Mitarbeiter in tierexperimentellen Versuchsvorhaben

Soll eine Person in einem tierexperimentellen Vorhaben tätig werden, muss diese im angezeigten oder genehmigten Antrag unter Punkt 41 (Personen, die im Rahmen der Versuchsdurchführung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen) oder in der Tötungsanmeldung benannt sein bzw. durch den Leiter des Versuchsvorhaben vor Beginn der Tätigkeiten nachgemeldet werden. Dafür ist das entsprechende Formular zu verwenden (/md/ibf/tierschutz/maanmeldung_07-2023.doc). Diesem Formular sind der Personenbogen und die notwendigen Qualifikationsnachweise (falls vorhanden: Nachweis über Berufsabschluss und Sachkundenachweis nach §16 TiersSchVersV wie z.B. Kurs) beizufügen. Diese Unterlagen sollten als .doc oder .pdf Dokumente an den zuständigen Tierschutzbeauftragten (TSB) geschickt werden.

Der Tierschutzbeauftragte entscheidet dann, welchen Tätigkeitsstatus der Mitarbeiter aufgrund der vorgelegten Qualifikationsnachweise einnehmen kann. Hier gibt es vier Kategorien: (1) unter Aufsicht – (2) unter Aufsicht/Tötung selbstständig - (3) selbstständig ohne operative Eingriffe – (4) selbstständig mit operativen Eingriffen. Im Bestätigungsschreiben wird mitgeteilt, welcher Status zutreffend ist und ob ein Sachkundenachweis nach § 16 Tierschutzversuchstierverordnung (Function D, Function A Nager oder Schwein, Modul OP) erforderlich ist.

Weitere Einzelheiten zum Qualifikationsstatus sind im InformationsbIatt zum Tätigkeitsstatus im Tierversuch/Ausnahmegenehmigung  bzw. in der Anleitung des Regierungspräsidium Karlsruhe zum Ausfüllen der Personalbogen ausführlicher dargestellt (/md/ibf/tierschutz/personalbogen-anleitung-august2013.doc).

Personen, die keinen Kursbesuch oder vergleichbare Qualifikationen nachweisen können, dürfen grundsätzlich nur unter Aufsicht arbeiten. Dies bedeutet, dass sich die aufsichtführende Person in unmittelbarer Nähe aufhalten und ständig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss. Die Anmeldung dieser Personen zum Kurs muss unverzüglich nach der Mitarbeiteranmeldung erfolgen (http://www.uni-heidelberg.de/einrichtungen/ibf/service/kurse.html).

Die nachgemeldeten Mitarbeiter werden durch das Sekretariat der Tierschutzbeauftragten an das Regierungspräsidium Karlsruhe und das Veterinäramt weitergemeldet, so dass diese dort auch aktenkundig sind.

Bitte berücksichtigen Sie bei allen Mitarbeiter- und Kursanmeldungen, dass die Bearbeitung nur möglich ist, wenn die Formulare in vollständig und leserlich ausgefüllter Form vorgelegt werden und die notwendigen Nachweise komplett beigefügt sind.

Verantwortlich: Dr. Philipp Daiber
Letzte Änderung: 29.02.2024
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