Studienfächer mit Auswahlverfahren
In Auswahlverfahren ist die Zahl der Studienplätze durch die Zulassungszahlenverordnung festgesetzt. Einen Überblick über die angebotenen Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen finden Sie auf unserer Homepage im Fächerkatalog.
Rechtsgrundlage für das Auswahlverfahren sind die Hochschulvergabeverordnung und die jeweilige Auswahlsatzung des Faches.
Bitte reichen Sie deutsche Zeugnisse in unbeglaubigter Form ein. Ausländische Zeugnisse müssen in beglaubigter Form eingereicht werden.
Einige grundlegende Regeln, die Sie bei Auswahlverfahren beachten sollten:
- Sie können drei Anträge stellen.
- Die drei zuletzt eingegangenen Anträge werden im Verfahren berücksichtigt.
- Bei einer Bewerbung für eine Bachelor-Zwei-Fachkombination mit Lehramtsoption muss diese Lehramtsoption im Rahmen der Online-Bewerbung nicht angegeben werden.
Weiter Informationen zum Auswahlverfahren finden Sie hier.