FAQ zum Austauschprogramm am IfG

FAQ

Die folgenden Angaben sollen helfen, offene Fragen rund um die Studierendenmobilität zu beantworten. Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch und informieren Sie sich auf den verlinkten Seiten, bevor Sie für die Beantwortung weiterer, ungeklärter Fragen Herrn Lester Gerdung kontaktieren. Allgemeine Informationen zum 4EU+/ERASMUS+ Programm finden Sie auf den Seiten des IfG und der Universität.

Was ist der Unterschied zwischen 4EU+ und Erasmus+?


Die 4EU+ European University Alliance ist ein länderübergreifender strategischer Zusammenschluss der Karls-Universität in Prag, der Universität Heidelberg, der Universität Sorbonne in Paris, der Universität Warschau, der Universität Kopenhagen und der Universität Mailand. Die Universität Heidelberg arbeitet innerhalb der 4EU+ Initiative in direkten Kooperationen eng mit den Partneruniversitäten zusammen, während im ERASMUS+ Programm das IfG direkte Kooperationen mit einzelnen Instituten eingeht. Der Austausch über 4EU+ erfolgt über das ERASMUS+ Programm, 4EU+ ist also aus studentischer Perspektive ein weiterer Zusammenschluss innerhalb des ERASMUS+ Programms. In beiden Initiativen muss die Belegung der Lehrveranstaltungen in Absprache mit den Fachkoordinatoren beider Universitäten erfolgen. Das IfG befindet sich noch im Aufbau des ERASMUS+ Netzwerkes, ein Auslandsaufenthalt über 4EU+ ist bereits jetzt möglich.
Im Folgenden sind alle Informationen äquivalent für ERASMUS+ und 4EU+ anzusehen.

Wie sieht die (finanzielle) Unterstützung durch das Programm aus?


„Neben der Befreiung von Studiengebühren und einem kleinen monatlichen Mobilitätszuschuss, sind es vor allem die Netzwerkstrukturen, die das Programm attraktiv machen: Vereinfachte Anmeldeverfahren bei den Partnerhochschulen, akademische Ansprechpartner, Unterstützung bei der Wohnungssuche und oftmals auch kostenlose bzw. günstige Sprachkurse“ (Weitere Informationen hier). Der finanzielle Zuschuss des Programms (Mobilitätszuschuss) wird jedes Jahr neu berechnet und hängt von der Bewilligungssumme der Europäischen Kommission ab. Zudem werden die Länder in unterschiedliche Gruppen eingeteilt – je nachdem wie hoch die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land sind. Dieser Mobilitätszuschuss wird in zwei Raten ausbezahlt. Die erste Rate (Gesamtdauer der Mobilität in Monaten minus 2 Monate) erhalten Sie im Oktober (WS) bzw. Januar (SS). Die zweite Rate wird Ihnen im Juni bzw. September ausgezahlt, wenn alle Dokumente (Anfangs- und Endbescheinigung der Gastuniversität: Certification of Host University, Learning Agreement, Fragebogen und Erfahrungsbericht, Transcript of Records) vorliegen. Vorteilhaft ist vor allem, dass man von den ausländischen Studiengebühren befreit wird und sich nur in Heidelberg „normal“ rückmelden muss.

Wie oft kann ich mit ERASMUS ins Ausland gehen?


Sie haben insgesamt ein Deputat von 12 Monaten pro Studium, so dass Sie z. B. die Möglichkeit haben, sowohl im Bachelor 12 Monate über ERASMUS ins Ausland zu gehen als auch im Master erneut für 12 Monate über ERASMUS ins Ausland zu gehen. Es können neuerdings auch verschiedene Länder kombiniert werden (z. B. ein Semester Dänemark und ein Semester Italien). Diese müssen auch nicht zusammenhängend in einem akademischen Jahr sein, sondern können z. B. auch am Anfang und am Ende vom Studium liegen. Lediglich die Bewerbungsfristen müssen jeweils eingehalten werden.

 

Vorbereitung auf den Auslandsaufenthalt

Gibt es Erfahrungsberichte von ERASMUS-Rückkehrer*innen?


Erfahrungsberichte von Studierenden, die über das Erasmus-Programm am IfG im Ausland studiert haben, gibt es noch nicht. Es liegen jedoch Erfahrungsberichte aus dem vorherigen Staatsexamensstudiengang Gesundheit und Gesellschaft - Care über Praktikums- und Studiumsaufenthalte im Ausland vor.

