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Reorganisationsprojekt Hausmeisterdienst

Die Forderung des Landesrechnungshofs, den Hausmeisterdienst auch an der Universität Heidelberg zu reorganisieren, stammt bereits aus dem Jahre 1998. Dabei soll vor allem die Betreuungsfläche pro Hausmeister optimiert werden. Zur Erreichung der Betreuungsvorgaben des Rechnungshofs wurden daraufhin freiwerdende Hausmeisterstellen an unserer Universität nicht mehr besetzt. Gleichzeitig wurde die Einrichtung von großen Hausmeisterpools vorbereitet und verschiedene Dienstleistungen wurden an externe Unternehmen vergeben (z. B. der Winterdienst).

Da sich durch die Nichtbesetzung von Hausmeisterstellen die Qualität der Gebäudebetreuung in verschiedenen Bereichen der Universität deutlich verschlechtert hatte und gleichzeitig die rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an eine adäquate Betreuung der Gebäude gewachsen sind, hat das Rektorat am 04.02.2015 folgende Neuerungen beschlossen:

  • Der Hausmeisterdienst der Universität soll grundsätzlich mit eigenen Mitarbeitern durchgeführt werden; Fremdfirmen werden sukzessive gekündigt.
  • In den sog. „Brennpunkten“ werden wieder Hausmeister eingestellt. (Die Einstellungen sind inzwischen erfolgt.)
  • Das Prinzips der „Gebäudebindung“ des Hausmeisters wird eingeführt.
  • Die Verantwortung für die Hausmeister wird von der Universitätsverwaltung übernommen.

Mit diesem Beschluss sollen die derzeit beschäftigten Hausmeister ihre Anbindung an die bisher betreuten Einrichtungen behalten. Erst bei Ausscheiden eines Hausmeisters werden freigesetzte Flächen ggf. neu verteilt. Außerdem behalten die Einrichtungsleiter weiterhin das Recht, „ihre“ Hausmeister innerhalb der Präsenzzeiten und der generellen Aufgabenbeschreibung nach dem jeweiligen Bedarf einzusetzen. Damit einher geht auch die Gewährleistung der räumlichen Unterbringung des Hausmeisters „vor Ort“ durch die betreuten Einrichtungen.

Organisatorisch werden die Hausmeisterstellen mit Beginn des Jahres 2016 der Universitätsverwaltung, Abt. 4.1 Gebäudemanagement, (seit 2017 Abteilung 3.1) zugeordnet. Dies stellt sicher, dass die Arbeitgeberverpflichtungen, wie z.B. die gesetzlich vorgesehenen Arbeitsschutzunterweisungen und Sicherheitsüberprüfungen, die Weiterbildung sowie die Organisation der Krankheits- und Urlaubsvertretung zentral gesteuert werden können. Ebenso ist die Abteilung 3.1 künftig für die Ausstattung der Hausmeisterräume sowie das zur Verfügung gestellte Werkzeug verantwortlich.

Auf diese Weise sollen für beide Seiten – die Einrichtungsleiter und die Hausmeister – die Arbeitsbedingungen verbessert werden. Die Einrichtungsleiter behalten die Möglichkeit, die Hausmeister bedarfsgerecht einzusetzen, werden aber von der Last der sonstigen rechtlichen und tatsächlichen Anforderungen an die Organisation des Hausmeisterdienstes befreit. Für die Hausmeister soll ein auf sie zugeschnittenes, adäquates Arbeitsumfeld entstehen, das u.a. durch Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Entwicklungsperspektiven eröffnet. Mit den beiden neu eingestellten Objektleitern erhalten beide Seiten kompetente und erfahrene Ansprechpartner für die jeweiligen Belange.

Ihre Ansprechpartner im Gebäudemanagement erreichen Sie unter hausmeisterdienst@zuv.uni-heidelberg.de.

E-Mail: Seitenbearbeiter
Letzte Änderung: 07.03.2023
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