Häufig gestellte Fragen zum Master-of- Arts-Studiengang Philosophie (FAQ) nach der PO vom 10. Februar 2021

1. Ich habe in Heidelberg den Bachelor Philosophie (50% oder 75%) absolviert und will nun den Master anschließen, was muss ich tun?

Schön, dass Sie hier weiter studieren wollen!

In Ihrem Fall geht es um eine Umschreibung, d. h. Sie müssen sich regulär rückmelden und einige Formulare bei der Studierendenverwaltung vorlegen, sodass die Umschreibung von Bachelor zu Master erfolgen kann. In der Regel ist dies bis zur ersten Vorlesungswoche möglich. Legen Sie dazu der Fachstudienberatung bitte baldmöglichst Ihr Transcript of Records und Ihr Abschlusszeugnis vor (ggf. haben Sie auch nur die vorläufige Bestätigung des Abschlusses durch das Gemeinsame Prüfungsamt), dann stellen wir Ihnen nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Sie in der Zulassungsordnung finden, die Zugangsbescheinigung aus.

 


2. Ich habe an einer anderen Universität den Bachelor Philosophie absolviert und will für den Master nach Heidelberg wechseln, was muss ich tun?

Schön, dass Sie sich für unser Seminar entschieden haben! In Ihrem Fall geht es um eine Neueinschreibung (Immatrikulation), die Sie bei der Studierendenverwaltung vornehmen müssen. Die Einschreibung kann in der Regel bis zur ersten Vorlesungswoche erfolgen. Weiterführende Informationen und die erforderlichen Unterlagen finden Sie hier:

Masterstudiengänge mit Zugangsbeschränkung

Legen Sie dazu der Fachstudienberatung bitte baldmöglichst Ihr Transcript of Records und Ihr Abschlusszeugnis vor (ggf. haben Sie auch nur die vorläufige Bestätigung des Abschlusses durch das Gemeinsame Prüfungsamt), dann stellen wir Ihnen nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen, die Sie in der Zulassungsordnung finden, die Zugangsbescheinigung aus.

 

3. Wo finde ich wichtige Informationen und die nötigen Formulare?

Wir haben die entsprechenden Informationen hier für Sie zusammengestellt:

Master-Studiengang Philosophie

 

4. Muss ich mich für die Veranstaltungen in der Philosophie anmelden?

Grundsätzlich sind zwei Typen von LSF-Anmeldungen zu unterscheiden. Die LSF-Anmeldung für die Belegung von Veranstaltungen und die LSF-Anmeldung zur Prüfung.

Die Anmeldung für die Belegung wird immer vor Vorlesungsbeginn vorgenommen. Bitte achten Sie auf die Fristen, die Sie direkt bei den Veranstaltungen finden!

Die Anmeldung zur Prüfung ist zwingend erforderlich, wenn Sie zu verbuchende Leistungspunkte erwerben wollen. Diese Anmeldung kann vom Anfang der zweiten bis zwei Wochen vor Vorlesungsende des jeweiligen Semesters vorgenommen werden.

Vorlesungen müssen ebenso zur Prüfung angemeldet werden, auch wenn hier nur eine Teilnahme erforderlich ist.

Weitere Informationen zur Prüfungsanmeldung finden Sie hier:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/infos_pruefungsanmeldung.html

 

5. Wo befinden sich die Modulzuordnungen der Veranstaltungen?

Die Modulzuordnungen finden Sie imLSF. Klicken Sie auf eine Veranstaltung der Philosophie, sehen Sie die Beschreibung des Seminars. Die Modulzuordnungen für die Bachelor - und die Masterstudiengänge finden Sie unter den Überschriften der Studiengänge. Wenn Sie gezielt nach Modulen suchen möchten, finden Sie eine Modulstruktur unter „ Master of Arts -Philosophie/Master-Beifach“.

 

6. Wann muss ich meine Hausarbeiten abgeben?

Sie müssen diese spätestens am letzten Tag des Semesters (30.9. bzw. 31.3.) abgegeben.

