Bereichsbild

Nach dem Aufenthalt

Anerkennung von Kursen

 

Wichtiger Hinweis:
Zurzeit befinden wir uns in einer Überarbeitungsphase des Anerkennungsprozesses am IPW Heidelberg. Vorerst können daher keine verbindlichen Zusagen über die Anerkennung von Kursen und Leistungen im Anschluss an die Erasmusaufenthalte getroffen werden. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an das Erasmusbüro des IPW.

 

1. Wer ist für die Prüfung der Anerkennungswürdigkeit der Kurse verantwortlich?

Verantwortlich ist der Erasmus-Koordinatorin Dr. Delia Dumitrescu (delia.dumitrescu@ipw.uni-heidelberg.de).

2. Wie funktioniert die Anerkennung von Kursen nach der Rückkehr?

Sie füllen einen Antrag auf Anerkennung aus - Vordrucke können unter Formulare heruntergeladen werden oder liegen vor dem Büro des Prüfungsamtes aus (Tobias Ostheim, Raum 03.037) - und schicken diesen zusammen mit dem/n finalen LA(s) und dem Transcript of Records sowie der Beschreibung der von Ihnen belegten Kurse (falls Sie diese noch nicht eingereicht haben) an den Erasmus-Koordinator. Bitte fügen Sie außerdem einen Überblick über die bereits in Heidelberg absolvierten Module hinzu. Danach entscheidet der Erasmus-Koordinator über die Anerkennung der Kurse. Das Prüfungsamt übernimmt die Umrechnung der Noten.
 

3. Muss ich meine Kurse nach jedem Auslandssemester anerkennen lassen?

Nein. Sie können, wenn Sie etwa zwei Semester im europäischen Ausland studiert haben, einen Antrag auf Anerkennung einreichen und dort die Anerkennung aller Kurse beantragen, die Sie während Ihres gesamten Auslandsaufenthaltes besucht haben.


Zusatzinformationen:

Sie müssen sich für jedes neue Auslandssemester beim Dezernat für Internationale Beziehungen online anmelden!

Webmaster: E-Mail
Letzte Änderung: 18.10.2023
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