EURAT-Stellungnahme

"Eckpunkte für eine Heidelberger Praxis der Ganzgenomsequenzierung"

Foto: Rothe
 
Informieren über die Stellungnahme zu ethischen und rechtlichen Konsequenzen der Totalsequenzierung des menschlichen Genoms: Von links nach rechts Prof. Dr. Klaus Tanner (Theologie/Ethik), Prof. Dr. Claus R. Bartram (Medizin), Prof. Dr. Paul Kirchhof (Rechtswissenschaften), Prof. Dr. Wolfgang Schluchter (Direktor des Marsilius-Kollegs) und Prof. Dr. Peter Lichter (Molekularbiologie).


Die Einführung der Totalsequenzierung des menschlichen Genoms in die klinische Praxis wirft zentrale ethische und rechtliche Fragen auf. Wissenschaftler verschiedener Disziplinen haben dazu in einem gemeinsamen Projekt am Marsilius-Kolleg der Universität Heidelberg konkrete und praxisnahe Lösungen entwickelt, zu denen unter anderem ein Kodex für Forscher und Mustertexte zur Patienteninformation und zur Patienteneinwilligung gehören. Ziel ist es, die Balance zwischen dem Patientenwohl, dem Anspruch des Patienten auf Information und Mitsprache sowie der Forschungsfreiheit und dem klinischen Fortschritt in bestmöglicher Weise zu wahren. Die Stellungnahme der Experten ist in zweijähriger Arbeit im Rahmen des Projekts „Ethische und rechtliche Aspekte der Totalsequenzierung des menschlichen Genoms“ (EURAT) an der Ruperto Carola entstanden und wurde am 12. Juni 2013 in Heidelberg der Öffentlichkeit vorgestellt.

Verantwortlich: R. Nagel
Letzte Änderung: 24.03.2014
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