Verbunden mit einem Auslandsaufenthalt, der über das IfG vermittelt stattfindet, wäre auch die Verfassung eines Erfahrungsberichts, der auf der Institutshomepage veröffentlicht wird. Zudem kann über den Koordinator Herrn Lester Gerdung, unter Vorbehalt der Zustimmung der/s jeweiligen Studierenden, eine Vernetzung unter ehemaligen und zukünftigen ERASMUS+ Studierenden erfolgen.

Ist es sinnvoller nur ein Semester oder ein ganzes akademisches Jahr im Ausland zu verbringen?


Es gibt viele Vor- und Nachteile für beide Varianten und eine Entscheidung sollte auf den Einzelfall angepasst sein. Ehemalige anderer Fachbereiche berichten allerdings, dass ein Semester zu kurz ist, um die Kultur und Lebensweise des Austauschlandes eingehend kennenzulernen. Daher wird empfohlen, ein ganzes akademisches Jahr im Ausland zu verbringen.

Wann ist der bestmögliche Zeitpunkt im Studium, um ein Auslandssemester zu absolvieren?


Je früher Sie im Studienverlauf ins Ausland gehen, desto größer ist die Chance, dass sich die Lehrveranstaltungen anerkennen lassen, da Sie noch eine große Bandbreite an Lehrveranstaltungen absolvieren können. Je später Sie ins Ausland gehen, desto mehr Erfahrung bringen Sie mit sich. Generell sollten Sie nicht zu früh ins Ausland gehen. Sie müssen in Heidelberg mindestens für ein Jahr im Bachelor studieren (1. und 2. Semester). Für Bachelorstudierende wird das 3. und/oder 4. Semester empfohlen. Der Auslandsaufenthalt sollte grundsätzlich gut auf Ihre Studienplanung abgestimmt sein und ist damit auch von Ihrem eigenen Studienverlauf abhängig. Studierende im Master of Education können einen Auslandsaufenthalt auch im 1. Fachsemester absolvieren. Recherchieren Sie bei Fragen dazu auch gerne einmal in den wechselnden Angeboten der Heidelberg School of Education (HSE).

Wie sehen die Voraussetzungen für einen ERASMUS-Aufenthalt aus?


Generelle Voraussetzung sind die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, Studierendenstatus der Universität Heidelberg, gute Sprachkenntnisse in der jeweiligen Lehrsprache und adäquate Leistungen bei Antritt des Auslandsaufenthaltes (bzw. äquivalenter Studienfortschritt). An dieser Stelle möchten wir Sie auf die Angebote des Zentralen Sprachlabors der Universität Heidelberg aufmerksam machen.

Was passiert nach einer erfolgreichen Bewerbung?


Wenn Sie ein ERASMUS-Stipendium erhalten haben, müssen Sie sich zunächst beim Akademischen Auslandsamt online anmelden und eine Annahmeerklärung unterschreiben. Dann erarbeiten Sie zusammen mit der Fachkoordination einen Stundenplan für das Auslandssemester und lassen diesen von der Partneruniversität unterzeichnen (Learning Agreement). Es ist möglich, dieses Learning Agreement vor Ort noch einmal zu ändern (Changes to Original LA). Es sollte dann allerdings gemäß diesem Stundenplan während des Auslandsaufenthalts studiert werden. Zudem wird Ihre Fachkoordination Sie an der Partneruniversität nominieren, so dass Sie dort angemeldet sind. Meist müssen Sie sich zusätzlich selbst mit einem entsprechenden Formular an der Gastuniversität registrieren. Dies wird Ihnen die Fachkoordination des IfG rechtzeitig zukommen lassen.
Zudem sollten Sie sich – falls erwünscht – fristgerecht um einen Wohnheimplatz und ggf. einen Sprachkurs bewerben, die Finanzierung sowie Organisation sicherstellen (Reisekosten, Auslands-BAFÖG, etc.) und Ihren Versicherungsschutz klären. Wichtig ist außerdem die Rückmeldung an der Universität Heidelberg und – falls erwünscht – die Beantragung einer Beurlaubung für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts. Vor Ort müssen Sie sich die Immatrikulation an der Gastuniversität bescheinigen lassen (Certification of Host University) und diese zusammen mit der Empfangsbestätigung ERASMUS Studentencharta dem Auslandsamt in Heidelberg zukommen lassen. Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie eine Übersicht über Ihre wahrgenommenen Lehrveranstaltungen an der Partneruniversität mit Noten (Transcript of Records), welche für die Anrechnung am im Rahmen Ihres Studiengangs notwendig ist. Zudem erhalten Sie einen Nachweis über die Studienzeit an der Gastuniversität (Certification of Host University), welchen Sie beim Akademischen Auslandsamt abgeben müssen. Abschließend bitten wir Sie, noch einen Erfahrungsbericht zu schreiben, der mit Ihrem Einverständnis, auf der IfG-Homepage veröffentlicht wird, und einen Evaluationsfragebogen auszufüllen.

