Deutschkenntnisse
Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Durch die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) sollen internationale Studienbewerber/innen den Nachweis erbringen, dass sie über Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, die für die Aufnahme eines erfolgreichen Fachstudiums erforderlich sind.
Der schriftliche Teil der Deutschprüfung wird an der Universität Heidelberg innerhalb eines Tages durchgeführt, der Termin liegt ca. zwei bis drei Wochen vor Vorlesungsbeginn; der genaue Termin wird im Zulassungsbescheid bekannt gegeben. Die mündliche Prüfung findet am dritten bzw. vierten Werktag nach der schriftlichen Prüfung statt.
Für die Teilnahme an der DSH der Universität Heidelberg wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro erhoben. Die Gebühr ist zum Zeitpunkt der Prüfung in bar zu entrichten.
Die Teilnahme an der DSH-Prüfung setzt die Zulassung für das Fachstudium zum nächstfolgenden Bewerbungssemester voraus. Eine Teilnahme an der Prüfung der Universität Heidelberg ohne eine Zulassung zum Fachstudium des jeweiligen Bewerbungssemesters ist ausgeschlossen.
Weitere Informationen über die Deutsche Sprachprüfung an der Universität Heidelberg erhalten sie auf den Seiten des Internationalen Studienzentrums.
Eine Grundlage für die Befreiung von der DSH gemäß der Rahmenordnung der Kultusministerkonferenz (KMK) für ausländische Studienbewerber/innen (Beschluss vom 15.04.1994 in der Fassung vom 17.11.2011) liegt vor, wenn einer der folgenden Nachweise mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht wird:
- „Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 16.03.1972 und 5.10.1973 in jeweils geltender Fassung)
- „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) - Stufe 2“ gemäß der Rahmenordnung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und KMK
- Großes oder Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts,
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts
- „Goethe-Zertifikat C2: GDS“ des Goethe-Instituts, ausgestellt ab 01.01.2012
- „Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF)“, wenn er in allen Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TDN 4 abgelegt wurde
- Zeugnis der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (so genannte „Feststellungsprüfung“)
- ein Zertifikat gemäß bilateraler Abkommen mit anderen Staaten.
Eine Immatrikulation im Rahmen des Vorfachstudiums (Deutschkurs oder Studienkolleg) kann erst nach der erfolgreichen Teilnahme an einem Einstufungstest bzw. einer Aufnahmeprüfung, der bzw. die in der Regel eine Woche nach der DSH-Prüfung stattfindet, erfolgen.
Zum Studium zugelassene Studierende, denen ein Zulassungsbescheid mit der Auflage „Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang muss bestanden werden” erteilt wurde, können weder am Einstufungstest teilnehmen noch für einen Deutschkurs im Rahmen des Vorfachstudiums an der Universität Heidelberg immatrikuliert werden.
Besondere Anforderungen
Besondere Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse für die Studiengänge Germanistik im Kulturvergleich (Bachelor, Master), den Studiengang Deutsche Philologie / Germanistik (Bachelor) und den Studiengang Deutsch (Staatsexamen / Lehramt)
Eine Immatrikulation kann auch nach erteilter Zulassung für diese Studiengänge nur dann erfolgen, wenn der Nachweis der Deutschkenntnisse in einer der folgenden Formen bis Ablauf der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist vorgelegt wird:
- an einer deutschen Hochschule abgelegte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Note „2,9“ (bisheriges Notensystem) bzw. mindestens 78% (neues Leistungsstufensystem)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „2,9“
- Großes Deutsches Sprachdiploms des Goethe-Instituts mit mindestens „bestanden“
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „2,9“
- „Goethe-Zertifikat C2: GDS“ des Goethe-Instituts, ausgestellt ab 01.01.2012, mit mindestens der Gesamtnote „2,9“
- Deutsches Sprachdiplom der KMK - Stufe II mit mindestens der Gesamtnote „2,9“
- TestDaF mit mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) „5“ in den Teilprüfungen Schriftlicher Ausdruck und Leseverstehen und mindestens TesDaF -Niveaustufe (TDN) „4“ in den Teilprüfungen mündlicher Ausdruck und Hörverstehen
- schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note „2,9“, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist
- schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (so genannte „Feststellungsprüfung“) mit mindestens der Note „2,9“
Über die Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang auf der Grundlage eines an einer ausländischen Hochschule abgeschlossenen, mindestens vierjährigen Studiums der Germanistik entscheidet das Akademische Auslandsamt im Einvernehmen mit der zuständigen Kommission des Instituts für Deutsch als Fremdsprachenphilologie.
