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Studium Generale: Menschenrechte – für wen?

Pressemitteilung Nr. 67/2017
4. Mai 2017
Im Auftaktvortrag spricht der Rechtswissenschaftler Martin Borowski über Menschenrechte und Grundrechte

Mit einem Vortrag zum Thema „Menschenrechte und Grundrechte“ eröffnet Prof. Dr. Martin Borowski, Rechtswissenschaftler an der Ruperto Carola, am Montag, 8. Mai 2017, das Studium Generale, zu dem die Universität Heidelberg im Sommersemester einlädt. In sieben Vorträgen werden Wissenschaftler verschiedener Disziplinen zu der Frage „Menschenrechte – für wen?“ Stellung nehmen und dabei unterschiedliche Aspekte wie den Bedeutungswandel von Menschenrechten oder deren strafrechtlichen Schutz erörtern. Die Reihe schließt mit einer Podiumsdiskussion. Die Auftaktveranstaltung mit Prof. Borowski findet – wie alle Vorträge des Studium Generale – in der Aula der Neuen Universität statt. Beginn ist jeweils um 19.30 Uhr.

Wie der Referent betont, zählt die Idee der Menschenrechte seit Langem zu den kraftvollsten politischen Ideen. Jedoch existieren durchaus verschiedene Konzeptionen, in denen Freiheit, Gleichheit und Solidarität unterschiedlich verstanden und gewichtet werden, so Prof. Borowski. In seinem Vortrag wird der Wissenschaftler darlegen, welche rechtlichen Instrumente und Institutionen zur Wahrung und Sicherung menschenrechtlicher Schutzgüter seit Mitte des 20. Jahrhunderts geschaffen wurden. Dabei nimmt er das nationale und das internationale Recht sowie das Recht der Europäischen Union in den Blick. Zudem beschäftigt er sich mit der Frage nach der Natur und den Eigenschaften von Menschenrechten und Grundrechten sowie mit dem Verhältnis beider zueinander.

Das Studium Generale ist eine Veranstaltungsreihe der Universität Heidelberg, die sich an alle Mitglieder der Universität und die interessierte Öffentlichkeit wendet. Die Vorträge eines Semesters stehen unter einem gemeinsamen Rahmenthema, das von Wissenschaftlern verschiedener Fachrichtungen aus der Sicht ihrer Disziplin behandelt wird. Für die aktuelle Reihe zum Thema „Menschenrechte – für wen?“ konnten neben Forscherinnen und Forschern der Universität Heidelberg auch Experten der Universität Göttingen und des Max-Planck-Instituts für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg als Gastredner gewonnen werden. Zu den Referenten gehören außerdem der stellvertretende Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte sowie der Generalsekretär von Amnesty International, der über Menschenrechtsarbeit in einer internationalen Organisation sprechen wird. Das Studium Generale im Sommersemester 2017 endet am 10. Juli mit der Podiumsdiskussion, die sich der Frage „Menschenrechte und Profit – Widerspruch oder notwendige Grundlage?“ widmet.

Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 04.05.2017
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