Häufig gestellte Fragen zum Master-of-Arts-Studiengang nach der PO vom 13. Juli 2023 (FAQ)

1. Ich habe in Heidelberg den Bachelor Philosophie (50% oder 75%) absolviert und will nun den Master anschließen, was muss ich tun?

Schön, dass Sie hier weiter studieren wollen!

In Ihrem Fall geht es um eine Umschreibung, d. h. Sie müssen sich regulär rückmelden und über heiCO bewerben: https://heico.uni-heidelberg.de/heiCO/ee/ui/ca2/app/desktop/#/login

Weiterführende Informationen über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben/bewerbung-fuer-das-1-fachsemester/masterstudiengaenge-mit-zugangsbeschraenkung

Nachdem Sie die Zulassung erhalten haben, kann die Umschreibung von Bachelor zu Master erfolgen. Die Fristen für die Bewerbung finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen

 

2. Ich habe an einer anderen Universität den Bachelor Philosophie absolviert und will für den Master nach Heidelberg wechseln, was muss ich tun?

Schön, dass Sie sich für unser Seminar entschieden haben! In Ihrem Fall geht es um eine Neueinschreibung (Immatrikulation). Dafür müssen Sie sich über heiCO bewerben: https://heico.uni-heidelberg.de/heiCO/ee/ui/ca2/app/desktop/#/login

Weiterführende Informationen über das Verfahren und die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben/bewerbung-fuer-das-1-fachsemester/masterstudiengaenge-mit-zugangsbeschraenkung

 

3. Wo finde ich wichtige Informationen und die nötigen Formulare?

Wir haben die entsprechenden Informationen hier für Sie zusammengestellt:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/master.html

 

4. Muss ich mich für die Veranstaltungen in der Philosophie anmelden?

Grundsätzlich sind zwei Typen von Anmeldungen über heiCO zu unterscheiden. Die Belegung von Veranstaltungen und die Anmeldung zur Prüfung.

Die Belegung wird immer vor Vorlesungsbeginn vorgenommen. Bitte achten Sie auf die Fristen, die Sie direkt bei den Veranstaltungen finden.

Weitere Informationen zur Belegung der Veranstaltungen finden Sie hier:

Die Anmeldung zur Prüfung ist zwingend erforderlich, wenn Sie zu verbuchende Leistungspunkte erwerben wollen. Diese Anmeldung kann vom Anfang der zweiten bis zwei Wochen vor Vorlesungsende des jeweiligen Semesters vorgenommen werden.

Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/infos_pruefungsanmeldung.html

 

5. Wo befinden sich die Modulzuordnungen der Veranstaltungen?

Die Modulzuordnungen finden Sie über die Kachel "Mein Studium". Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/de/serviceportal-lehre/heidelberg-campus-online/heico-downloads

 

6. Wann muss ich meine Hausarbeiten abgeben?

Sie müssen diese spätestens am letzten Tag des Semesters (30.9. bzw. 31.3.) abgegeben. 

 

7. Was passiert, wenn ich eine Hausarbeit nicht bestehe oder nicht fristgerecht abgebe bzw. eine mündliche Prüfung nicht antrete oder nicht bestehe?

In beiden Fällen wird die Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ bewertet und Sie müssen im darauffolgenden Semester eine neue Veranstaltung im entsprechenden Modul besuchen. Das Nichtbestehen wirkt sich nicht auf die Endnote aus.

 

8. Kann ich eine bestandene Modulprüfung wiederholen?

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung z. B. zur Notenverbesserung ist nicht zulässig und auch die Modulzuordnungen können rückwirkend nicht verändert werden.

 

9. Kann ich von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten?

Das Rücktrittsverfahren richtet sich danach, welche Leistung Sie erbringen wollen und welche An- und Abmeldefristen jeweils gelten. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/regelungen_zum_pruefungsverfahren.html

Es ist sehr zu empfehlen, bereits frühzeitig im Semester mit der oder dem Lehrenden ein Thema für die Hausarbeit abzusprechen und damit nicht bis zum Ende der Vorlesungszeit zu warten.

Danach ist ein Rücktritt nur aus triftigem Grund möglich und die Nichtabgabe einer Leistung innerhalb der Abgabefrist hat einen Fehlversuch zur Folge.

Achtung: Ein nachträglicher Rücktritt aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Prüfung bereits bekannt waren, ist nicht möglich.

 

10. Was muss ich tun, wenn ich eine Hausarbeit nicht wie vorgesehen schreiben bzw. eine mdl. Prüfung nicht wie geplant antreten kann?

