Auftragsforschung
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Annahme von Forschungsaufträgen
Auftragsforschung - Begriffsbestimmung
Entgeltberechnung bei Auftragsforschung, Forschungszulage
Forschung mit privaten Dritten
Annahme von Forschungsaufträgen
Die beabsichtigte Übernahme eines Forschungsauftrags ist dem Dezernat Forschung mit dem Formular "Anzeige von Zuwendungen" frühzeitig mitzuteilen.
An Universitätseinrichtungen gerichtete Forschungsaufträge werden als Dienstaufgabe, d.h. im Rahmen der regulären Tätigkeit des Auftragsnehmers an der Universität Heidelberg, durchgeführt. Wird ein Auftrag hingegen persönlich an einen Wissenschaftler gerichtet, muss durch den betreffenden Wissenschaftler entschieden werden, ob der gesamte Auftrag als Dienstaufgabe oder als Nebentätigkeit ausgeführt wird. Die Entscheidung muss dem Dezernat Forschung und dem Auftraggeber schriftlich mitgeteilt werden.
Falls keine Bedenken gegen die Annahme des Forschungsauftrags bestehen, muss der vorbereitete Vertrag dem Dezernat Forschung vorgelegt werden. Die rechtsverbindliche Unterschrift darf nur von der Kanzlerin/ dem Kanzler oder den von ihr/ ihm beauftragten Personen geleistet werden.
Antikorruptionsrichtlinie
Das Dokument ist zum Download verfügbar. Weitere Auskünfte erteilt das Dezernat Forschung.
Antikorruptionsrichtlinie (PDF)
Auftragsforschung - Begriffsbestimmung
Eine Forschung im Auftrag Dritter liegt vor, wenn vertraglich eine bestimmte Gegenleistung zwischen Auftraggeber und der Universität vereinbart wird. Gegenleistungen sind z.B. Gutachten, Befundberichte, Untersuchungsergebnisse. Dagegen sind allgemeine Erfahrungsberichte, Verwendungsnachweise oder die Verpflichtungen zur Open Access-Publikation usw. keine Gegenleistungen in diesem Sinne. Auftragsforschung, wissenschaftliche Dienstleistung und Kooperationsforschung können anhand der Übersicht zur Abgrenzung der Zusammenarbeit mit Drittmittelgeber bei entgeltlicher Forschungstätigkeit des Dezernats Forschung unterschieden werden.
Übersicht: Abgrenzung der Zusammenarbeit mit Drittmittelgebern (PDF)
Entgeltberechnung bei Auftragsforschung
Das für den Forschungsauftrag zu berechnende Entgelt muss sämtliche durch das Projekt verursachte Kosten (Vollkosten) decken:
- bei zusätzlich benötigtem Personal alle Personalkosten (einschließlich Personalnebenkosten),
- Kosten für Geräte, Material und für den sonstigen Sachaufwand (z.B. Reisekosten, Benutzung von EDV-Anlagen, usw.),
- Kosten für das Personal, das aus Landesmitteln bezahlt und bei der Durchführung des Forschungsauftrags eingesetzt wird,
- die anteiligen Gemeinkosten, z.B. die Inanspruchnahme von Räumen und Einrichtungen sowie deren Bewirtschaftungskosten, der anteilige Aufwand für das Verwaltungspersonal, das Rechenzentrum, die Universitätsbibliothek, usw.
Zur Berechnung der Kosten, die neben einem obligatorischen Gewinnaufschlag in Höhe von 5%, auch eine Forschungszulage berücksichtigen können, findet sich auf den Seiten des Dezernats Forschung ein Kalkulationsbeispiel. Zur genauen Berechnung und haushalterischen Abwicklung erteilt das Dezernat Forschung weitere Auskünfte.
Kalkulationsbeispiele (PDF)
Kalkulationsmatrix (wird überarbeitet)
Forschung mit privaten Dritten
Auftragsforschung, wissenschaftliche Dienstleistung und Kooperationsforschung können anhand einer Übersicht des Dezernats Forschung abgegrenzt werden.
Übersicht: Abgrenzung der Zusammenarbeit mit Drittmittelgebern (PDF)