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Kontakt

Sabine Porca

Elisabeth Schnack

Tel. +49 6221 54-12511

job-ticket@zuv.uni-heidelberg.de

Abteilung 5.1

 
Downloads & Hinweise

Aktuelle Informationen der rnv:

Plastikkarte wird zur Chipkarte

Nach Mitteilung der rnv werden alle Plastikkarten und Papiertickets mit QR-Code ab 1. Januar 2024 durch eine digitale Chipkarte ersetzt. Der Versand startet im November 2023.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Chipkarte finden Sie hier


Ticketpreisangabe auf Ihrem Ticket
Noch ein kurzer Hinweis zur Preisangabe von 49 € auf dem Ticket: Dabei handelt es sich nicht um den Kundenanteil des Job-Tickets, sondern um den Gesamtpreis, der durch Bund, Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam entrichtet wird.

 

Allgemeine Informationen des rnv zum Job-Ticket

 

Antragsformular für Zugangsdaten zum Online-Antrag (PDF)

 

rnv Job-Ticket
Hotline Kundenservice:
Tel. +49 621 465-4444
Fax +49 621 465-3338

 
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Job-Ticket

 

Job-Ticket für Mitarbeitende der Universität

Mit Einführung des Deutschlandtickets zum 1. Mai 2023 besteht die Möglichkeit für Mitarbeitende der Universität dieses als Job-Ticket zu erwerben. Mitarbeitende des Klinikums und der medizinischen Fakultäten wenden sich bitte an die dortige zuständige Personalverwaltung. Das bisherige Job-Ticket wird somit zum „Deutschlandticket Job HD“. Hinweis: Davon zu unterscheiden ist das „Deutschlandticket Job des Landes“ – siehe unten.

Das „Deutschlandticket Job HD“ wird mit 50% des Deutschlandticketpreises gefördert. Zusätzlich fördert der Bund derzeit weitere 5% des Gesamtpreises. Diese Förderung wird auf den Arbeitnehmeranteil angerechnet.

Berechnung des aktuellen monatlichen Preises:

Preis Deutschlandticket:                         49,00 Euro

Preis Deutschlandticket als Job-Ticket:  46,55 Euro (inkl. Förderung des Bundes)

Zuschuss durch Universität:                  24,50 Euro (50% des Deutschlandtickets)

Kosten für Deutschlandticket Job HD:    22,05 Euro

Diese Berechnungen sind vorbehaltlich aktueller Verträge der Universität Heidelberg mit der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) sowie den aktuellen Regelungen der Bundesregierung.

 

Neubestellung „Deutschlandticket Job HD“

Das Job-Ticket bestellen Sie online direkt bei der rnv. Hierfür benötigen Sie Zugangsdaten, die Sie über die Job-Ticket-Ansprechpartner*innen des Personaldezernats der Universität Heidelberg erhalten.

Den Antrag für die Zugangsdaten senden Sie an:

Universitätsverwaltung
Abteilung 5.1, Job-Ticket
Seminarstraße 2
69117 Heidelberg

Sie können diesen Antrag auch per Mail senden an: job-ticket@zuv.uni-heidelberg.de.

Wenn Sie die Zugangsdaten erhalten haben, bestellen Sie Ihr Job-Ticket direkt bei der rnv über abo.rnv-online.de/job. Weitere Informationen zum Bestellvorgang erhalten Sie über die rnv: Bestellanleitung der rnv

Hinweis: Der Job-Ticket Vertrag kann zum Ersten eines jeden Monats begonnen werden, wenn bis zum 15. des Vormonats die Bestellung erfolgt.

Nach Abschluss Ihres Online-Bestellvorgangs erfolgt eine Prüfung und Freigabe durch die Universität, bevor Sie dann das Deutschlandticket Job HD über die rnv erhalten oder in der Handy-Ticket-App hochladen können.

