Bereichsbild
Kontakt

Studieren mit Kind(ern)

Evelyn Kuttikattu, M.A.

Hauptstraße 126
69117 Heidelberg
Tel.: 06221 54-7697
Fax: 06221 54-7271

unify@uni-heidelberg.de

Telefonische Sprechzeiten:

Mo-Do 8.30 bis13:00


Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Email einen Beratungstermin

 

 
Familienorientierung
Audit

Studienorganisation mit Familienaufgaben

Rechtliche Grundlagen nach dem Landeshochschulgesetz

Die wichtigsten Punkte auf einen Blick (PDF)
Rechtliche Grundlagen nach dem Landeshochschulgesetz


Flexibilisierungsregelungen bei Prüfungen

Im Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) und in den Prüfungsordnungen sind Flexibilisierungsregelungen bei Prüfungen festgelegt, die einen Rahmen bilden für eine jeweilige Einzelfallentscheidung von Prüfungsfristen.

Seit 1. März 2009 muss eine Wahrnehmung von Familienpflichten zu einer flexiblen Regelung von Fristen führen, die wiederum vom jeweiligen Prüfungsausschuss auf Antrag getroffen wird (§ 23 Abs. 3 (3) LHG). Seither dürfen auch in Zeiten der Beurlaubung aufgrund des Mutterschutzgesetzes bzw. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes uneingeschränkt Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Darunter fallen auch studienbegleitende Prüfungen, d.h. Seminararbeiten, Klausuren, Referate, was im Einzelfall mit dem Lehrenden besprochen werden muss (vgl. §61 Abs.3 LHG).

Bevor ein Antrag auf eine zeitliche oder anderweitige Veränderung von Prüfungsmodalitäten gestellt wird, empfehlen wir ein beratendes Gespräch mit dem jeweiligen Prüfungsamt und der/dem HochschuldozentIn.


Teilzeitstudium

Die Universität Heidelberg stellt sich auf die Lebenswirklichkeit vieler Studierender ein: Teilzeitangebote sollen Studium, Job und Familie vereinbar machen. Ab Wintersemester 2011/12 soll in den ersten vier Fächern eine Teilzeitstudienoption angeboten werden. Weitere Informationen zum Teilzeitstudium erhalten Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/teilzeit

Bei Interesse am Teilzeitstudium können Sie einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren über das Studierendenportal: 06221-545454 oder unter studium@uni-heidelberg.de einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren.


Urlaubssemester

Das Landeshochschulgesetz regelt, dass Studierende aus wichtigen Gründen eine Beurlaubung vom Studium nach LHG § 61 Abs. 1 beantragen können. Geburt und Erziehung eines Kindes gehören zu diesen wichtigen Gründen. In der Regel sollte die Beurlaubung zwei Semester nicht übersteigen.

Zu beachten: Die Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) kann auch von beiden studierenden Eltern gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Dementsprechend können auch beide Eltern nach § 61 Abs. 3 LHG gleichzeitig beurlaubt werden.

Prüfungen können während eines Urlaubssemesters abgelegt werden, der Erwerb von Leistungsnachweisen(Scheinen) ist ebenfalls möglich bei einer Beurlaubung wegen Mutterschutz/Zeiten der Kindererziehung.

Wichtig: Der Antrag sollte rechtzeitig beim Studierendensekretariat eingehen; Antragsformulare sind im Internet zu finden. Denken Sie auch daran, dass mit den entsprechenden Formularen auch Belege einzureichen sind, aus denen der Grund für die Beurlaubung hervorgeht. In besonderen Konstellationen kann eine Beurlaubung auch während der Vorlesungszeit erfolgen, wobei die Studiengebühr nur anteilig rückerstattet werden kann. Im Urlaubssemester behalten die Studierenden ihren Studienplatz und können ihr Studium ohne erneute Bewerbung/Immatrikulation im folgenden Semester fortsetzen. Die Zeit der beurlaubten Semester wird als Hochschulsemester (Anzahl der Semester insgesamt an einer deutschen Hochschule) gezählt, bei der Anzahl der Fachsemester werden sie allerdings nicht berücksichtigt.

Zu beachten: Während eines Urlaubssemesters ist keine Zahlung von BAföG möglich. Unter bestimmten Bedingungen kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB II beantragt werden.


Studienunterbrechung

Eine Exmatrikulation vom Studium - auch wenn sie als kurzzeitige Studienunterbrechung gedacht ist - sollte wohl überlegt sein. Neben dem Verlust des Studierendenstatus (was wiederum Einfluss auf den Versichertenstatus und die Krankenversicherungsbeiträge hat) müssen bei einer erneuten Immatrikulation wieder die Zulassungsvoraussetzungen für das Studienfach erfüllt und nachgewiesen werden.

Gerade Studierende, die den Abschluss ihres Studiums planen, sollten in diesem Zusammenhang die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung mit dem für sie zuständigen Prüfungsamt unbedingt besprechen.

Wichtig: Schreibt man sich nach der Exmatrikulation wieder ein, unterliegt man unter Umständen einer neuen Prüfungsordnung, nämlich derjenigen, die zum Zeitpunkt der neuen Einschreibung gilt.

 

 

Unihd Kidsclub 6511Unihd Kidsclub 6451Unihd Kidsclub 6245

 

 

 









Ansprechpartner:
www.uni-heidelberg.de/studium/kontakt/
Telefonportal: 06221-54-5454
studium@uni-heidelberg.de

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 10.01.2023
zum Seitenanfang/up