Gremien, Kommissionen, Ausschüsse

 

Fakultätsrat

Mitglieder des Fakultätsrates der Neuphilologischen Fakultät
(Amtszeit der Studierenden:  - 30.9.2015, der anderen Mitglieder: 01.10.2011 - 30.9.2018)

Hochschullehrer:
Ekkehard Felder (Dekan), Günter Leypoldt (Prodekan), Barbara Beßlich (Studiendekanin), Vahram Atayan, Tobias Bulang, Beatrix Busse, Robert Folger, Anette Frank, Sybille Große, Eva Güida, Jadranka Gvozdanovic, Urs Heftrich, Helmuth Kiesel, Sonja Kleinke, Jekatherina Lebedewa, Ludger Lieb, Óscar Loureda, Vera Nünning, Giulio Pagonis, Gerhard Poppenberg, Edgar Radtke, Friederike Reents, Jörg Riecke, Stefan Riezler, Gertrud Rösch, Giovanni Rovere, Peter Paul Schnierer, Christiane von Stutterheim, Christof Weiand

Wissenschaftl. Dienst (5 Sitze):
Nicole Becker, Katja Ebel, Catherine Péant-Abrahams, Jörn Stegmeier, Till Stellino

Studierende (8 Sitze):
Milan Bijani, Hanna Butterer, Catarina Cramer, Mirko Hering, Johanna Mast, Fabian Reinhard, Monika Rup

Mitarbeiter in Technik und Administration (3 Sitze):
Alessandra Acquarone, Brigritte Greiling

 

Studienkommission

Die Studienkommission ist ein Gremium der Neuphilologischen Fakultät, das für die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben durch den Fakultätsrat bestellt ist.
Sie besteht aus dem Studiendekan als dem Vorsitzenden, drei Professoren, zwei Vertretern des wissenschaftlichen Dienstes und vier Studierenden. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder vier Jahre.
Zu den Aufgaben der Studienkommission gehört es insbesondere, Empfehlungen zur Weiterentwicklung von Gegenständen und Formen des Studiums sowie zur Verwendung der für Studium und Lehre vorgesehenen Mittel zu erarbeiten und an der Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Veranstaltungskritik mitzuwirken.
Die Studienkommission handelt, im Rahmen der Gesamtverantwortung des Dekans, in eigener Initiative, im Auftrag des Dekans und des Fakultätsrats sowie auf Grund von Anregungen des Lehrkörpers und der Studierenden. Sie tagt in der Regel einmal monatlich während der Vorlesungszeit.

 

Mitglieder der Studienkommission
(Amtszeit der Studierenden 1.09.2014 - 31.8.2015, der anderen Mitglieder: 1.10.2012 - 30.9.2016).

Studiendekanin als Vorsitzende:
Prof. Dr. Barbara Beßlich, Germanistisches Seminar

Professoren und Akademische Mitarbeiter

Prof. Dr. Vahram Atayan, Seminar für Überstezen und Dolmetschen

PD Dr. Christoph Garstka, Slavisches Institut

PD Dr. Eva Güida, Romanisches Seminar

Dr. Ute Kohlmann, Institut für Deutsch als Fremdsprachenphilologie

Prof. Dr. Peter Paul Schnierer, Anglistisches Seminar

Vertreter:
Dr. Marcel Krings, Germanistisches Seminar

Prof. Dr. Stefan Riezler, Institut für Computerlinguistik

Dr. Karoline Thaidigsmann, Slavisches Institut

Studierendenvertreter:
Jonas Faust, Maria Krümpelmann, Cosima Sauer, N.N.


Aufgaben des Studiendekans

Zum Geschäftsbereich des Studiendekans gehören die mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben, die ihm zur ständigen Wahrnehmung übertragen sind. Er hat insbesondere auf ein ordnungsgemäßes und vollständiges Lehrangebot hinzuwirken, das mit den Studien- und Prüfungsordnungen übereinstimmt. Er bereitet die Beschlussfassung über die Studien- und Prüfungsordnungen vor, koordiniert die Studienfachberatung und sorgt für Abhilfe bei Beschwerden im Studien- und Prüfungsbetrieb.

Der Studiendekan als Beschwerdeinstanz

Jede(r) Studierende hat das Recht, den zuständigen Studiendekan auf Mängel bei der Durchführung des Lehr- und Studienbetriebes oder die Nichteinhaltung von Vorschriften der Studien- und Prüfungsordnung hinzuweisen und die Erörterung der Beschwerde in der zuständigen Studienkommission zu beantragen. Der Antragsteller oder die Antragstellerin ist über das Ergebnis der Beratung zu unterrichten.

