Regelungen zur Nutzung der Fakultätsbibliothek

Stand: 03.04.2022

Bitte beachten Sie die folgenden grundsätzlichen Hinweise:

  • Es gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung.
  • Für Personen mit neuauftretenden typischen Symptomen von COVID-19 (Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) besteht ein generelles Betretungsverbot
  • Wir empfehlen weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Räumen und allen Flächen und Verkehrswegen
  • An der Informationstheke steht für die Lernplätze Flächendesinfektion zur Verfügung gestellt.

 

Für die Nutzung der Bibliothek gelten folgende Regelungen:

  • Die Fakultätsbibliothek ist zu den regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.
  • Die Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises entfällt
  • Wir empfehlen dringend das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske
Webmaster: E-Mail
Letzte Änderung: 31.03.2022
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