 

7. Was passiert, wenn ich eine Hausarbeit nicht bestehe oder nicht fristgerecht abgebe bzw. eine mündliche Prüfung nicht antrete oder nicht bestehe?

In beiden Fällen wird die Prüfungsleistung mit „nicht bestanden“ bewertet und Sie müssen im darauffolgenden Semester eine neue Veranstaltung im entsprechenden Modul besuchen. Das Nichtbestehen wirkt sich nicht auf die Endnote aus.

 

8. Kann ich eine bestandene Modulprüfung wiederholen?

Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung z. B. zur Notenverbesserung ist nicht zulässig und auch die Modulzuordnungen können rückwirkend nicht verändert werden.

 

9. Kann ich von einer angemeldeten Prüfung zurücktreten?

Sie können sich bis eine Woche vor der letzten Sitzung wieder selbständig über LSF von der Prüfung, etwa dem Ablegen einer Hausarbeit, abmelden. Es ist sehr zu empfehlen, bereits frühzeitig im Semester mit der oder dem Lehrenden ein Thema für die Hausarbeit abzusprechen und damit nicht bis zum Ende der Vorlesungszeit zu warten.

Danach ist ein Rücktritt nur aus triftigem Grund möglich und die Nichtabgabe einer Leistung innerhalb der Abgabefrist hat einen Fehlversuch zur Folge.

Achtung: Ein nachträglicher Rücktritt aus Gründen, die zum Zeitpunkt der Prüfung bereits bekannt waren, ist nicht möglich.

 

10. Was muss ich tun, wenn ich eine Hausarbeit nicht wie vorgesehen schreiben bzw. eine mdl. Prüfung nicht wie geplant antreten kann?

Wenn Sie krank sind bzw. aus einem anderen triftigen Grund (plötzlich eintretendes, unvorhersehbares, von Ihnen nicht zu vertretendes Ereignis) Ihre Hausarbeit nicht wie geplant schreiben bzw. die mdl. Prüfung nicht antreten können, dann müssen Sie das unverzüglich Ihrem Prüfer oder Ihrer Prüferin und der Prüfungsverwaltung mitteilen. Dafür legen Sie bitte ein Attest bzw. eine schriftliche Begründung und ggf. entsprechende Nachweise innerhalb von 4 Werktagen bei der Prüfungsverwaltung im Original vor. Es gilt der Poststempel. Es wird Ihnen dann eine Verlängerung der Abgabefrist um den attestierten Zeitraum gewährt, so dass Ihnen gegenüber den anderen Studierenden kein Nachteil entsteht.

 

11. Wann benötige ich das Latinum oder Graecum?

Sie müssen das Latinum bzw. Graecum spätestens bei der Anmeldung der Masterabschlussprüfung vorweisen.

 

12. Ich habe noch kein Latinum oder Graecum. Wo kann ich es erwerben?

Die Kurse „Übung zur Sprache und Kultur Roms I+II“ bzw. „Übung zur griechischen Sprache und Kultur I+II“ werden vom Seminar für Klassische Philologie angeboten und gehen jeweils über ein Semester. Die Anmeldung zur Ergänzungsprüfung in Latein oder Griechisch, die vom Regierungspräsidium Karlsruhe organisiert wird, wird in Kurs II vorgenommen. Nähere Informationen finden Sie hier: https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/skph/sprachkurse/

 

13. Wie melde ich die Masterabschlussprüfung an?

Die Masterabschlussprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung und der Masterarbeit und muss mit entsprechenden Nachweisen wie dem Bachelorzeugnis etc. beim Gemeinsamen Prüfungsamt (GPA) angemeldet werden. In der Regel fällt die Anmeldung der Masterabschlussprüfung mit der Anmeldung der mdl. Prüfung zusammen, die Masterarbeit wird dann zu einem späteren Zeitpunkt angemeldet. Die Prüfungsordnung regelt, welche Fristen Sie für die Anmeldung der einzelnen Prüfungsteile jeweils einhalten müssen. Sie können die mündliche Prüfung frühestens anmelden, wenn Sie 60 LP erreicht haben und spätestens vier Wochen nach Bestehen der letzten studienbegleitenden Prüfungsleistung.