Muss ich mich in Heidelberg rückmelden und die Studiengebühren im Ausland bezahlen?


Sie müssen sich wie gewöhnlich an der Universität Heidelberg rückmelden und werden aufgrund Ihres Stipendiums dann von den ausländischen Studiengebühren befreit.

Kann ich mich für den Zeitraum des Stipendiums beurlauben lassen?


Ja, eine Beurlaubung ist während des Auslandsaufenthalts möglich und meistens auch sinnvoll, damit sich die Fachsemesterzahl nicht erhöht und damit die Regelstudienzeit leichter eingehalten werden kann. Während einer Beurlaubung können Sie keine Prüfungen an der Universität Heidelberg ablegen (das gilt auch für Kompaktveranstaltungen in der vorlesungsfreien Zeit, die bspw. nach Rückkehr aus dem Ausland belegt werden könnten). Eine Beurlaubung ist im 1. Fachsemester nicht möglich; beim Master of Education besteht hier eine Ausnahmeregelung. Wenden Sie sich bei diesbezüglichen Fragen zunächst an das Prüfungsamt der HSE.

Gibt es im Ausland unterschiedliche Semester- und Vorlesungszeiten?


Ja, die Partneruniversitäten haben meistens andere Semester- und Vorlesungszeiten, so dass es teilweise zu Überschneidungen kommt. Daher sollten Sie sich im Voraus über die Zeiten informieren und Ihre Studienplanung entsprechend anpassen.

Welche zusätzlichen Möglichkeiten habe ich, mich im Ausland zu finanzieren?


Sie bekommen einen ERASMUS-Mobilitätszuschuss und können zudem Auslands-BAFÖG beantragen; der Erhalt der beiden Unterstützungsleistungen ist kombinierbar. Der Zuschuss wird jedes Jahr neu berechnet. Zudem werden die Länder in unterschiedliche Gruppen eingeteilt - je nachdem wie hoch die Lebenshaltungskosten in dem jeweiligen Land sind. Die erste Rate (Gesamtdauer der Mobilität minus 2 Monate) erhalten Sie im Oktober (WS) bzw. Januar (SS). Die zweite Rate wird Ihnen im Juni bzw. September ausgezahlt, wenn alle Dokumente vorliegen.
Das Auslands-BAFÖG kann ggf. etwas höher ausfallen als das Inlands-BAFÖG, da verschiedene Faktoren wie beispielweise Reisekosten, Kosten der Krankenversicherung, etc. bei der Berechnung mitberücksichtigt werden. Häufig werden auch Studierende, welche im Inland nicht förderungsberechtigt sind, im Ausland gefördert. Das Auslands-BAFÖG muss mindestens 6 Monate vor Beginn des Förderzeitraums beantragt werden!

Wie sieht das mit der Unterkunft im Ausland aus?


Für die Unterkunft während des Auslandsstudiums sind Sie selbst verantwortlich. Häufig werden Wohnheimplätze für Studierende aus dem Ausland reserviert und können mit vorheriger Anmeldung in Anspruch genommen werden.

Wie sieht der Versicherungsschutz während des Auslandssemesters aus?


Es wird keinerlei Versicherungsschutz mit dem ERASMUS-Programm übernommen. Daher müssen Sie sich selbständig um ausreichenden Versicherungsschutz während Ihres Auslandsaufenthaltes kümmern.

 

Wissenswertes für den Aufenthalt

In welcher Sprache finden die Lehrveranstaltungen im Ausland statt?