Wenn Sie krank sind bzw. aus einem anderen triftigen Grund (plötzlich eintretendes, unvorhersehbares, von Ihnen nicht zu vertretendes Ereignis) Ihre Hausarbeit nicht wie geplant schreiben bzw. die mdl. Prüfung nicht antreten können, dann müssen Sie das unverzüglich Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin und der Prüfungsverwaltung mitteilen. Dafür legen Sie bitte ein Attest bzw. eine schriftliche Begründung und ggf. entsprechende Nachweise innerhalb von 4 Werktagen beim Prüfer oder bei der Prüferin und bei der Prüfungsverwaltung im Original vor. Es gilt der Poststempel. Es wird Ihnen dann eine Verlängerung der Abgabefrist um den attestierten Zeitraum gewährt, so dass Ihnen gegenüber den anderen Studierenden kein Nachteil entsteht.

 

11. Wann benötige ich das Latinum oder Graecum?

Sie müssen das Latinum bzw. Graecum spätestens bei der Anmeldung der Masterabschlussprüfung vorweisen.

 

12. Ich habe noch kein Latinum oder Graecum. Wo kann ich es erwerben?

Die Kurse „Übung zur Sprache und Kultur Roms I+II“ bzw. „Übung zur griechischen Sprache und Kultur I+II“ werden vom Seminar für Klassische Philologie angeboten und gehen jeweils über ein Semester. Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung in Latein oder Griechisch, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe organisiert wird, wird in Kurs II vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/skph/sprachkurse/  

 

13. Wie melde ich die Masterabschlussprüfung an?

Die Masterabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung und der Masterarbeit und muss mit entsprechenden Nachweisen wie dem Bachelorzeugnis etc. beim Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) angemeldet werden. In der Regel fällt die Anmeldung der Masterabschlussprüfung mit der Anmeldung der mdl. Prüfung zusammen, die Masterarbeit wird dann zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet. Die Prüfungsordnung regelt, welche Fristen Sie für die Anmeldung der einzelnen Prüfungsteile jeweils einhalten müssen. Sie können die mündliche Prüfung frühestens anmelden, wenn Sie 60 LP erreicht haben und spätestens acht Wochen nach Ablegen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung. Es gilt dabei der Zeitpunkt der Erfassung der letzten Prüfungsleistung in Ihrem Leistungskonto.

Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt dann nach der mündlichen Prüfung, beachten Sie auch hierzu die Regelung in der PO.

Auf der Webseite des GPA finden Sie alle Formblätter für Ihre Masterabschlussprüfung:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/anmeldung.html

 

Anmeldung Ma 2023

 

Stellen Sie sicher, dass Sie bereits Absprachen mit Prüfer*innen für die mündliche Prüfung und die Masterbarbeit getroffen haben, bevor Sie die letzte Prüfungsleistung abgeben. Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Fachstudienberatung.

 

14. Wer darf die Masterarbeit betreuen und bewerten?

Die Masterarbeit wird von zwei Prüfer*innen bewertet. Bitte beachten Sie, dass einer der beiden Prüfer*innen Hochschullehrer*in sein muss. Hier finden Sie die Übersicht über die aktuell prüfungsberechtigten Personen:  https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/pruefungsberechtigte.html

 

15. Bei wem kann ich die mündliche Abschlussprüfung ablegen?

Unsere Professor*innen sowie unsere Privatdozenten sind berechtigt, die mündliche Prüfung abzunehmen. Hier finden Sie die Übersicht über die aktuell prüfungsberechtigten Personen:  https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/pruefungsberechtigte.html 

 

16. Ich studiere Philosophie als Begleitfach. Welche Leistungen muss ich erbringen?

Sie müssen 20 LP nachweisen. Dazu können Sie entweder zwei Hauptseminare besuchen, die Sie mit einem benoteten Leistungsnachweis abschließen oder drei Hauptseminare, die Sie teilweise mit Leistungsnachweis und teilweise mit Teilnahme abschließen. Die Prüfungsordnung und der Leitfaden bieten Ihnen einen genauen Überblick über die beiden Optionen. Die Hauptseminare können Sie frei aus unserem Veranstaltungsangebot wählen. Orientieren Sie sich dabei im Vorlesungsverzeichnis (LSF) an der Kennzeichnung „MB“, die für „Masterbegleitfach“ steht. Wir gehen davon aus, dass Sie bereits ausreichend Erfahrung mit Seminaren aus den Geisteswissenschaften haben und Ihnen die entsprechenden Anforderungen vertraut sind.

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 08.05.2024
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