Bachelorstudiengang Klassische Archäologie


Die richtige Wahl für Sie ist der Bachelorstudiengang Klassische Archäologie, der zu 75%, 50% und 25% studiert werden kann. Für konkrete Informationen zum Inhalt des Studiengangs und zu den Prüfungsordnungen klicken Sie bitte hier. Im Folgenden beantworten wir einige häufig gestellte Fragen von Studienanfängern.

 

1. Warum heißt der Studiengang Klassische Archäologie und gibt es noch andere Archäologien?

Der Begriff Archäologie leitet sich von dem griechischen Wort archaiologia ab, was „Kunde von den alten Dingen" bedeutet. „Dinge“ bezieht sich hierbei auf alle Arten von materiellen Hinterlassenschaften antiker Kulturen, die der Archäologe alshistorische Quelle auszuwerten versucht. Dadurch unterscheidet er sich z. B. vom Historiker, der sich primär mit Textquellen beschäftigt. Die erhaltenen Objekte, zu denen Dinge wie Keramik, Skulpturen, Gebäude, Alltagsgegenstände und Münzen gehören, können je nach Kultur allerdings stark variieren, weshalb sich im Laufe der Zeit verschiedene archäologische Fächer herausgebildet haben, die sich über den zu erforschenden Kulturkreis definieren. Im Fokus der Klassischen Archäologie steht, wie der Name andeuten soll, das Klassische Altertum, also vor allem der Kulturkreis der Griechen und Römer. Zeitlich reicht unser Untersuchungsgebiet vom 3. Jtsd. v. Chr. bis etwa 500 n. Chr., räumlich befassen wir uns mit den Regionen rund ums Mittelmeer sowie den römischen Provinzen.

Andere Archäologien, die an der Universität Heidelberg vertreten sind, sind die Ur- und Frühgeschichte, die Byzantinische Archäologie und Kunstgeschichte, die Vorderasiatische Archäologie und die Ägyptologie.
 

2. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Klass. Archäologie studieren zu können?

Sie benötigen nur eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, in der Regel also das Abitur. Es gibt keine weiter Zulassungsbeschränkung, also auch keinen Numerus clausus. Die Zahl der Studienplätze ist nicht beschränkt.
 

3. Kann ich auch ohne Abitur Archäologie studieren?

Grundsätzlich benötigen Sie eine allgemeine Hochschulzulassungsberechtigung. Diese kann jedoch auch auf anderem Wege als durch das klassische Abitur erworben werden. Da die Zulassung zum Studium nicht durch das Institut, sondern durch die Universität erfolgt, können wir Ihnen zu einzelnen Anerkennungsfragen leider keine Angaben machen.

Detaillierte Informationen finden Sie hier:

http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/bewerbung/zugang/index.html

oder Sie wenden sich direkt an:

Regierungspräsidium Stuttgart
- Zeugnisanerkennungsstelle -
Postfach 10 36 42
70031 Stuttgart
Tel. 0711 904-17170

4. Muss ich mich bewerben?

Nein, der Bachelor-Studiengang Klassische Archäologie ist zulassungsfrei. Das bedeutet, eine Bewerbung ist nicht nötig. Sie können sich direkt über das online-Portal der Universität für den Studiengang einschreiben. Da die Studienplätze nicht beschränkt sind, haben Sie den Studienplatz mit der Einschreibung sicher.

5. Wie kann ich mich immatrikulieren?

Die Universität Heidelberg bietet die Möglichkeit der Online-Einschreibung an. Weitere Informationen finden Sie hier:

http://www.uni-heidelberg.de//studium/interesse/bewerbung/imma_frei.html


6. Ich bin deutscher Staatsbürger, habe mein Abitur aber im Ausland gemacht. Was muss ich tun?

Deutsche Staatsangehörige, die über einen ausländischen Vorbildungsnachweis verfügen und ihr Studium an einer baden-württembergischen Universität aufnehmen wollen, müssen sich zwecks Anerkennung des ausländischen Vorbildungsnachweises und der Feststellung einer Äquivalenz zur deutschen allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife an das Regierungspräsidium Stuttgart des Landes Baden-Württemberg wenden.

Kontakt: Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 7, Anerkennungsstelle, Postfach 10 36 42, 70031 Stuttgart; Telefon: 0711/6670-0, Fax: 0711/6670-380; Website: http://www.rps-schule.de, E-Mail: abteilung7@rps.bwl.de
 

7. Ich bin ausländischer Staatsbürger – gelten für mich andere Regelungen und Bestimmungen?

Internationale Studieninteressierte müssen sich für alle Studiengänge beim akademischen Auslandsamt der Universität Heidelberg bewerben. Für alle Bewerbungsverfahren für alle grundständigen Studiengänge an der Universität Heidelberg gilt die allgemeine Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester; 1. Dezember bis 15. Januar für das Sommersemester).

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.uni-heidelberg.de/studium/interesse/int_bewerbung/index.html
 

8. Was bedeuten die Prozentangaben 75%, 50% und 25%?

Ein Bachelorstudiengang umfasst unabhängig vom gewählten Fach stets 180 Leistungspunkte, die im Verlauf des Studiums durch den Besuch von Lehrveranstaltungen und das Ablegen von Prüfungen erworben werden. Viele der kulturhistorischen Studiengänge an der Universität Heidelberg werden jedoch nicht als 100%-Studiengänge angeboten, in denen Sie nur ein Fach studieren würden. Unserer Meinung nach stellt Interdisziplinarität, also der Blick über die Fächergrenzen hinaus, einen unverzichtbaren Bestandteil des Studiums dar. Allerdings möchten wir Sie auch nicht in Ihrer Wahlfreiheit beschränken, weshalb wir auf die Einrichtung eines 100%-Studiengangs verzichtet haben, der allgemeiner aufgebaut wäre und beispielsweise verschiedene Archäologien beinhalten bzw. den Fokus stärker auf das Klassische Altertum oder Kunstwissenschaft legen würde. Durch das Konzept der Heidelberger Studiengänge bietet sich Ihnen stattdessen die Möglichkeit, nach Ihren Neigungen und Interessen zwei Fächer frei zu kombinieren. Das können zwei Archäologien sein, in Frage kommen aber auch Kombinationen mit historischen oder philologischen Fächern. Möglich sind auch eher seltene, deswegen aber nicht weniger sinnvolle Kombinationen mit Fächern wie Computerlinguistik, Geographie oder auch Öffentlichem Recht.

