Kurse
Versuchstierkundliche Kurse
Personen, die Tierversuche durchführen, müssen laut §16 TierSchVersV ihre Sachkunde nachweisen. Diese Sachkunde beinhaltet sowohl theoretische als auch praktische Kursteile.
Bevor die Mitarbeit in einem Versuchsvorhaben angemeldet werden kann, muss die theoretische Sachkunde erworben werden. Danach muss innerhalb von sechs Monaten für eine weitere Mitarbeit die praktische Sachkunde nachgewiesen werden.
Akute Personalengpässe, aktuell keine praktischen Kurse
Basiskurs Maus/Ratte
Basiskurs Andere Tierarten (z.B. Schwein)
Modul OP
Das OP Modul kann nur nach erfolgreichem Abschluss der Basiskurse gebucht werden.
Modul Deutsches Recht
Für Teilnehmer, die aus dem europäischen Ausland kommen und dort bereits die Sachkunde erworben haben, ist die Teilnahme am Modul „Deutsches Recht“ notwendig.
Bitte kontaktieren Sie für dieses Modul Frau Dr. Becker persönlich: kristianna.becker@urz.uni-heidelberg.de.