Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fragen zur Bewerbung / Einschreibung
- Wo und wie bewerbe ich mich?
- Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?
- Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?
- Wie hoch ist der NC in meinem Fach?
- Wie werden die Kriterien in den Auswahlverfahren gewichtet?
- Wo kann ich mich beraten lassen?
- Kann ich mir meine bereits erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen?
- Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?
- Wenn ich mich bei hochschulstart.de bewerbe und keine Zulassung über die Abibestenquote bekomme, nehme ich dann automatisch am Auswahlverfahren teil?
- Muss ich mich für ein Fach mit zentralem Vergabeverfahren zusätzlich für das Auswahlverfahren bei der Hochschule bewerben?
- Wie schreibe ich mich in zulassungsfreie Fächer ein?
Fragen zur Zulassung
Weitere Fragen
- Welche Fächer kann ich miteinander kombinieren?
- Wann und wie muss ich mich zurückmelden?
- Was ist bei der Einschreibung mitzubringen?
- Wann sind Semsterferien bzw. vorlesungsfreie Zeit?
- Wann hat das Studierendensekretariat geöffnet?
- Muss ich Studiengebühren zahlen?
Fragen zur Bewerbung
Wo und wie bewerbe ich mich?
Als deutsche Staatsangehörige, Bildungsinländer und EU/EWR-Ausländer bewerben Sie sich für das 1. Fachsemester in zulassungsbeschränkte Studienfächer über unsere Online-Bewerbung.
Alle anderen internationalen Staatsangehörigen können sich über eine eigene Online-Bewerbung bewerben. Eine schriftliche Bewerbung ist jedoch nach wie vor möglich. Informationen zur Bewerbung können auf der Internetseite Bewerbung und Immatrikulation für internationale Studierende der Universität abgerufen werden.
Alle internationalen Studieninteressierten müssen sich für alle Fächer an der Universität Heidelberg bewerben.
Welche Unterlagen muss ich mit meiner Bewerbung einreichen?
Die einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte der Seite Bewerbungsverfahren und -unterlagen für deutsche Studierende und Bewerbungsverfahren und -unterlagen für internationale Studierende.
Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?
Nein, die Hochschulzugangsberechtigung kann nicht nachgereicht werden.
Wie hoch ist der NC in meinem Fach?
Leider können wir Ihnen keinen n.c.-Wert (numerus clausus) im eigentlichen Sinne mitteilen, da bei der Auswahl der Studienbewerber neben dem Abitur weitere Kriterien berücksichtigt werden. Näheres finden Sie in den Auswahlsatzungen und Eignungsfeststellungssatzungen.
Wie werden die Kriterien in den Auswahlverfahren gewichtet?
Die Kriterien für die hochschuleigenen Auswahlverfahren (Auswahlsatzungen und Eignungsfeststellungssatzungen) können auf den Internetseiten der Universität Heidelberg eingesehen werden.
Wo kann ich mich beraten lassen?
Studienberatung bietet die Zentrale Studienberatung.
Die Studienberatung bietet in den Räumlichkeiten des Serviceportals eine offene Sprechstunde. Zudem können terminierte Beratungsgespräche vereinbart werden. Die Terminvergabe erfolgen durch das Infotelefon der Universität Heidelberg, Tel. 06221-54 54 54
Erreichbarkeit: Mo. - Do., 9 - 16 Uhr und Fr., 9 - 13 Uhr
Zusätzlich bietet das Akademische Auslandsamt eine Studienberatung für internationale Studierende an.
Kann ich mir meine bereits erbrachten Studienleistungen anrechnen lassen?
Ja, für eine Anrechnung von bereits erbrachten Studienleistungen wenden Sie sich bitte zunächst an die Fachstudienberatung des jeweiligen Faches.
Bekomme ich in zulassungsfreien Fächern in jedem Fall einen Studienplatz?
Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit bekommen, wenn sie eine geltende Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich fristgemäß mit den erforderlichen Unterlagen einschreiben, in jedem Fall einen Studienplatz.
Wenn ich mich bei hochschulstart.de bewerbe und keine Zulassung über die Abibestenquote bekomme, nehme ich dann automatisch am Auswahlverfahren teil?
Hier sind unbedingt die Regeln für die Teilnahme an den Auswahlverfahren der Hochschule (Auswahlsatzungen) zu berücksichtigen.
Muss ich mich für ein Fach mit zentralem Vergabeverfahren (hochschulstart.de) zusätzlich für das Auswahlverfahren bei der Hochschule bewerben?
Die Bewerbung für Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie muss bei hochschulstart.de erfolgen. Zusätzlich müssen Sie sich für Medizin und Zahnmedizin und Pharmazie bei der Universität Heidelberg im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) bewerben. Mehr...
Wie schreibe ich mich in zulassungsfreie Fächer ein?
Die Immatrikulation an der Universität Heidelberg erfolgt über die Online-Immatrikulation.
Internationale Studienanfänger/innen müssen sich innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationsfrist persönlich im Akademischen Auslandsamt einschreiben.
Fragen zur Zulassung
Weitere Fragen
Welche Fächer kann ich miteinander kombinieren?
Sie finden eine Übersicht der an der Universität Heidelberg angebotenen Fächer in unserer Fächerübersicht.
Wann und wie muss ich mich zurückmelden?
Die Rückmeldefrist zum Wintersemester ist vom 15.06. bis 15.07., zum Sommersemester vom 15.01. bis 15.02. Den Überweisungsträger für die Rückmeldung zum nächsten Semester haben Sie bereits mit dem Stammdatenblatt des Vorsemesters erhalten.
Durch die Überweisung des Studentenwerksbeitrags teilen Sie der Universität mit, dass Sie Ihr Studium im nächsten Semester hier fortsetzen wollen. Für eine ordnungsgemäße Rückmeldung ist die Überweisung des Studentenwerksbeitrags und des Verwaltungskostenbeitrags erforderlich.
Sie können sich direkt und unkompliziert online rückmelden, indem Sie den offen stehenden Sollbetrag über einen geschützten und gesicherten Weg ausgleichen.
Sie können unmittelbar nach erfolgter Rückmeldung über Ihre Bescheinigungen verfügen, indem Sie diese selbst ausdrucken.
Mit dem Zahlungseingang bei der Universitätskasse innerhalb der Rückmeldefrist gelten Sie für das Folgesemester als rückgemeldet und erhalten die Studienbescheinigungen für dieses zugesandt. Bei Überweisung nach Ablauf der o.g. Frist muss zusätzlich eine Verwaltungsgebühr von 10 € erhoben werden.
Falls Sie den Überweisungsträger zur Rückmeldung nicht mehr besitzen, überweisen Sie die o.g. Beträge mit Angabe Ihrer Matrikelnummer an folgende Bankverbindung:
Universität Heidelberg
Kontonummer: 136 247 51
Bankleitzahl: 660 100 75
Postbank Niederlassung Karlsruhe
Was ist bei der Einschreibung mitzubringen?
Die bei der Einschreibung einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den Internetseiten Immatrikulationsverfahren und -unterlagen.
Internationale Studienanfänger/innen finden Informationen zu dem bei der Einschreibung vorzulegenden Unterlagen hier.