Folgende Personengruppen können das Deutschlandticket Job HD nicht erhalten:

  • Ehemalige Beschäftigte
  • Mitarbeitende mit Zeitverträgen, die kürzer als 6 Monate sind (oder wenn die Restvertragslaufzeit ab Gültigkeitsdatum des Deutschlandticket Job HD kürzer als 6 Monate ist)
  • Wissenschaftliche Hilfskräfte (außer geprüfte wissenschaftliche Hilfskräfte, die nicht immatrikuliert sind und deren Vertrag länger als 6 Monate dauert)
  • Studentische Hilfskräfte
  • Praktikanten
  • Beurlaubte ohne Bezüge
  • Beschäftigte in Elternzeit, die nicht während der Elternzeit teilzeitbeschäftigt sind
  • Beschäftigte in Altersteilzeit (ab Beginn Ruhephase)
  • Lehrbeauftragte
  • Stipendiaten
  • Außerplanmäßige Professoren/-innen und Privatdozenten/innen, die kein Beschäftigungsverhältnis haben
  • Beschäftigte von mit der Universität verbundenen Einrichtungen

Diese Einschränkungen entsprechen denen des bisherigen Job-Tickets der Universität Heidelberg.

Detaillierte Informationen zu den allgemeinen Bedingungen des Job-Tickets finden Sie im Internet unter https://www.rnv-online.de/tickets/weitere-angebote/job-ticket/infos-fuer-beschaeftigte/.

Bitte beachten Sie die unten aufgeführten Hinweise zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Job-Tickets

 

Kündigung des "Deutschlandticket Job HD"

Das Job-Ticket ist monatlich bis zum 10. des Monats kündbar. Die Kündigung erfolgt über info@rnv-online.de. Bitte informieren Sie uns zeitgleich über job-ticket@zuv.uni-heidelberg.de.

 

Alternative: Das Deutschlandticket Job des Landes

Mit Einführung des Deutschlandtickets zum 01. Mai 2023 haben die Landesbeschäftigten (z. B. wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte) alternativ die Möglichkeit, das JobTicket BW bezuschusst über das Landesamt für Besoldung und Versorgung zu beziehen. Der Zuschuss zum JobTicket BW beträgt derzeit 25 Euro pro Monat und wird monatlich mit den laufenden Bezügen bzw. dem Gehalt ausgezahlt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie über das Landesamt für Besoldung und Versorgung: Link

 

Hinweise zur lohnsteuerrechtlichen Behandlung des Job-Tickets

Die Universität Heidelberg zahlt als Arbeitgeber für jede*n Inhaber*in eines "Deutschlandtickets Job HD" monatlich einen Zuschuss an die rnv. Dadurch ist der Bezug des Job-Tickets günstiger als ein reguläres Deutschlandticket. Die Jahressumme dieses Zuschusses wird als geldwerter Vorteil in der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung bei den "Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" ausgewiesen.

Geldwerte Vorteile sind steuerfrei, solange ihre Summe die monatliche Freigrenze von derzeit 50 Euro nicht überschreitet. Wird diese Freigrenze überschritten, werden die gesamten geldwerten Vorteile zum normalen Monatsgehalt addiert und gemeinsam mit diesem versteuert. Aufgrund des Job-Ticketbezugs allein ist zurzeit nicht davon auszugehen, dass letztgenannter Fall bei Beschäftigten der Universität eintritt.

Der in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesene geldwerte Vorteil wird vom Finanzamt von den individuell geltend gemachten Werbungskosten automatisch abgezogen. Dies führt zu einer Minderung Ihrer Steuererstattung, wenn Ihre geltend gemachten Werbungskosten über dem Werbungskostenpauschbetrag von zurzeit 1.230 € (§ 9a EStG) liegen.

Tipp: Vergessen Sie nicht, Ihre Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten geltend zu machen, denn diese werden nicht 'automatisch' vom Finanzamt berücksichtigt.

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Letzte Änderung: 30.01.2024
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