Die Prozentangaben spiegeln die Möglichkeit wider, innerhalb der zwei zu wählenden Fächer noch eine Gewichtung vornehmen zu können. Bei der Kombination 50%-50% studieren sie zwei Hauptfächer und können in der Regel auch in beiden Fächern später ein Masterstudium anschließen. Bei der Kombination 75%-25% haben Sie ein klares Hauptfach, in dem Sie einen entsprechend höheren Fachanteil studieren.

Im Falle des 75%-Studiengangs Klass. Archäologie verteilt sich dieser höhere Fachanteil derart, dass Sie im Vergleich zu einem 50%-Studierenden zusätzlich ein zweites Vertiefungsmodul nach Wahl, das Praktische Modul II (PM 2) und das Interdisziplinäre Modul (IM) belegen.
 

9. Welche Fächer kann ich mit Klass. Archäologie kombinieren?

Grundsätzlich können sie jedes Fach mit Klass. Archäologie kombinieren, das einen prozentual passenden Bachelorstudiengang anbietet. Dabei ist zu beachten, dass ein 50%-Studiengang nur mit einem zweiten 50%-Studiengang, nicht aber mit zwei 25%-Studiengängen kombinierbar ist.

Eine umfassende Liste findet sich hier:

http://www.uni-heidelberg.de/md/studium/interesse/faecher/faecherkatalog_grundstaendige.pdf

Beliebt sind naturgemäß Kombinationen mit methodisch oder thematisch verwandten Fächern, also im Falle der Klass. Archäologie z. B. mit der Ur- und Frühgeschichte, Ägyptologie, Byzantinischen Archäologie, Alten Geschichte oder Klass. Philologie. Aber auch zunächst exotischer wirkende Kombinationen können im Hinblick auf persönliche Interessen oder spätere Berufsaussichten von Interesse sein, also beispielsweise mit Computerlinguistik.
 

10. Welche Sprachen muss ich bereits können und welche muss ich noch lernen?

Bei Studienbeginn müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen. Bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit, i. d. R. im 6. Fachsemester, müssen Sie Latinum oder Graecum sowie Kenntnisse in zwei für das Fach relevanten modernen Fremdsprachen nachweisen. Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, fehlende Sprachkenntnisse im Verlauf des Studiums nachzuholen (Sprachmodul SM).
 

11. Komme ich im Studium auf eine Ausgrabung?

Unser Institut unterhält derzeit in Kooperation mit der Generaldirektion kulturelles Erbe in Speyer eine Lehrgrabung in Eisenberg (Pfalz), an der Sie als Student teilnehmen können. Die zur Verfügung stehenden Plätze sind aktuell völlig ausreichend. Daneben unterhalten wir zwei Feldforschungsprojekte in Griechenland, an denen Sie nach erfolgreichem Abschluss der Lehrgrabung teilnehmen können, sofern freie Plätze verfügbar sind. Alternativ helfen wir Ihnen aber auch gerne bei der Bewerbung für Teilnahmen an anderen Grabungen.
 

12. Wie sind die späteren Jobaussichten?

Die Frage ist nicht einfach zu beantworten. Um tatsächlich als Wissenschaftler in einem Museum, an der Universität oder in einer anderen Forschungseinrichtung wie dem DAI zu arbeiten, bildet die Promotion i. d. R. eine unabdingbare Voraussetzung. Der Weg dorthin führt also über ein Bachelorstudium (3 Jahre), ein Masterstudium (2 Jahre) und die Promotionsphase (2-3 Jahre). Allerdings geht nur ein geringer Teil derjenigen, die ein Bachelorstudium beginnen, diesen Weg bis zum Ende. Viele entscheiden sich nach dem Bachelor für einen nicht fachbezogenen Master wie Kulturmanagement, historische Bauforschung o. ä. oder auch ein zweites Bachelorstudium. Auch nach dem Masterabschluss beginnen nicht alle Absolventen eine Promotion, vielen gelingt ein Quereinstieg in die Wirtschaft, sei es bei einer Unternehmensberatung, in der Personalbranche oder bei Großkonzernen.

Angesichts dieser Situation ist es besonders wichtig, sich als Student einerseits durch Praktika Einblicke in mögliche Berufsfelder zu erschließen und sich andererseits durch eine strategische Ausrichtung der Wahlbereiche im Studium für mögliche spätere Arbeitgeber interessant zu machen. Es ist wichtig, sich ein außergewöhnliches Profil aufzubauen, das Sie später aus der Masse der Bewerber hervorhebt. Gerade dafür bietet die große Wahlfreiheit bei der Kombinierbarkeit der Studienfächer in Heidelberg eine ideale Grundlage, ebenso wie die umfangreichen Wahlbereiche im Studienverlauf.
 

13. Welche Vorteile bietet der Studienort Heidelberg für ein Studium der Klass. Archäologie?

Eine Zusammenstellung von elf guten Gründen, Heidelberg als Studienort zu wählen, finden sie hier.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 17.10.2014
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