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Abteilung 4.3: Finanzbuchhaltung

Nadia Gomez Sierra
Tel. +49 6221 54-12434
nadia.gomez@zuv.uni-heidelberg.de

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Interner Markt / Interne Leistungsverrechnung

Im Internen Markt (Konten der Kontenklasse 8) werden Aufwendungen verrechnet, die durch den internen Bezug von Lieferungen und Leistungen (innerhalb der Universität, ohne Klinikum und Medizinische Fakultät) entstanden sind.

Beispiele

  • Leistungen eines Labors für Institute/Einrichtungen
  • Dienstleistungen der UB für Institute/Einrichtungen
  • Dienstleistungen des ZNF für Institute/Einrichtungen
  • Verrechnungen zwischen einzelnen Instituten/Einrichtungen/Professuren/Forschungsgruppen (dazu gehört auch die Universitätsverwaltung)
  • Leistungen einer Werkstatt für Institute/Einrichtungen
  • Verrechnungen monatlicher Kosten (z.B. Kopien) vom Institut mit den Professuren oder von Uni-Verwaltung mit Instituten/Einrichtungen

Die interne Verrechnung von Aufwendungen, Lieferungen oder Leistungen kann sowohl institutsintern (z.B. Institutsetat mit  einem Drittmittelprojekt) als auch zwischen verschiedenen Instituten/Einrichtungen der Universität vorgenommen werden.

Die Buchung erfolgt auf den Konten der Kontenklasse 8. Die zu verwendenden Sachkonten finden Sie bei den Formularen oder im Kontierungshandbuch (Punkt N - Interne Leistungsverrechnung, Seite 43).

Grundsätzlich sollte für die interne Leistungsverrechnung ausschließlich das hierfür vorgesehene Formular "Auszahlungsanordnung für interne Leistungsverrechnung (Kontenklasse 8)" (FIBU6) verwendet werden. Die Buchung kann erst vorgenommen werden, wenn Annahme- und Auszahlungsanordnung in der Finanzbuchhaltung vorliegen.

Ist für die Einnahme und Ausgabe ein und dieselbe Person anordnungsbefugt, kann auch das Formular "Umbuchungsanordnung" (FIBU3) benutzt werden.

Bei der internen Verrechnung von Anlagegütern (Sachkonten 81010/81099) kann nicht mit dem Investitionsauftrag gebucht werden. Geben Sie daher in solchen Fällen die Kostenstelle oder den zugehörigen Sachauftrag an.

 

Achtung

Die Konten 82010 - 84999 (Bereich der budgetrelevanten Personalkonten; Sekundär-Istkosten) gehören nicht zum Bereich des Internen Marktes. Wenn Personal für bestimmte Zwecke an andere universitätsinterne Einrichtungen überlassen wird, ist der hierfür anfallende Aufwand auf dem Konto zu buchen, welches dem Zweck der Personalüberlassung entspricht (82010-84999), und nicht auf dem Konto Verrechnung Personal (82005 / 82099).

Mehr Informationen über die Personalkostenverbuchung finden Sie hier.

 

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 05.02.2024
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