Es gilt dabei der Zeitpunkt der Erfassung der letzten Prüfungsleistung in Ihrem Leistungskonto.

Die Anmeldung der Masterarbeit erfolgt dann nach der mündlichen Prüfung, beachten Sie
auch hierzu die Regelung in der PO.

https://backend.uni-heidelberg.de/de/dokumente/pruefungsordnung-philosophie-ma-2021-02-10/download

Auf der Webseite des GPA finden Sie alle Formblätter für Ihre Masterabschlussprüfung:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/neuphil/gpa/anmeldung.html

Stellen Sie sicher, dass Sie bereits Absprachen mit Prüferinnen oder Prüfern für die mündliche Prüfung und die Masterbarbeit getroffen haben, bevor in Ihrem Leistungskonto 80 LP verbucht sind und damit die Anmeldefrist für die Abschlussprüfung läuft. Weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Fachstudienberatung.

 

Grafik MA-Abschlussprüfung PO 2021

 

14. Wer darf die Masterarbeit betreuen und bewerten?

Die Masterarbeit wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet. Bitte beachten Sie, dass einer der beiden Prüferinnen oder Prüfer Hochschullehrerin bzw. Hochschullehrer sein muss.

Hier finden Sie die Übersicht über die aktuell prüfungsberechtigten Personen:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/pruefungsberechtigte.html

 

15. Bei wem kann ich die mündliche Abschlussprüfung ablegen?

Unsere Professorinnen und Professoren sowie unsere Privatdozentinnen und Privatdozenten sind berechtigt, die mündliche Prüfung abzunehmen. Hier finden Sie die Übersicht über die aktuell prüfungsberechtigten Personen:

https://www.uni-heidelberg.de/fakultaeten/philosophie/philsem/studienberatung/pruefungsberechtigte.html

 

16. Ich will Philosophie als Begleitfach studieren. Welche Leistungen muss ich erbringen?

Sie müssen 20 LP nachweisen. Dazu können Sie entweder zwei Hauptseminare besuchen, die Sie mit einem benoteten Leistungsnachweis abschließen oder drei Hauptseminare, die Sie teilweise mit Leistungsnachweis und teilweise mit Teilnahme abschließen. Die Prüfungsordnung und der Leitfaden bieten Ihnen einen genauen Überblick über die beiden Optionen. Die Hauptseminare können Sie frei aus unserem Veranstaltungsangebot wählen.

Orientieren Sie sich dabei im Vorlesungsverzeichnis (LSF) an der Kennzeichnung „MB“, die für „Masterbegleitfach“ steht. Wir gehen davon aus, dass Sie bereits ausreichend Erfahrung mit Seminaren aus den Geisteswissenschaften haben und Ihnen die entsprechenden
Anforderungen vertraut sind.

 

17. Wie kann ich Philosophie als Begleitfach registrieren?

Stimmen Sie mit der Fachstudienberatung Ihres Masterstudienganges die Wahl Ihres Begleitfaches ab und bitten um Unterschrift auf dem entsprechenden Formular. Das unterschriebene Formblatt legen Sie dann der Fachstudienberatung Philosophie vor, die der Registrierung des Masterbegleitfaches wiederum durch Unterschrift zustimmt. Bitte beachten Sie unbedingt die Reihenfolge der Zustimmung!

Das ausgefüllte Formular lassen Sie der Studierendenadministration mit Ihren Immatrikulationsunterlagen spätestens zwei Wochen danach zukommen.

Weitere Informationen und das Formblatt finden Sie hier:

https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/bewerben-einschreiben/begleitfach-und-schwerpunkt

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 01.08.2023
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