 

Habilitationskonferenz

Die Habilitationskonferenz ist zuständig für die Durchführung des Habilitationsverfahren und die zu treffenden Entscheidungen, soweit die Habilitationsordnung der Neuphilologischen Fakultät nichts anderes bestimmt. Die Habilitationskonferenz besteht aus allen der Fakultät angehörenden Professoren, Hochschul- und Privatdozenten, die hauptberuflich an der Universität tätig sind, ferner aus den entpflichteten Professoren und den Professoren im Ruhestand, solange diese nicht auf ihre Mitgliedschaft in der Habilitationskonferenz verzichten. Bei der Entscheidung über die Bewertung der Habilitationsleistungen treten ferner mindestens ein Professor, in der Regel aber zwei Professoren anderer Fakultäten als stimmberechtigte Mitglieder hinzu. Diese werden auf Bitte des Dekans von der entsprechenden Fakultät benannt.
Vorsitzender der Habilitationskonferenz ist der Dekan oder sein Vertreter. Der Vorsitzende hat Stimmrecht.
(§ 3.1-2 und § 3.4 Habilitationsordnung der Neuphilologischen Fakultät).

 

Promotionsausschuss

Gemäß § 3 Abs. 1 der Promotionsordnung ist der Promotionsausschuss für den ordnungsgemäßen Ablauf der Promotionsverfahren zuständig. Als Vorsitzender des Promotionsausschusses nimmt der Dekan in der Regel die ihm vom Promotionsausschuss übertragenen Aufgaben über die Zulassung zur Promotion und über die Annahme als Doktorand, über die Bestellung der Gutachter und über die Zusammensetzung der Pfürungskommission wahr. Der Promotionsausschuss kann in Ausnahmefällen Ausnahmen von den Bestimmung der Promotionsordnung beschließen. Für die organisatorische Durchführung der Promotionsverfahren ist das Dekanat der Neuphilologischen Fakultät zuständig, das für Promovenden erster Ansprechpartner für Promotionsangelegenheiten ist.

 

Prüfungsausschüsse der Neuphilologischen Fakultät

Anschrift: Voßstraße 2, Gebäude 37, D-69115 Heidelberg

1. Magister-, Bachelor-, Masterstudiengänge:

Gemäß §5 der Magisterprüfungsordnung, Allgemeiner Teil, bzw. §5 der Bachelorprüfungsordnung, Allgemeiner Teil, bzw. §5 der Masterprüfungsordnung, Allgemeiner Teil ist der Prüfungsausschuss für die Organisation der Prüfungen zuständig.

Er achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden.
An der Neuphilologischen Fakultät gibt es einen Prüfungsausschuss, der für alle Studiengänge an der Fakultät (mit Ausnahme der Studiengänge am SÜD) zuständig ist.

Zur Zeit hat der Prüfungsausschuss die folgende Zusammensetzung:

Vorsitzender:
Prodekan Prof. Dr. Günter Leypoldt

Mitglieder:
Prof. Dr. Gertrud Maria Rösch (Seminar für Deutsch als Fremdsprachenphilologie)

Dr. Heiko Jakubzik (Anglistisches Seminar)

Studierendenvertreter:

Herr Milan Bijani

Frau Hanna Butterer

 

2. Lehramtsstudiengänge:

Mitglieder:

Prof. Dr. Ludger Lieb (Germanistisches Seminar)

Prof. Dr. Sybille Große (Romanisches Seminar)

Dr. Michael Isermann (Anglistisches Seminar)

Studierendenvertreter:

Frau Hanna Butterer

Herr Milan Bijani (Stellvertreter)

Die organisatiorische Durchführung der Prüfungsverfahren hat der Prüfungsausschuss dem Gemeinsamen Prüfungsamt übertragen, das für die Studierenden erster Ansprechpartner in Prüfungsfragen ist. In fachlichen Fragen legt das Prüfungsamt die Angelegenheit dem Prüfungsausschuss zur Entscheidung vor.

 

Landesgraduiertenförderungs-Ausschuss

Gemäß dem Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG) vergibt die Universität jährlich Stipendien aus den Mitteln der Landesgraduiertenförderung. Promovenden müssen hierfür einen Antrag beim Dezernat 6 der Zentralen Universitätsverwaltung einreichen (siehe dafür unter Information für Doktoranden). Für die Auswahl der Stipendiaten hat die Universität eine Vergabekommission eingerichtet. Um Anträge auf Aufnahme in die Graduiertenförderung beurteilen zu können, holt die Vergabekommission bei den für das Fachgebiet zuständigen Fakultäten Gutachten zu den einzelnene Anträgen ein.
Für diese gutachterliche Tätigkeit hat die Neuphilologische Fakultät einen Landesgraduiertenförderungs-Ausschuss eingerichtet, dessen Vorsitzender der Prodekan ist.

 

 

 

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 30.04.2015
zum Seitenanfang/up