Sofern keiner der o.g. Nachweise über die Deutschkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorgelegt wird, muss die Deutsche Sprachprüfung an der Universität Heidelberg vor der Aufnahme des Fachstudiums mit dem o.g. Ergebnis abgelegt werden.
Besondere Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse für den Studiengang Rechtswissenschaft (LL.M. - Magister Legum) und den Studiengang Konferenzdolmetschen (Master of Arts).
Eine Immatrikulation kann auch nach erteilter Zulassung für diesen Studiengang nur dann erfolgen, wenn der Nachweis der Deutschkenntnisse in einer der folgenden Formen bis Ablauf der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist vorgelegt wird:
- an einer deutschen Hochschule abgelegte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Note „2,5“ (bisheriges Notensystem) bzw. DSH-Stufe „3“ (neues Leistungsstufensystem)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „2,5“
- Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens „bestanden“
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „2,5“
- „Goethe-Zertifikat C2: GDS“ des Goethe-Instituts, ausgestellt ab 01.01.2012, mit mindestens der Gesamtnote „2,5“
- Deutsches Sprachdiplom der KMK - Stufe II mit mindestens der Gesamtnote „2,5“
- TestDaf mit TestDaF-Niveaustufe (TDN) „5“ in allen Teilprüfungen
- schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note „2,5“, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist
- schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (so genannte „Feststellungsprüfung“) mit mindestens der Note „2,5“
Über die Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang auf der Grundlage eines an einer ausländischen Hochschule abgeschlossenen, mindestens vierjährigen Studiums der Germanistik entscheidet das Akademische Auslandsamt im Einvernehmen mit den zuständigen Fakultäten der Universität Heidelberg.
Sofern keiner der o.g. Nachweise über die Deutschkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorgelegt wird, muss die Deutsche Sprachprüfung an der Universität Heidelberg vor der Aufnahme des Fachstudiums mit mindestens der DSH-Stufe „3“ abgelegt werden.
Besondere Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse für den Studiengang Deutsche Philologie / Germanistik (Master)
Eine Immatrikulation kann auch nach erteilter Zulassung für diesen Studiengang nur dann erfolgen, wenn der Nachweis der Deutschkenntnisse in einer der folgenden Formen bis Ablauf der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist vorgelegt wird:
- an einer deutschen Hochschule abgelegte Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) mit mindestens der Note „2,0“ (bisheriges Notensystem) bzw. mindestens 87% (neues Leistungsstufensystem)
- Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „2,0“
- Großes Deutsches Sprachdiplom des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „gut“
- Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts mit mindestens der Gesamtnote „2,0“
- „Goethe-Zertifikat C2: GDS“ des Goethe-Instituts, ausgestellt ab 01.01.2012, mit mindestens der Gesamtnote „2,0“
- Deutsches Sprachdiplom der KMK - Stufe II mit mindestens der Gesamtnote „2,0“
- Test Deutsch als Fremdsprache („TestDaF“) mit mindestens19 Punkten, verteilt wie folgt: mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) 5 in den Teilprüfungen Schriftlicher Ausdruck, Leseverstehen und Hörverstehen sowie mindestens TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4 in der Teilprüfung mündlicher Ausdruck,
- schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch im Abschlusszeugnis der Sekundarstufe mit mindestens der Note „2,0“, sofern dies im Rahmen bilateraler Abkommen mit anderen Staaten vorgesehen ist
- schriftliche Abschlussprüfung im Fach Deutsch in der Prüfung zur Feststellung der Eignung ausländischer Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an den Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland (so genannte „Feststellungsprüfung“) mit mindestens der Note „2,0“
Über die Befreiung von der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang auf der Grundlage eines an einer ausländischen Hochschule abgeschlossenen, mindestens vierjährigen Studiums der Germanistik entscheidet das Akademische Auslandsamt im Einvernehmen mit der zuständigen Kommission des Germanistischen Seminars.