Voraussetzung für alle Auslandsaufenthalte sind ausreichende englische Sprachkenntnisse. Das Sprachniveau in den jeweiligen Lehrsprachen sollte bei B1-B2 liegen. Sprachkurse können kostengünstig am Zentralen Sprachlabor der Universität Heidelberg besucht werden. Diese Sprachkurse bereiten Sie auf den Auslandsaufenthalt vor und erleichtern Ihnen das Ankommen im Ausland. 

Wann bin ich ein Graduate- und wann ein Undergraduate-Studierender?


An den Partneruniversitäten gibt es teilweise eine Einteilung in Graduate- und Undergraduate-Studierende. Aus unserer Sicht können Sie an Lehrveranstaltungen für Graduate-Studierende teilnehmen, wenn Sie am IfG im Master-Studiengang eingeschrieben sind. Teilweise ist auch im Bachelorstudium schon eine Teilnahme möglich, hier ist es aber eine Einzelfallentscheidung in Absprache mit der Fachkoordination. Sie sollten im empfohlenen Mobilitätsfenster des 3. und 4. Bachelorsemesters möglichst nur an Undergraduate- Lehrveranstaltungen teilnehmen. Begründete Einzelfallentscheidungen sind durch den Prüfungsausschuss des Instituts für Gerontologie möglich.

Kann ich die Gastuniversität während meines ERASMUS-Stipendiums wechseln?


Es ist möglich, die Gastuniversität zu wechseln. Falls Sie also zwei Semester im Ausland verbringen, können diese an verschiedenen Universitäten absolviert werden. Dies muss jedoch im Voraus vereinbart werden.

Kann ich meinen ERASMUS-Aufenthalt verlängern/verkürzen?


Eine Verkürzung sollte umgehend den Fachkoordinatoren und dem Akademischen Auslandsamt schriftlich mitgeteilt werden – sollten jedoch vermieden werden. Verlängerungen sind nur möglich, wenn der entsprechende Platz noch frei ist und alle Fachkoordinatoren und das Akademische Auslandsamt der Partneruniversität zustimmen. Eine Bezuschussung des verlängerten Zeitraums kann allerdings nicht zugesichert werden.

Kann ich meine Abschlussarbeit während eines Auslandssemesters schreiben?

Es ist zu diesem Zeitpunkt nicht möglich die Abschlussarbeit während des Auslandssemesters zu schreiben.

 

Studium

Kann ich mir Kurse anerkennen lassen? Falls ja, wie muss ich vorgehen?


Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen regelt die Prüfungsordnung der Universität Heidelberg für den Bachelorstudiengang Gerontologie, Gesundheit und Care vom 29.September 2021. Die Prüfungsordnung können Sie hier einsehen.
Bitte machen Sie sich vor Ihrer Erstanfrage mit den Regelungen der Prüfungsordnung vertraut.
Nehmen Sie bitte auch die Anerkennungsrichtlinien zur Kenntnis.


Um Kurse anerkennen zu können, ist es wichtig, dass die Kurse ähnliche Inhalte haben (diese können im Modulhandbuch nachgelesen werden). Die ECTS Anzahl muss nicht zwingend gleich sein – evtl. haben Sie für die Anrechnung eines Kurses am IfG also im Ausland mehr zu leisten als Ihre Kommiliton*innen, erhalten aber die im Rahmen Ihrer Prüfungsordnung vorgesehenen ECTS eingetragen. Zudem sollten der Veranstaltungstyp und die Art des Leistungsnachweises übereinstimmen. Beachten Sie dies im Voraus bei Ihrer Kursplanung. Wenn Sie am IfG beispielsweise eine Präsentation halten und eine Ausarbeitung zum Erwerb eines Leistungsnachweises anfertigen müssen, dann sollten Sie schauen, dass Sie für das äquivalente Seminar auch im Ausland eine Präsentation halten und eine Ausarbeitung schreiben. Ggf. können auf Kulanzbasis mit den Dozenten im Ausland im Voraus besondere Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig ist, dass Sie sich vor Ihrem Auslandsaufenthalt mit zunächst der Fachkoordination am IfG absprechen, welche Lehrveranstaltungen anrechenbar wären und welche Leistungen dafür erforderlich sind.


