Parkraumbewirtschaftung
Seit dem 01.10.2007 sind alle universitären Parkplätze im Neuenheimer Feld, auf dem Campus Bergheim und in der Altstadt (ausgenommen Landessternwarte) antrags- und gebührenpflichtig. Eine Parkberechtigung kann von sämtlichen Beschäftigten der Universität, des Klinikums, der Pädagogischen Hochschule und des Amtes für Vermögen und Bau sowie von Studierenden der Universität und der Pädagogischen Hochschule beantragt werden.
Universität, Pädagogische Hochschule und Bauamt haben dem Klinikum die Bewirtschaftung der Parkareale übertragen, das seinerseits sein Tochterunternehmen, die Klinik-Service GmbH (KSG), beauftragt hat. Für jede Parkberechtigung wird ein Einstellvertrag mit der KSG abgeschlossen.
Die monatliche Parkgebühr im Neuenheimer Feld, auf dem Campus Bergheim (Alte Krehlklinik, Altklinikum) sowie auf den begrenzten Arealen in der Altstadt beträgt nach Anhebung am 01.05.2019 derzeit 26 €. Die Kaution für die Schrankenkarte beträgt 20 €. Der Vertrag kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Es wird angestrebt, die Kosten für den Parkbetrieb aus den Einnahmen der Kurzparker-Parkplätze zu finanzieren. Mit den Dauerparkberechtigungen wird der Solidarbeitrag für das Job-Ticket erwirtschaftet. Es werden keine Gewinne erzielt. Der Preis für Parkberechtigungen wird regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Die kostenlose Parkberechtigung für Schwerbehinderte entfällt. Schwerbehinderte nehmen an der normalen Tarifgestaltung teil.
Informationen für Beschäftigte
Beschäftigte der Universität stellen den Antrag auf Parkberechtigung beim Dezernat 3 (Planung, Bau und Sicherheit) der Universitätsverwaltung. Dazu können Sie das Formular unten verwenden.
Beschäftigte des Klinikums und der Pädagogischen Hochschule können sich mit dem Antrag direkt an die Klinik-Service GmbH (Parken.Vertrag@med.uni-heidelberg.de), Tel. +49 6221 56-7161 wenden.
Hinweis: Beschäftigte, die aus dienstlichen Erfordernissen mit ihrem Privat-Pkw an die Universität kommen, müssen ebenfalls einen Einstellvertrag abschließen. Die Dienstfahrten können über Dienstgänge oder Reisekosten beim Arbeitgeber abgerechnet werden. Es ist nicht möglich, die monatliche Einstellgebühr aus Haushalts- oder Drittmitteln (Ausnahme Sonstige Zwecke) zu finanzieren.
Informationen für Studierende
Studierende der Universität stellen den Antrag auf Parkberechtigung für den Campus INF beim Dezernat 3 (Planung, Bau und Sicherheit) der Universitätsverwaltung. Dazu können Sie das Formular unten verwenden.
Für Anträge auf Parkberechtigung in der Tiefgarage P9 ist ausschließlich die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) zuständig. Der Antrag kann nur online über das Portal MyPBW gestellt werden. Beachten Sie bitte auch das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW.
Studierende der Pädagogischen Hochschule können sich mit dem Antrag entweder direkt an Klinik-Service GmbH (Parken.Vertrag@med.uni-heidelberg.de), Tel. +49 6221 56-7161, oder an die Verwaltung der PH wenden.
Informationen für Gäste & Besucher
Fremdfirmen/Dritte können eine Parkberechtigung für den Campus im Neuenheimer Feld für 50 € im Monat beantragen. Sie kann mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Für Klinikpatienten, Besucher und sonstige Dritte (Kurzparker) gelten ab dem 01.04.2019 folgende Regelungen:
- Das Freiparken auf allen Parkplätzen für die erste halbe Stunde entfällt ersatzlos.
- Für den Lieferantenverkehr wird auf den nachfolgenden Arealen eine Lieferungszeit von einer halben Stunde eingerichtet.
- Auf allen Parkarealen wird beginnend ab der ersten Minute für die ersten zwei Stunden eine Pauschale von 3 € erhoben.
- Nach zwei Stunden wird jede weitere Parkstunde mit 1,70 € pro angefangene Parkstunde berechnet.
- Ein verlorenes Parkticket kostet 20 €
- Die Tageshöchstgebühr wird auf 10 € angehoben.
- Die erhöhte Parkgebühr zwischen LIZ 1 und LIZ 2 wird in der Zeit von 06:00 Uhr bis 14:00 Uhr auf 3 € pro Stunde angehoben.
- Für die Notfall- und Taxizufahrt beim Neubau Medizin und Chirurgie kostet eine Stunde 5 € ab der zehnten Minute. Nach Bezahlung stehen zehn weitere Minuten Zeit zur Ausfahrt zwischen LIZ 1 und LIZ 2 zur Verfügung.
- Langzeitpatienten können ein Parkticket für die Dauer von 28 Tagen zum Preis von 60 € erwerben, nach dieser Zeit wird jeder weitere Tag mit 2,20 € abgerechnet.
- Die freie Ausfahrt für Schwerbehinderte entfällt. Schwerbehinderte nehmen an der normalen Tarifgestaltung teil.
