Immatrikulation in Masterstudiengänge
Frist für die Immatrikulation
Unterlagen für die Immatrikulation
Online-Immatrikulation
Wenn Sie sich für einen zugangsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, erhalten sie vom Fachvertreter eine Bescheinigung für die Studierendenadministration mit der sie sich über das Online-Immatrikulationsportal einschreiben können. Der Antrag auf Immatrikulation (Ausdruck der Online-Immatrikulation) und unten genannte Unterlagen sind bei der Studierendenadministration innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen.
Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang beworben haben, erhalten Sie immer einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid. Falls Sie einen Zulassungsbescheid erhalten, ergänzen Sie, wie auf dem Bescheid angegeben, Ihre Daten und reichen den Ausdruck der Online-Immatrikulation und die unten genannten Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der Immatrikulationsfrist ein.
Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse
- Nach dem Einloggen, können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten. Diese Punkte können unabhängig von einander bearbeitet werden.
- Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
- Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge: Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und senden diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen an die Studierendenadministration.
- Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und schicken diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen innerhalb der Immatrikulationsfrist an die Studierendenadministration
Frist für die Immatrikulation
Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge: Die Frist entspricht der Frist für Hochschulortswechsler (alle, die bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind oder waren) siehe Termine und Fristen
Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge: Ihre Einschreibefrist wird in der Zulassung genannt.
Unterlagen für die Immatrikulation in zugangsbeschränkte/ zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge
- Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungspräsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
- Versicherungsbescheinigung (wird von der Krankenkasse speziell für die Einschreibung ausgestellt) oder die Befreiungsbescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. bei Privatversicherten).Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
- Kopie des Personalausweises
- Ein an Sie adressierter und ausreichend frankierter DIN C4-Rückumschlag.
- Unterschriebene und ausgefüllte Einzugsermächtigung über die Studiengebühren und Studienbeiträge. Die Einzugsermächtigung kann auch im Rahmen der Online-Immatrikulation gewährt werden.
- Das Original bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Bachelor-Urkunde (oder eine sonstige Abschlussurkunde eines grundständigen, äquivalenten Studiums).
Sollten Sie bei der Einschreibung in einen Masterstudiengang noch kein endgültiges Abschlusszeugnis Ihres grundständigen Studienganges vorliegen haben, wird eine vorläufige Bescheinigung des Prüfungsamtes akzeptiert. Diese Bescheinigung muss belegen, dass das Studium komplett abgeschlossen ist, und eine Durchschnittsnote ausweisen. Das endgültige Abschlusszeugnis ist im Laufe des Einschreibesemesters vorzulegen! - Für einen zulassungsbeschränkten Masterstudiengang den Zulassungsbescheid
- Für einen zugangsbeschränkten Masterstudiengang die Bescheinigung des Fachvertreters des gewünschten Studiengangs, welche belegt, dass alle Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden.
- Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule. Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, Sie müssen uns den Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums), den Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachweisen - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung/Studienbuch, ect
Die Unterlagen sind wie folgt zu adressieren:
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Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
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Online-Immatrikulation
Zugangsbeschränkte Masterstudiengänge
Auf den folgenden Seiten können Sie Ihre Daten für die Online-Immatrikulation eingeben, sowie ein Bild hochladen. Bitte beachten Sie, dass dieser Service derzeit nur deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung steht.
Zulassungsbeschränkte Masterstudiengäne
Wir bitten Sie Ihre Daten zur Immatrikulation auf den folgenden Seiten online zu ergänzen, sowie ein Bild hoch zu laden. Bitte beachten Sie, dass dieser Service derzeit nur deutschen Staatsangehörigen zur Verfügung steht. Sie können sich hier nur einloggen, wenn Sie einen Zulassungsbescheid erhalten haben.
Im Rahmen der Eingabe werden Sie nach dem Passwort der Online-Bewerbung gefragt. Sollten Sie das Passwort vergessen haben, können sie hier ein Neues anfordern.