Wechsel in die neue Prüfungsordnung

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

[Stand: 23. Juli 2023]

Mit dem Sommersemester 2023 endet die Übergangsfrist, in der noch nach der alten Prüfungsordnung studiert werden kann. Auch wird das neue Campusmanagementsystem heiCO die Studienleistungen nur für Fälle der neuen Prüfungsordnung (PO 2020) verarbeiten. Wenn Sie das Studium der Europäischen Kunstgeschichte vor Juli 2020 begonnen haben und noch nach der alten Prüfungsordnung studieren, gilt folgendes: Im August/September 2023 werden alle noch der alten Prüfungsordnung zugerechneten Konten im HIS-POS/LSF auf die neue PO umgestellt. Was sich dadurch ändert und wie Ihre bereits erbrachten Leistungen angerechnet werden, erfahren Sie hier unten.

Wer sein Studium im Laufe des Sommersemesters 2023 abschließen wird, kann dies noch nach der alten PO tun und ist von diesen Änderungen nicht betroffen. Sie/er muss dann aber der Umstellung auf die neue PO bis zum 7. August 2023 widersprechen (per Mail an Frau Ziegler) und dann bis spätestens November 2023 die Abschlussprüfung im Gemeinsamen Prüfungsamt anmelden.

Informationen zur Übertragung der Studienleistungen in die neue Prüfungsordnung

Eine Strukturübersicht über die Änderungen von der alten zur neuen PO (2020) finden Sie hier. Wichtigste Änderungen sind Vorlesungsprüfungen in den Modulen EW und VT in allen Studiengängen sowie die Verpflichtung zum Besuch der Tutorien „Methoden der Kunstgeschichte“ und „Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte“ im BA 75%. Dafür sind in den Modulen VK und ÜK2 (im BA 75%) bzw. EG (im MA) nun weniger LP gefordert.

Für die Übertragung der Leistungen in die neuen PO gelten folgende Regeln:

  • Alle bisher verbuchten Studienleistungen werden übertragen.
  • Überzählige LP aus den Modulen EG, VT, VK und ÜK werden für bereits besuchte Vorlesungen in den EW- und VT-Modulen übertragen, um auf die dort nun erforderlichen je 3 LP zu kommen.
  • Sollten diese überzähligen Punkte nicht reichen, muss für die noch offenen Vorlesungen jeweils eine kleine Ausgleichsleistung erbracht werden, z. B. Paper von ca. 1,5 S. (Dazu erhalten Sie Informationen nach beantragter Umstellung.)
  • Das seit der neuen PO im BA 75% verpflichtende Methodentutorium muss nachgeholt werden (bzw. das Tutorium „Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte“, wenn Sie dieses mit dem Tutorium „Methoden der Kunstgeschichte“ ersetzt hatten).

Ablauf der Umstellung

Im August und September 2023 werden alle noch der alten Prüfungsordnung zugerechneten Konten im HIS-POS/LSF auf die neue PO (2020) umgestellt.

Frau Ziegler informiert Sie dann, wenn noch Punkte für geprüfte Vorlesungen fehlen. Sie teilen daraufhin bitte mit, zu welchen Vorlesungen Sie ein Paper abgeben wollen. Reichen Sie dieses Paper (ca. 1,5 Seiten, entweder ein Gesamtfazit der Vorlesung oder die Zusammenfassung eines Vorlesungsteils) per E-Mail bei der Lehrperson der Vorlesung ein. Sie erhalten nach Überprüfung der Einreichung eine Bestätigung per E-Mail, die als Kopie an Frau Ziegler gehen soll.

Wenn so alle fehlenden Vorlesungspunkte bestätigt sind, erfolgt die Umstellung Ihres Datensatzes im LSF auf die neue PO. Sollte eine Anmeldung zur Prüfung nicht übertragen werden, kann diese Lehrveranstaltung anhand eines Leistungsnachweises (Schein) durch Frau Ziegler nachträglich verbucht werden.

Häufig gestellte Fragen

  1. Gibt es eine Verlängerung der Übergangsfrist wegen Corona? (Die Regelstudienzeit wurde ja deshalb auch mehrmals verlängert.)

    Nein, eine Änderung der Prüfungsordnung hat einen anderen rechtlichen Status als die Regelstudienzeit. Die Festlegung der Übergangsfrist in der PO vom 23.07.2020 bleibt gültig.

  2. Bis wann muss ich meine Bachelor-/Masterprüfung anmelden, um noch nach der alten Prüfungsordnung abzuschließen?

    Bis Ende November 2023 nimmt das Gemeinsame Prüfungsamt noch Anmeldungen zur BA- oder MA-Prüfung nach der alten PO an. Das bedeutet, dass Sie das Sommersemester 2023 noch zum Erwerb ausstehender studienbegleitender Prüfungsleistungen („Scheine“) nutzen können, inkl. der ggf. notwendigen Zeit für die Korrektur von Hausarbeiten.

  3. Wann kann ich das dritte ÜK-Tutorium nachholen, das beim Wechsel in die neue PO des 75%-BA-Studiengangs Europäische Kunstgeschichte erforderlich wird?

    Melden Sie sich zeitnah bei den Tutorinnen des betreffenden Kurses (Methoden für BA-Studierende bzw. Digitale Ressourcen der Kunstgeschichte) unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, der Fachsemesterzahl und der noch offenen Leistungspunkte im Fach. Wenn möglich, erhalten Sie dann noch einen Platz. Je nach Nachfrage wird die Einrichtung einer zusätzlichen Tutoriums-Gruppe bzw. eines Blocktutoriums im Sommer in Erwägung gezogen. Bleibt es bei Einzelfällen, haben diese im WS 2023/24 eine höhere Priorität bei der Platzvergabe in den Tutorien.

Seitenbearbeiter: Webadministrator
Letzte Änderung: 25.07.2023
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