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Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge

Frist für die Immatrikulation
Unterlagen für die Immatrikulation
Online-Immatrikulation

In Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung können Sie sich als deutsche/r Staatsangehörige/r ohne vorherige Bewerbung fristgerecht einschreiben. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist ausgeschlossen. Die Immatrikulation in zulassungsfreie Studiengänge erfolgt online. Der Antrag auf Immatrikulation (Ausdruck der Online-Immatrikulation) und unten genannte Unterlagen sind bei der Studierendenadmisitration innerhalb der Immatrikulationsfrist einzureichen.

 

Für die Immatrikulation gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Halten Sie Ihre Unterlagen bereit, z.B. Ihre Versicherungsnummer der Krankenkasse.
  • Nach dem Einloggen, können Sie Angaben machen zu den einzelnen Punkten. Diese Punkte können unabhängig von einander bearbeitet werden.
  • Wenn alle Punkte abgearbeitet sind, erscheint ein Link zum Ausdrucken Ihres Immatrikulationsantrags.
  • Bitte drucken Sie Ihren Immatrikulationsantrag aus, unterschreiben ihn und senden diesen zusammen mit allen für Sie erforderlichen Unterlagen an die Studierendenadministration.

Frist für die Immatrikulation

  • Für alle, die noch nie an einer deutschen Hochschule eingeschrieben waren (Erstimmatrikulierte) gilt die Auschlussfrist: Wintersemester: 01.08. – 30.09. ; Sommersemester: 01.03. – 31.03.
  • Für alle die bereits  an einer deutschen Hochschule immatrikuliert sind oder waren (Hochschulortswechsler/innen, Studienfortsetzer/innen, Quereinsteiger/innen und Studierenden im Zweitstudium), gilt die Frist:
    Wintersemester: Mitte September bis Mitte Oktober; Sommersemester: Mitte März bis Mitte April

Wenn eine Ausschlussfrist festgesetzt wurde, ist diese in keinem Fall verlängerbar.

Unterlagen für die Immatrikulation in zulassungsfreie Fächer

  1. Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis) – in amtlich beglaubigter Kopie – amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule; nicht Privatschulen!), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadt-verwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden! Falls Ihr Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen. Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist das Zeugnis und die Bescheinigung über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Reifezeugnis und die Festlegung der Durchschnittsnote vorzulegen (erteilt das Regierungs-präsidium Stuttgart) – alles in amtlich beglaubigter Kopie.
  2. Versicherungsbescheinigung (wird von der Krankenkasse speziell für die Einschreibung ausgestellt) oder die Befreiungs-bescheinigung einer gesetzlichen Krankenkasse (z.B. bei Privatversicherten).Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur Krankenversicherung.
  3. Kopie des Personalausweises
  4. Ein an Sie adressierter und ausreichend frankierter DIN C4-Rückumschlag
  5. Unterschriebene und ausgefüllte Einzugsermächtigung über die Studiengebühren und Studienbeiträge. Die Einzugsermächtigung kann auch im Rahmen der Online-Immatrikulation gewährt werden.
  6. Nachweis über die Teilnahme am Studienorientierungsverfahren z.B. Orientierungstest (Teilnahmezertifikat)
  7.  Bei einem LA-Studium: Lehrerorientierungstest (Teilnahmezertifikat) und, falls bereits absolviert, Nachweis über das Orientierungspraktikum
  8. Bei einem Wechsel aus oder nach dem 3. Fachsemester ein Nachweis der Fachstudienberatung

Bei Immatrikulation in ein höheres Hochschulsemester, außerdem:

 

  1. Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigungen der zuletzt besuchten Hochschule.

    Ausführliche Exmatrikulationsbescheinigung bedeutet, Sie müssen uns den Immatrikulationszeitraum (Beginn/Ende Ihres Studiums), den Studiengang (Fach/Fachsemester/Abschluss evtl. Umschreibungen) nachweisen - sollte eine oder mehrere dieser Angaben nicht auf der Exmatrikulationsbescheinigung enthalten sein, können Sie diese zusätzlich zu der Exmatrikulationsbescheinigung durch andere entsprechende Nachweise der Hochschule erbringen, z.B. Studienverlaufsbescheinigung/ Immatrikulationsbescheinigung/Studienbuch, ect.)
  2. Alle mit früheren Immatrikulationen zusammenhängenden Prüfungszeugnisse – in amtlich beglaubigter Kopie.

    Amtlich beglaubigt sind Kopien, die von der ausstellenden Stelle (z.B. Schule, Universität), einer Gemeinde-, Kreis- oder Stadtverwaltung oder von einem Notar beglaubigt wurden. Beglaubigungen anderer Stellen können nicht akzeptiert werden!
  3. Nachweise über Beurlaubungen und Auslandssemester.

    Bei einer Beurlaubung benötigen wir den Nachweis von der Hochschule in welchem Semester Sie beurlaubt waren (Studienbuch-seite/Immatrikulationsbescheinigung ect. – Bei einem Auslandssemester (Semester in denen Sie nur im Ausland immatrikuliert waren) reichen Sie bitte einen Nachweis über den Zeitraum (Beginn und Ende) Ihres Auslandsstudiums ein.
  4. Nachweis über die/das bestandene Zwischenprüfung/Vordiplom oder die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester bei Immatrikulation in das 7. oder höhere Fachsemester – in allen Fächern.
  5. Nachweis über die Orientierungsprüfung: Die Immatrikulation in das 4. Fachsemester und höhere Fachsemester, wenn keine Zwi-schenprüfung oder Vordiplom vorliegt, erfordert das Vorlegen der bestandenen Orientierungsprüfung bzw. die Verlängerung der Frist für das entsprechende Semester. Bitte wenden Sie sich an die/den Orientierungsprüfungsbeauftragten oder den Fachstudienberater der Studienfächer.

Die Unterlagen sind wie folgt zu adressieren:

 

Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg

 

Online-Immatrikulation

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 20.08.2012
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