Sofern keiner der o.g. Nachweise über die Deutschkenntnisse bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation an der Universität Heidelberg vorgelegt wird, muss die Deutsche Sprachprüfung an der Universität Heidelberg vor der Aufnahme des Fachstudiums mit dem o.g. Ergebnis abgelegt werden.
Aufnahme in den Deutschkurs im Rahmen des Vorfachstudiums
Ein Anspruch auf Aufnahme in den Deutschkurs oder das Studienkolleg an der Universität Heidelberg besteht auch dann nicht, wenn diese im Antrag auf Zulassung ausdrücklich gewünscht wurde. Aufgrund der großen Kapazitätsprobleme in den Kursen kann nur einem geringen Prozentsatz aller Bewerber/innen ein Platz im Deutschkurs zugewiesen werden.
Das Akademische Auslandsamt der Universität Heidelberg vergibt eine geringe Anzahl an Plätzen im Deutschkurs an Studienbewerber/innen für ein Fachstudium. Die Zulassung zum Fachstudium wird in diesem Fall in Kombination mit einem Platz im Deutschkurs (so genanntes „Vorfachstudium“) erteilt. Die Kursgebühr für die Teilnahme an einem Deutschkurs im Rahmen des Vorfachstudiums beträgt pro Semester 350,– Euro. Die Kursgebühr ist zu Semesterbeginn an der Universität Heidelberg in bar zu entrichten.
Die Platzanzahl in den Deutschkursen im Rahmen des Vorfachstudiums ist sehr begrenzt. Es können deshalb nicht alle internationalen Studienbewerber/innen aufgenommen werden. Eine Übersicht über das Sprachkurs-Angebot des Internationalen Studienzentrums, inkl. Preisliste und Anmeldeformalitäten, finden Sie hier.
Anrechnung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Studienleistungen, die an einer ausländischen Universität erbracht wurden, können auf das Fachstudium in Heidelberg angerechnet werden. Dazu muss ein Antrag bei dem für das betreffende Fach zuständigen Prüfungsamt/Dekanat der entsprechenden Fakultät gestellt und der bisherige Studienverlauf möglichst detailliert dokumentiert werden. Die Studienunterlagen müssen in Kopie vom Original und bei Bedarf in deutscher oder englischer Übersetzung vorgelegt werden. Nähere Informationen zum Anrechnungsverfahren erhalten Sie auch bei dem/der zuständigen Fachstudienberater/in.
Bitte beachten Sie, dass in den Fächern Medizin, Pharmazie, Psychologie, Rechtswissenschaft und Zahnmedizin besondere Stellen (nicht die Fachstudienberater/innen) für die Anrechnung der Studienleistungen zuständig sind. Bitte richten Sie Ihren Antrag auf Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen an die im Folgenden aufgeführten Stellen:
Medizin
Landesversorgungsamt Nordrhein-Westfalen
Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie
Postfach 10 34 55
D-40025 Düsseldorf
Tel.: +49-(0)211-4584-0 oder +49-(0)211-4584-732
http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/landespruefungsamt/
Pharmazie
Hessisches Landesprüfungsamt für Heilberufe
Walter-Möller-Platz 1
60439 Frankfurt am Main
Tel: +49 (0) 69-15677-12
Zahnmedizin
a) Studienbewerber/innen mit Hauptwohnsitz in Baden-Württemberg und/oder einem Studienplatz an einer Hochschule in Baden-Württemberg:
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 26
Ruppmannstraße 21
D-70565 Stuttgart
Tel.: +49-(0)711-904-3243
b) Studienbewerber/innen mit Hauptwohnsitz außerhalb Baden-Württembergs und ohne Studienplatz an einer Hochschule in Baden-Württemberg:
Thüringer Landesverwaltungsamt
Referat 720
Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe
Weimarplatz 4
D-99423 Weimar
Tel.: +49-(0)3643-585 oder +49-(0)3643-585-7309
Rechtswissenschaft
Prüfungsamt der Juristischen Fakultät
Friedrich-Ebert-Anlage 6-10
D-69117 Heidelberg
http://www.jura.uni-heidelberg.de/fakultaet/pruefungsamt.html
Psychologie
Psychologisches Institut der Universität Heidelberg
Prüfungssekretariat
Hauptstraße 47-51
69117 Heidelberg
http://www.psychologie.uni-heidelberg.de/service/pruefungsamt/index.shtml