master-Studiengänge der Universität. |
|
Bewerbungsfrist
|
15. Mai (für das Wintersemester) 15. November (für das Sommersemester) |
|
Erforderliche Unterlagen:
|
a. ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular der Online-Bewerbung b. ein tabellarischer Lebenslauf im Umfang von maximal drei DIN A 4 Seiten (wahlweise in deutscher oder englischer Sprache) c. sowie gegebenenfalls Nachweise über eventuelle chemierelevante Berufserfahrung und hochschulexterne Leistungen. d. eine Kopie der Allgemeinen Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer einschlägigen fachgebundenen HZB, einer ausländischen HZB oder eine von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannte HZB. Die Nachweise ausländischer Bildungseinrichtungen sind in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. e. eine Erklärung darüber, ob der Studienbewerber an einer in- oder ausländischen Hochschule im Masterstudiengang Chemie oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt den Prüfungsanspruch verloren hat. (Diese Erklärung ist im Antragsformular (s.oben) enthalten)
f. Nachweis über die bestandene Bachelor-Prüfung im Studiengang Chemie oder über eine gleichwertige Prüfung in Chemie an einer wissenschaftlichen Hochschule des In- oder Auslandes. Die Nachweise ausländischer Bildungseinrichtungen sind in amtlich beglaubigter Kopie einzureichen. g. ausländische Studienbewerber müssen zusätzlich den Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbringen (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/deutschk.html )
|
|
Falls eine oder mehrere der o.g. Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine amtlich beglaubigte deutsche Version beizufügen.
|
|
|
Sie studieren bereits in Heidelberg Chemie?
|
Bewerberinnen und Bewerber aus dem Bachelor-Studiengang Chemie der Universität Heidelberg, deren Prüfungsdaten der Universität vollständig vorliegen, müssen lediglich die folgenden Unterlagen einreichen : |
|
|
a. Unterzeichnetes Antragsformular (s. Online-Bewerbung) b. einen tabellarischen Lebenslauf im Umfang von maximal drei DIN A 4 Seiten (wahlweise in deutscher oder englischer Sprache) c. sowie gegebenenfalls Nachweise über eventuelle chemierelevante Berufserfahrung und hochschulexterne Leistungen. d. eine Erklärung darüber, ob der Studienbewerber an einer in- oder ausländischen Hochschule im Masterstudiengang Chemie oder in Studiengängen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt den Prüfungsanspruch verloren hat. (Diese Erklärung ist im Antragsformular (s.oben) enthalten) |
|
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Prüfungsdaten dem Prüfungssekretariat vollständig vorliegen, da die Feststellung der Eignung u.a. auf Grund dieser Daten erstellt wird. |
|
|
Sie haben Ihr Bachelor-Studium noch nicht ganz abgeschlossen? Eine Zulassung kann erfolgen, wenn aufgrund des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Studienleistungen, zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss rechtzeitig vor Beginn des beantragten Masterstudiums Chemie abgeschlossen wird. Für das Zulassungsverfahren wird dann, auf Grund der bisher erbrachten Studienleistungen, eine Durchschnittsnote ermittelt. Liegt Ihnen Ihr Hochschulzeugnis daher zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht vor, so legen Sie ein vorläufiges Zeugnis bei, aus dem Ihre bis zu diesem Zeitpunkt erzielten Leistungen ersichtlich sind. Erfolgt die Bewerbung mit einem vorläufigen Abschlusszeugnis, so muss das endgültige Zeugnis bis spätestens zum Semesterbeginn bei der Universität eingegangen sein.
|
|
|
Nach Ende der Bewerbungsfrist
|
erfolgt die Feststellung der Eignung Die Einladungen zu den Auswahlprüfungen werden rechtzeitig vor dem dafür festgesetzten Termin per E-Mail versandt.
|
|
Eignungsfeststellung:
|
Die Feststellung der Eignung erfolgt aufgrund der Gesamtnote der studienrelevanten akademischen Abschlußprüfung und einer Auswahlprüfung. Dafür wird die Gesamtnote der studienrelevanten akademischen Abschlußprüfung (in der Regel der Bachelor Chemie) nach folgendem Schlüssel in eine Punktzahl P1 umgerechnet: 1,0 entspricht 15 Punkten, 1,1 bis 1,2 entspricht 14 Punkten, 1,3 bis 1,4 entspricht 13 Punkten, 1,5 bis 1,6 entspricht 12 Punkten, 1,7 bis 1,8 entspricht 11 Punkten, 1,9 bis 2,0 entspricht 10 Punkten, 2,1 bis 2,3 entspricht 9 Punkten, 2,4 bis 2,6 entspricht 8 Punkten, 2,7 bis 2,9 entspricht 7 Punkten, 3,0 bis 3,3 entspricht 6 Punkten, 3,4 bis 3,6 entspricht 5 Punkten, 3,7 bis 4,0 entspricht 4 Punkten.
Die Auswahlprüfung ( P2 ) wird ebenfalls mit 0 bis 15 Punkten bewertet. Die Gesamtpunktzahl errechnet sich als Pges = (2 x P1) + P2 Als geeignet gilt gemäß der Zulassungssatzung, wer eine Gesamtpunktzahl Pges von mindestens 23 Punkten erreicht hat. Für Bewerber/innen die auf Grund ihrer Gesamtnote der studienrelevanten Abschlussprüfung bereits 23 Punkte erreicht haben, entfällt die Auswahlprüfung. |
|
Auswahlprüfung:
|
Die Auswahlprüfung findet jeweils in der zweiten Hälfte der Vorlesungszeit statt. Nach den Auswahlprüfungen werden den Bewerber/innen die Ergebnisse mitgeteilt. |
|
Bei der Einschreibung |
sind die der Zulassungsentscheidung zugrunde liegenden Dokumente im Original vorzulegen. Ebenso die endgültigen Bachelor-Zeugnisse. |