Fachpraktikum im Ausland

Voraussetzungen zur Anerkennung des Praktikums für Modul 10


Die Fachpraktika sind jeweils im Bereich der direkten Pflege/Versorgung in Vollzeit und in mindestens vier zusammenhängenden Wochen zu leisten und schließen jeweils mit einer schriftlichen Arbeit ab, die bewertet wird. Die beruflichen Fachpraktika müssen in sechs Fachbereichen der Pflege/Versorgung absolviert werden:

  • stationäre Langzeitpflege alter Menschen
  • ambulante Pflege
  • stationäre und ambulante palliative Pflege
  • stationäre geriatrische Rehabilitation oder Akutgeriatrie
  • stationäre Akut- oder Gerontopsychiatrie
  • akutstationäre Pflege

Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen regelt der §7 der Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelorstudiengang Gerontologie, Gesundheit und Care vom 29.September 2021. Die Prüfungsordnung können Sie hier einsehen.

Bevor eine Vereinbarung zwischen studierender Person und einer Institution/Einrichtung im Ausland getroffen wird, muss unbedingt Rücksprache mit Herrn Lester Gerdung gehalten werden, um festzustellen, ob die Voraussetzungen zur Anerkennung des geplanten Praktikums erfüllt sind. Sollte dies nicht geschehen, kann eine Anrechnung des Praktikums für Ihr Studium nicht garantiert werden. Bitte lesen und füllen Sie vor dem Gespräch als Vorbereitung diese Dokumente aus:

Des Weiteren wird der Besuch von Sprachkursen empfohlen, sollten Sie die jeweilige Landessprache nicht beherrschen. Das Zentrale Sprachlabor der Universität Heidelberg bietet kostengünstige Sprachklurse an.

 

Praktikumsvermittlung


Bei der Suche nach einem geeigneten Praktikum sind viel Eigeninitiative und individuelle Planung erforderlich, denn es gibt für Praktika im Ausland keine standardisierten Bewerbungsverfahren. Wichtig ist deshalb, dass Sie Ihre eigenen Vorstellungen und Erwartungen zu Beginn der Planung klar definieren, bevor Sie sich auf die Suche nach einem passenden Praktikumsplatz machen. Bei der Auswahl des Ziellandes beachten Sie unbedingt die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes. Aus gegebenen Anlässen empfehlen wir Ihnen die Eintragung in die Krisenvorsorgeliste ELEFAND des Auswärtigen Amtes. Überprüfen Sie bitte auch, ob die Voraussetzungen zur Anrechnung des Praktikums im Rahmen Ihres Studiums am Institut für Gerontologie gegeben sind und halten Sie unbedingt Rücksprache mit Herrn Lester Gerdung. Bitte beachten Sie, dass der Begriff „Praktikum“ in verschiedenen Ländern unterschiedliche Bedeutung hat.


Ein Praktikumsvertrag/-vereinbarung zwischen Ihnen (der studierenden Person) und der Einrichtung, in der Sie ein Praktikum antreten möchten, ist nicht zwingend vorgeschrieben. Wir empfehlen Ihnen jedoch wärmstens eine solche Vereinbarung/einen solchen Vertrag abzuschließen, da sie/er beiden Parteien Sicherheit bietet. Der Praktikumsvertrag, erstellt vom Institut für Gerontologie kann, muss aber nicht genutzt werden. Im Europäischen Ausland (insbesondere in Frankreich, Belgien und Spanien) verlangen die Praktikumsgeber häufig den Abschluss einer Praktikumsvereinbarung (Convention de Stage).


Um Studierenden des Instituts für Gerontologie stetig die Durchführung von Praktika im Ausland zu ermöglichen, sollen Kooperationspartner mit verschiedenen pflegerischen und medizinischen Institutionen im Ausland gewonnen werden. Dieses Netzwerk befindet sich zurzeit im Aufbau.

Unterstützungsmöglichkeiten


Nur in seltenen Fällen sind Praktika so gut bezahlt, dass alle damit verbunden Kosten gedeckt werden können, häufig gibt es nur eine Aufwandsentschädigung oder die Praktika sind komplett unbezahlt. Deshalb sollten Sie früh klären ob Sie für Ihr Praktikum ein Stipendium erhalten können.

Europäische Union - ERASMUS PLACEMENT / Leonardo da Vinci


Dieses Programm richtet sich an Studierende, die bereits eine Praktikumsstelle gefunden haben und dieses im Rahmen Ihres Studiums absolvieren möchten. Eine Bewerbung ist bis spätestens einen Monat vor Praktikumsbeginn möglich. Die Dauer des Praktikums muss zwischen zwei und zwölf Monaten (Siehe unten "Good To Know") betragen. Sie können einen Zuschuss zu den Reise- und den Aufenthaltskosten sowie ggf. einen Zuschuss für einen Sprachkurs beantragen. Förderfähige Zielländer sind die Länder der EU, des EWR und der Türkei. Nähere Informationen finden Sie unter:

4EU+ European University Alliance

Im Rahmen des DAAD-Begleitprogramms "Europäische Hochschulnetzwerke" können Kurzzeitaufenthalte wie bspw. Praktika für Heidelberger Studierende an den 4EU+ Partneruniversitäten gefördert werden, dazu zählen auch die Universitätskliniken. Eine Auswahl dieser Universitätskliniken finden Sie hier. Das Programm fördert Kurzaufenthalte von bis zu 30 Tagen (Förderlinie B) und von über 30 Tagen bis zwei Monate (Förderlinie A). Bitte beachten Sie die geltende Bewerbungsfrist! Nähere Informationen finden Sie hier.

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)


Fahrtkostenzuschüsse für Auslandspraktika können vom DAAD gewährt werden, wenn der Praktikumsplatz über die Austauschorganisation IAESTE, AIESEC, bvmd, ZAD und DCGM vermittelt wurde. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Weitere Informationen zu Praktika im Ausland, Praktikums- und Stipendienprogrammen finden Sie auf Webseiten der Universität Heidelberg:


Good to know: Damit Fachpraktika für Ihr Studium angerechnet werden können, müssen Sie diese in Vollzeit und in mindestens vier zusammenhängenden Wochen ableisten. Bei einigen Praktikumsprogrammen wie bspw. dem ERASMUS PLACEMENT-Programm werden Praktika erst ab einer Dauer von acht Wochen gefördert. Um beide Voraussetzungen zu erfüllen, können Sie sich eine Praktikumsstelle in einer Einrichtung suchen in der mehrere vierwöchige Praktika in verschiedenen der oben genannten Bereiche der Pflege und Versorgung möglich sind. Eine schriftliche Arbeit muss trotzdem für jeden Fachbereich erstellt werden. Beispiel für ein 12-wöchiges Praktikum:

Verlauf_Auslandspraktika

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 28.03.2023
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