Die Fachkoordination holt sodann die Zustimmung des Prüfungsausschusses für die Anrechnung der zu belegenden Lehrveranstaltungen vor Beginn des geplanten Auslandssemesters ein.
Diese Lehrveranstaltungen gilt es dann im Learning Agreement  zu vermerken . Am Ende Ihres Auslandsaufenthalts erhalten Sie ein „Transcript of Records“, in welchem Ihre erbrachten Leistungen vermerkt sind. Hier sind auch Ihre Noten eingetragen, die dann übernommen bzw. entsprechend umgerechnet werden. Mit dem „Transcript of Records“ gehen Sie dann zu Ihrer Fachkoordination am IfG und sprechen die Anrechnung der Kurse durch. Die Fachkoordnation bzw. der Prüfungsausschuss entscheidet, welche Kurse anerkannt werden und welche nicht. Daher sollten Sie die Anrechnung vor Abreise mit dem Learning Agreement gut vorbereiten, um mögliche Komplikationen weitestgehend auszuschließen.

Muss ich eine Mindestanzahl an ECTS im Ausland erbringen?


Sie müssen ca. 30 ECTS pro Semester im Ausland erbringen, um das Stipendium angerechnet zu bekommen. Sprachkurse und fachfremde ECTS können hier ebenfalls angerechnet werden. Die Festlegung der Lehrveranstaltungen im Learning Agreement wird sich daran orientieren, dass Sie ca. 30 ECTS erreichen. Planen Sie entsprechend bei Ihrer Recherche der Kurse mit dieser Anzahl an ECTS.

 

Ansprechpartner*innen

An wen kann ich mich sowohl in Heidelberg als auch im Ausland bei Fragen wenden?


In Heidelberg haben Sie die Möglichkeit, sich über allgemeine Fragen beim Akademischen Auslandsamt zu informieren. Zudem hat jedes Fach, welches am ERASMUS-Programm teilnimmt, spezielle Ansprechpartner*innen (Fachkoordinator*in). An diese Person können Sie sich wenden, wenn Sie fachspezifische Fragen zum Programm haben. Am IfG ist dies zurzeit Herr Lester Gerdung. Im Ausland ist es in den meisten Ländern ähnlich aufgebaut. Nach Erhalt des Stipendiums werden Ihnen Ihre Ansprechpartner*innen vor Ort mitgeteilt. Die Universität bietet auch auf Ihren Internetseiten weitere Informationen, Treffen mit Ehemaligen, Sprachkurse und vieles Mehr an.

 

ERASMUS-Alumni

Was habe ich für Möglichkeiten nach dem ERASMUS-Aufenthalt in Heidelberg?


Die Universität Heidelberg legt besonderen Wert darauf, den Kontakt zu Studierenden aus In- und Ausland auch nach dem Studium an der Ruperto Carola aufrecht zu erhalten. Die zentrale Alumni-Initiative der Universität, Heidelberg Alumni International (HAI), hat sich daher zum Ziel gesetzt, ein weltweites Netzwerk für nationale und internationale Alumni aufzubauen, das auch bereits Studierende zum Mitmachen einlädt. Mit folgenden Service-Angeboten soll der wissenschaftliche und persönliche Gedankenaustausch zwischen den Ehemaligen wie auch mit derzeitigen Studierenden und der Universität Heidelberg gefördert werden:

 

  • HAInet, das Internetportal, die virtuelle Plattform des Netzwerks mit vielen Angeboten
  • Karrieregestaltung durch Stellenbörse, Praktikumsbörse, Weiterbildungen und Mentoring Programm
  • HAImail, die Alumni-E-Mail-Adresse
  • HAIlife, das Alumni-Magazin
  • HAInews, der Alumni-Newsletter
  • Veranstaltungen
  • u.v.m.

Werden Sie Teil des Heidelberger Netzwerkes: Melden Sie dafür hier kostenlos bei HAI an und profitieren Sie von verschiedenen Services.


Die Fragen (FAQ) wurden nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Als Quelle einiger Informationen, welche fachspezifisch für das IfG angepasst wurden, dient sowohl die Homepage des Akademischen Auslandsamtes als auch deren Broschüre „Informationen für Studierende der Universität Heidelberg zum ERASMUS-Programm“. Die Angaben sind ohne Garantie auf Vollständigkeit und ohne Gewähr.

 

Verantwortlich: E-Mail
Letzte Änderung: 30.03.2023
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