Versuchstiermeldung
Meldung aufgrund der Versuchstiermeldeverordnung
Sehr geehrte Damen und Herren,
im vergangenen Jahr sind Vorgaben der EU Richtlinie umgesetzt worden, aufgrund derer sich die Versuchstiermeldung geändert hat und die Meldetabellen angepasst werden mussten. Dafür ist seit diesem Jahr das BfR zuständig (früher BMEL), welches die aktuellen Tabellen im Dezember veröffentlicht hat. Sie finden diese Tabellen unter http://www.bf3r.de/de/versuchstiermeldung-287043.html.
Aufgrund der geänderten Rechtslage zur Meldung von gezüchteten und getöteten Tieren (VersTierMeldV) werden nun Tierversuche (§7 TierSchG) und Tötungen von Tieren (Tötungen nach § 4 TierSchG und Tötung überschüssig gezüchteter Tiere) in getrennten Tabellen erfasst.
Folgende Spalten müssen nicht ausgefüllt werden: J – L, Q – S, V – Z.
Meldepflichtig sind alle Versuchsleiter, die im Jahr 2021 für genehmigungs- und anzeiggepflichtige Tierversuche nach §7 TSchG sowie für Tötungen nach §4 TSchG verantwortlich waren. Überschusstiere, die in nicht genehmigungspflichtigen Zuchten gezüchtet worden, werden zentral über die IBF erfasst.
Auch wenn Sie für ein Vorhaben im Jahr 2021 keine Tiere verwendet haben wird eine Meldung benötigt!
Schicken Sie mir dann nur eine Email mit der Angabe der betreffenden Aktenzeichen.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es notwendig sein kann, für ein Versuchsvorhaben mehrere Zeilen auszufüllen. Das trifft z.B. dann zu, wenn genetisch veränderte und nicht veränderte Tiere verwendet wurden oder wenn die tatsächliche Belastungseinstufung in Versuchsuntergruppen unterschiedlich ausfiel.
Die ausgefüllten Excelformulare versenden Sie bis zum 28.02.2022 ausschließlich an vtm2021@ibf.uni-heidelberg.de und geben im BETREFF den Namen des Leiters und das Aktenzeichen an.
Sollten Sie Ihre Meldung an andere Emailadressen versenden, kann diese nicht berücksichtigt werden.
Die Universität ist verpflichtet, gegenüber den Behörden eine einheitliche Meldung über alle durchgeführten Tierversuche abzugeben. Deshalb ist nach Eingang Ihrer Antworten noch ein beträchtlicher Arbeitsaufwand zu leisten, so dass ich Sie herzlich und dringend bitte, die genannte Frist unbedingt einzuhalten.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass ein erheblicher Arbeitsaufwand dadurch entstanden ist, dass die Tabellen falsch oder unvollständig ausgefüllt wurden. Bitte achten Sie daher auf korrektes Ausfüllen der Tabellen! Nicht korrekt ausgefüllte Tabellen werden nicht berücksichtigt und kommentarlos zurückgeschickt. Es ist nicht möglich, für Sie die Tabellen zu korrigieren.
Sollten Sie Rückfragen haben oder Hilfe beim Ausfüllen benötigen, kontaktieren Sie bitte Frau Dr. Kristianna Becker:
kristianna.becker@urz.uni-heidelberg.de
oder 06221 54 8285