Zulassungsvoraussetzungen

 

Sprachkenntnisse

Im Hauptfach des Magisterstudiengangs und im Studiengang Philosophie/Ethik benötigen Sie zur Zulassung zur Zwischenprüfung Sprachkenntnisse in Englisch oder Französisch sowie das Latinum oder das Graecum. Die Sprachkenntnisse in der modernen Fremdsprache können i.d.R. über das Abiturzeugnis nachgewiesen werden.

Im Nebenfach des Magisterstudiengangs reichen zur Zulassung zur Zwischenprüfung Sprachkenntisse in Englisch oder Französisch.

Im Erweiterungsfach Philosophie/Ethik müssen Sie die Sprachkenntisse erst zur Zulassung zum Staatsexamen nachweisen.

 

 

Scheinanforderungen für die Zwischenprüfung im Fach Philosophie MA HF & NF

Zur Zulassung zur Zwischenprüfung im Magisterhauptfach Philosophie benötigen Sie insgesamt drei Scheine aus Proseminaren:

  • einen Schein aus der vierstündigen Einführung in die formale Logik
  • einen Schein aus dem ersten Teil eines zweisemestrigen Interpretationskurs (IK I)
  • einen Schein aus einem Proseminar

     

    Einer dieser drei Scheine kann durch Orientierungsprüfung abgelegt werden. Die Orientierungsprüfung legen Sie in einem beliebigen Proseminar ab.

    Zur Zulassung zur Zwischenprüfung im Magisternebenfach Philosophie benötigen Sie insgesamt zwei Scheine aus beliebigen Proseminaren. Einer dieser Scheine entfällt, wenn die Orientierungsprüfung im Nebenfach Philosophie abgelegt wird.

     

     

    Scheinanforderungen für die Zwischenprüfung im Fach Philosophie/Ethik

     

    Zur Zulassung zur Zwischenprüfung im Fach Philosophie/Ethik benötigen Sie insgesamt vier Scheine aus Proseminaren:

    • einen Schein aus der vierstündigen Einführung in die formale Logik
    • einen Schein aus einem beliebigen Proseminar
    • zwei Scheine aus Proseminaren zu den folgenden Bereichen: Weltreligionen, Religionsphilosophie, Religionsgeschichte, Sozialwissenschaften, moralische Sozialisation, Interdisziplinarität der Wissenschaften

     

    Einer der beiden erstgenannten Scheine kann durch Orientierungsprüfung abgelegt werden. Die Orientierungsprüfung legen Sie in einem beliebigen Proseminar ab.

     

     

    Scheinanforderungen für die Magisterprüfung im Fach Philosophie

  • Im Magisterhauptfach Philosophie benötigen Sie neben der erfolgreich abgelegten Zwischenprüfung zur Zulassung zur Magisterprüfung drei weitere Scheine aus Hauptseminaren des Philosophischen Seminars Im Magisternebenfach benötigen Sie zwei Scheine aus Hauptseminaren, um zur Magisterprüfung zugelassen zu werden.

     

     

    Scheinanforderungen für das Staatsexamen im Fach Philosophie/Ethik

    Neben den oben zur Zulassung zur Zwischenprüfung aufgeführten Scheinen und der Zwischenprüfung selbst, benötigen Sie ausserdem folgende Leistungsnachweise:

    • einen Schein aus einer fachdidaktischen Lehrveranstaltung
    • Schulpraxissemester
    • EPG-Scheine gemäß Anlage C der WPO (Informationen)
    • Pädagogische Studien gemäß Anlage B der WPO

     

    Außerdem benötigen Sie jeweils einen Schein aus jeweils einem Hauptseminar zu folgenden Bereichen:

    • theoretische Philosophie
    • praktische Philosophie
    • angewandte Ethik
    • Hauptlehren des Christentums

     

     

    Scheinanforderungen für das Erweiterungsfach Philosophie/Ethik

    Da die ZP hier nicht abgelegt werden muss, kommt die einzige Diskrepanz zwischen der WPO und der WPO und der ZPO hinsichtlich der Scheinanforderung zum Tragen. Insgesamt gelten für Studenten, die Philosophie/Ethik als Erweiterungsfach studieren dieselben Leistungsanforderungen, mit den einzigen Unterschieden:

    •  Keine Zwischenprüfung

    •  Die Scheine aus den Bereichen Weltreligionen, Religionsphilosophie, Religionsgeschichte, etc. müssen nicht im Grundstudium als Proseminarscheine, sondern dürfen auch im Hauptstudium als Hauptseminarsscheine erworben werden.

     

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Letzte Änderung: 23.05.2018