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Regelungen zur Nutzung der Fakultätsbibliothek
Stand: 03.04.2022
Bitte beachten Sie die folgenden grundsätzlichen Hinweise:
- Es gelten die Vorschriften der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der aktuellen Fassung.
- Für Personen mit neuauftretenden typischen Symptomen von COVID-19 (Atemnot, neu auftretendem Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust) besteht ein generelles Betretungsverbot
- Wir empfehlen weiterhin die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern in allen Räumen und allen Flächen und Verkehrswegen
- An der Informationstheke steht für die Lernplätze Flächendesinfektion zur Verfügung gestellt.
Für die Nutzung der Bibliothek gelten folgende Regelungen:
- Die Fakultätsbibliothek ist zu den regulären Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr geöffnet.
- Die Vorlage eines gültigen 3G-Nachweises entfällt
- Wir empfehlen dringend das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske
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Letzte Änderung:
31.03.2022