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Online-Bewerbung für grundständige Studiengänge

Ausländische Bewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangs-berechtigung

müssen sich für das 1. Fachsemester in alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.

Für ausländische Bewerber mit Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Bildungsinländer gelten die gleichen zulassungsrechtlichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige.

 
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Die häufigsten Fragen lassen sich oft schnell beantworten. Lesen Sie nach, was am meisten erfragt wird.

 
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Bewerbung und Immatrikulation für internationale Studierende

EU - und EWR - Staatsangehörige
Bildungsinländer
Staatsangehörige aus Nicht EU - und EWR - Ländern
Besondere Regelungen für Austauschstudierende

 

Internationale Studieninteressierte müssen sich für alle Studiengänge an der Universität Heidelberg bewerben. Je nachdem, aus welchem Land Sie kommen und für welchen Studiengang Sie sich bewerben möchten, gelten unterschiedliche Bewerbungsverfahren.

Für alle Bewerbungsverfahren für alle grundständigen Studiengänge an der Universität Heidelberg gilt die allgemeine Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester; 1. Dezember bis 15. Januar für das Sommersemester).

 

EU- und EWR-Staatsangehörige und Bildungsinländer

Für internationale Bewerber/innen mit Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Dies gilt auch für internationale Bewerber/innen mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung / Abitur aus Deutschland oder von einer deutschen Auslandschule (so genannte „Bildungsinländer“). Eine formelle Bewerbung ist dennoch für alle Studiengänge verpflichtend.

Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Außerdem können in einzelnen Studienfächern weitere Qualifikationen verlangt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen in den jeweiligen Studienfächern finden Sie in den Zulassungssatzungen.

Ist die Hochschulzugangsberechtigung nicht gleichwertig mit dem deutschen Abitur, muss vor Aufnahme des Fachstudiums eine „Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Studiums” (so genannte Feststellungsprüfung) abgelegt werden. Am Studienkolleg der Universität Heidelberg werden Vorbereitungskurse auf diese Prüfung angeboten.

Allgemeine Informationen zum Studium in Heidelberg erhalten internationale Studieninteressierte in der Broschüre „Allgemeinen Informationen für internationale Studienbewerber“. Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsverfahren an der Universität Heidelberg finden Sie in der Broschüre „Aktuelle Informationen für grundständige Studiengänge“.

Grundsätzlich gilt für alle im Folgenden aufgeführten Bewerbungsverfahren der Universität Heidelberg die allgemeine Bewerbungsfrist (1. Juni bis 15. Juli für das Wintersemester; 1. Dezember bis 15. Januar für das Sommersemester).

In den Fächern Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin werden 40% der Studienplätze von der Stiftung für Hochschulzulassung vergeben. Für diese Fächer müssen Sie sich direkt bei hochschulstart.de bewerben. Zusätzlich können Sie am Auswahlverfahren der Hochschulen (AdH) teilnehmen, über das die verbleibenden 60% der Studienplätze vergeben werden.

Die Studienplätze in Studienfächern mit universitätsinternem Auswahlverfahren werden direkt von der Universität vergeben. Die Bewerbung für diese Studienfächer erfolgt über das Online-Bewerbungsportal für Auswahlverfahren.

Die Studienplätze im Fach Psychologie (Bachelor, 100%) werden über das Dialogorientierte Serviceverfahren vergeben. Es ist eine Registrierung bei hochschulstart.de sowie die Bewerbung bei der Universität Heidelberg nötig.

Die Studienplätze in Studienfächern mit einer Aufnahmeprüfung bzw. einem Eignungsfeststellungsverfahren werden ebenfalls direkt von der Universität vergeben. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal für Aufnahmeprüfungen.

Für Studiengänge ohne Zulassungsbeschränkung erfolgt die Bewerbung um einen Studienplatz über die Online-Bewerbung für internationale Studienbewerber.

Auf den folgenden Seiten finden Sie weitere Informationen zu wichtigen Aspekten der Bewerbung und Zulassung für internationale Studieninteressierte:

Internationale Studienbewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit

Internationale Studienbewerber/innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung (z.B. High School Diploma, Attestat, Maturità, etc.) müssen sich für alle Studienfächer um Zulassung bei der Universität bewerben.

Zugangsvoraussetzungen für die grundständigen Studiengänge (mit dem Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen) an der Universität Heidelberg sind eine Hochschulzugangsberechtigung sowie sehr gute Deutschkenntnisse. Außerdem können in einzelnen Studienfächern weitere Qualifikationen verlangt werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen in den jeweiligen Studienfächern finden Sie in der Broschüre „Aktuelle Informationen für grundständige Studiengänge“.

Ist die Hochschulzugangsberechtigung nicht gleichwertig mit dem deutschen Abitur, muss vor Aufnahme des Fachstudiums eine „Prüfung zur Feststellung der Eignung für die Aufnahme eines Studiums” (so genannte Feststellungsprüfung) abgelegt werden. Am Studienkolleg der Universität Heidelberg werden Vorbereitungskurse auf diese Prüfung angeboten.

Allgemeine Informationen zum Studium in Heidelberg erhalten internationale Studieninteressierte in der Broschüre „Allgemeine Informationen für internationale Studienbewerber“. Detaillierte Informationen zu den Bewerbungsverfahren an der Universität Heidelberg finden Sie in der Broschüre „Aktuelle Informationen für grundständige Studiengänge“.

Grundsätzlich gilt für alle Bewerbungsverfahren die allgemeine Bewerbungsfrist (Mitte Mai bis 15. Juli für das Wintersemester; Mitte November bis 15. Januar für das Sommersemester).

Die Studienplätze für internationale Studieninteressierte werden direkt von der Universität vergeben. Die Bewerbung erfolgt über das Online-Bewerbungsportal für internationale Studieninteressierte.

In den Fächern Medizin, Pharmazie und Zahnmedizin gilt an der Universität Heidelberg ein zweistufiges Bewerbungsverfahren. Zum einen muss die Vorbildung (Schulabschlusszeugnisse, etc.) bei Uni-Assist e.V. in Berlin geprüft werden. Außerdem müssen Sie sich im Online-Portal für internationale Studieninteressierte direkt an der Universität Heidelberg um einen Studienplatz bewerben. Die von Uni-Assist e.V. ausgestellte „Vorprüfungsdokumentation“ muss der Bewerbung an der Universität Heidelberg im Original beigefügt werden. Weitere Informationen zu diesem Verfahren finden Sie in diesem Merkblatt.

Bei IT-Problemen können internationale Studieninteressierte ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit an Stelle der Online-Bewerbung auch den schriftlichen Antrag auf Zulassung nutzen.

Auf den folgenden Seiten finden Sie außerdem weitere Informationen zu wichtigen Aspekten der Bewerbung und Zulassung für internationale Studieninteressierte:

 
 

 

Besondere Regelungen für Austauschstudierende

Wenn Sie für eine kurze Zeit an der Universität Heidelberg studieren möchten, ohne einen Studienabschluss zu erlangen, gibt es die Möglichkeit eines so genannten Kurzzeitstudiums.

Bitte beachten Sie auch die speziellen Informationen für Austauschstudierende:

 

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Letzte Änderung: 19.02.2013
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