Einschreibung / Immatrikulation
Zum Studium zugelassene internationale Studierende müssen die Einschreibung innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist persönlich im Akademischen Auslandsamt vornehmen. Dabei sind alle für die Zulassung relevanten Zeugnisse (Schulzeugnisse und Universitätsnachweise) im Original vorzulegen.
Wenn Ihr Zulassungsbescheid die erfolgreiche Teilnahme an einem Prüfungsverfahren voraussetzt, so muss die genannte Prüfung (z.B. DSH) auf dem geforderten Niveau bestanden werden. Wird die Prüfung nicht oder nicht auf dem geforderten Niveau bestanden und liegt keine Befreiung auf gesetzlicher Grundlage vor, muss die Immatrikulation für den im Zulassungsbescheid genannten Studiengang verweigert werden.
Weitere für die Immatrikulation erforderliche Unterlagen sind in der Regel:
- Antrag auf Immatrikulation (erhältlich im Serviceportal)
- Zulassungsbescheid
- Bescheinigung einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse, dass Sie krankenversichert sind, oder eine Bescheinigung, dass Sie von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit sind
- Passbild
- Pass
- evtl. weitere im Zulassungsbescheid genannte Unterlagen
Bitte gehen Sie mit allen Unterlagen in das Serviceportal der Universität Heidelberg (Seminarstraße 2, Raum 33). Die Mitarbeiter/innen dort helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Immatrikulationsbogens.
Die endgültige Immatrikulation findet im Sekretariat für internationale Studierende (Seminarstraße 2, Zimmer 22-27) statt.
Für internationale Studierende gilt dieselbe Gebührenpflicht wie für deutsche Staatsangehörige.
Kontakt und Lagekarte
Akademisches Auslandsamt
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg
Telefon: +49 (0) 6221 / 545454
E-Mail: studium@uni-heidelberg.de
Internet: http://www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/auslandsamt/index.html