Abgeleistete Dienste
Hier können Sie Ihre abgeleisteten Dienste angeben. Bitte vergessen Sie nicht, eine Bescheinigung über den Dienst und die Dienstzeit Ihrer Bewerbung beizufügen. Andernfalls kann der Dienst nicht anerkannt werden.
Anerkannt werden folgende Dienste:
- freiwilliger Wehrdienst
- Bundesfreiwilligendienst
- Entwicklungsdienst von mindestens zwei Jahren Dauer
- Freiwilliges soziales Jahr
- Freiwilliges ökologisches Jahr
- Europäischer Freiwilligendienst
- Betreuung oder Pflege eines leiblichen/adoptierten Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren
Wichtig! Ein Au-Pair- Aufenthalt oder „Work- and Travel“ wird nicht als Dienst anerkannt.
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Letzte Änderung:
23.06.2020