Campusspezifische Informationen
Campus Im Neuenheimer Feld
Inhaber einer Parkberechtigung können auf allen mit Schranken versehenen Parkplätzen im Neuenheimer Feld parken, die nicht ausschließlich für Kurzparker bestimmt sind. Diejenigen Parkareale, die über keine Schranke verfügen, sowie der Innenbereich des Theoretikums werden als sog. „Wimpel-Areale“ ausgewiesen. Diese Parkplätze sind ausschließlich Inhabern der entsprechenden Wimpel vorbehalten. Die Zuteilung erfolgt nach mit den Personalräten abgestimmten Kriterien. Für den Bereich des Theoretikum gelten gesonderte Regelungen.
Seit dem 13.04.2017 ist für die Mitarbeiter der Universität Heidelberg und des DKFZ das neue Parkhaus 507 im Neuenheimer Feld in Betrieb. Mit dem Auto erreichbar ist es über den Parkplatz 8. Das Parkhaus hat insgesamt 544 Stellplätze, davon 16 PKW-Parkplätze für Menschen mit Behinderung. Das DKFZ hat ein Parkkontingent von ca. 70 Stellplätzen.
Campus Bergheim
Auf dem Campus Bergheim besteht für Beschäftigte der Universität neben dem Parken auf dafür vorgesehenen nicht überdachten Parkplätzen, die von der KSG verwaltet werden (Vertragsabschluss direkt mit der KSG: Parken.Vertrag@med.uni-heidelberg.de), auch die Möglichkeit, einen Tiefgaragenplatz in P15 für eine Gebühr von 43 € pro Monat zu bekommen. Die Antragstellung erfolgt online direkt an die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg (PBW) über das Portal MyPBW. Beachten Sie bitte auch das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW.
Die Studententarife in der Tiefgarage P15 wurden von der PBW aufgehoben.
Campus Altstadt
Universitätsbeschäftigte können in der Altstadt den Antrag auf eine Parkberechtigung in der Tiefgarage P11 (Tiefgarage Triplex, Sandgasse) oder in P9 (Tiefgarage am Theater, Friedrich-Ebert-Anlage 51c) stellen. In P11 besteht ein begrenztes Kontingent an Parkplätzen, deshalb wird hier eine Warteliste geführt, die jedes Semester neu überprüft wird. Bei frei verfügbaren Parkplätzen ist der Vertragsabschluss jederzeit möglich. Die Kündigung beträgt für Landesbedienstete vier Wochen zum Quartalsende. Die Tiefgaragen sind rund um die Uhr an allen Wochentagen geöffnet. Ein Stellplatz in der Tiefgarage P9 oder P11 kostet 43 € pro Monat.
Für die Vergabe der Parkplätze an Universitätsbeschäftigte und Studierende in den Tiefgaragen P9 und P11 sowie im Bereich der Akademiestraße 4-8 ist die Parkraumgesellschaft PBW zuständig. Der Antrag kann nur online über das Portal MyPBW gestellt werden. Beachten Sie bitte auch das Infoblatt zu Online-Anträgen bei MyPBW.
Für Studierende steht in der Altstadt ausschließlich die Tiefgarage P9 zu gleichen Preiskonditionen und mit den gleichen Öffnungszeiten zur Verfügung. Studierende können jederzeit einen sogenannten Semestervertrag (1. April bis 30. September oder 1. Oktober bis 31. März) abschließen, dessen Kündigung zum Semesterende möglich ist. Diejenigen Studierenden, die Lehrveranstaltungen sowohl in der Altstadt als auch Im Neuenheimer Feld belegen müssen, können bei Vorlage des abgeschlossenen Parkvertrags für P9 eine kostenlose Zweitberechtigung für das Parken Im Neuenheimer Feld erhalten. Der Antrag hierauf ist ebenfalls über das Formular unten zu stellen. Bitte geben Sie im Feld "Anmerkungen" an, dass es sich um eine kostenlose Zweitberechtigung handelt.
Die Vergabemodalitäten der Parkberechtigung auf den Altstadt-Parkplätzen der Institute werden zwischen den Instituten und der Universitätsverwaltung abgestimmt und sind nur für wenige Institutsbeschäftigte vorgesehen. Der Antrag ist über das Formular unten zu stellen. Der Parkvertrag wird mit der Klinik-Service GmbH zum monatlichen Preis von 26 € (seit 01.05.2019) abgeschlossen. Für diese Parkflächen bestehen jedoch sehr lange Wartezeiten, daher wird empfohlen, auf die Tiefgaragen P9 und ggf. P11 (bei freien Parkplätzen) auszuweichen.
Hinweis: Aufgrund der Renovierungs- und Bauarbeiten am Kollegiengebäude (Marstallhof) ist die dort vorhandene Restparkfläche nur noch begrenzt in Betrieb. Es werden deshalb keine Verträge mehr für diesen Parkplatz abgeschlossen und nur in Ausnahmefällen kurzzeitige Parkberechtigungen erteilt.
Antragstellung
In den meisten Fällen kann die Antragstellung ganz unkompliziert online erfolgen. Alle Angehörigen der Universität Heidelberg mit einer gültigen Uni-ID des Universitätsrechenzentrums können die Parkgenehmigung im CAFM-System beantragen:
Das CAFM-System erreichen Sie nur im Uni-Netz. Die Anmeldung erfolgt über die Uni-ID mit Ihrem zugehörigen Passwort.
Für Parkanträge, die über das CAFM-System beantragt wurden, kann die Kündigung des Parkvertrages ebenfalls online erfolgen.
Für alle Parkanträge, die vor Juni 2021 beantragt wurden, muss die Kündigung schriftlich an parkraumbewirtschaftung@zuv.uni-heidelberg.de eingereicht werden.
Bei Fragen und Problemen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.