Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zu den Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für den von Ihnen gewählten Studiengang zusammengestellt.
Erstes Fach | Informatik – Bachelor 50% |
Staatsangehörigkeit | Schweiz |
Bildungsabschluss | Ausländische Hochschulzugangsberechtigung |
Studieneinstieg | Erstes Fachsemester |
Internationale Studienbewerber ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen um Zulassung bei der Universität bewerben. Die Studienplätze für diese Bewerbergruppe werden direkt von der Universität vergeben.
In Studiengängen mit Aufnahmeprüfung ist der Nachweis zusätzlicher Qualifikationen an die Aufnahme eines Fachstudiums geknüpft. Über die zusätzlich geforderten Qualifikationen informiert die fachspezifische Auswahlordnung/Zulassungssatzung. Sofern nicht in fachspezifischen Auswahl- und Zulassungssatzungen geregelt, können nachzuweisende Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen auch in den fachspezifischen Studien- und Prüfungsordnungen bestimmt werden. Weitere Details entnehmen Sie bitte der entsprechenden Satzung/Ordnung.
Als internationale*r Studienbewerber*in ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung bewerben Sie sich online und laden dabei die für die Bewerbung erforderlichen Dokumente als PDF-Dateien hoch.
Die Bewerbung erfolgt für alle grundständigen Studiengänge über das heiCO-Bewerbungsportal. Bei der Bewerbungsfrist handelt es sich um eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bewerbungsunterlagen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Universität Heidelberg eingehen, können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.
Wintersemester: 01.06. - 15.07.
Die Universität vergibt die Studienplätze entsprechend der Bestimmungen des Landeshochschulgesetzes Baden-Württemberg und der geltenden fachspezifischen Auswahlordnung/Zulassungssatzung bzw. Studien- und Prüfungsordnung.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz.
Nach erfolgter Zulassung werden Sie in Ihrem heiCO-Account aufgefordert, innerhalb einer dort angezeigten Frist den Studienplatz anzunehmen. Wird der Studienplatz nicht fristgerecht angenommen, verfällt der Anspruch auf den Studienplatz. Im Anschluss daran erfolgt die Immatrikulation online sowie durch das postalische Einreichen von Unterlagen bei der Studierendenadministration innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Immatrikulationsfrist.
Bitte senden Sie diese an folgende Adresse:
Universität Heidelberg
Studierendenadministration
Seminarstr. 2
69117 Heidelberg
und beachten Sie, dass auch die postalisch einzureichenden Unterlagen für Ihre Immatrikulation fristgerecht innerhalb der in Ihrem Zulassungsbescheid genannten Frist bei der Universität Heidelberg eingegangen sein müssen.
Abholung des Studierendenausweises
Nach erfolgter Immatrikulation erhalten Sie eine E-Mail mit dem Hinweis, dass Sie Ihren Studierendenausweis frühestens fünf Werktage nach Erhalt und Aktivierung der Uni-ID ausschließlich persönlich und unter Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Personalausweis oder Reisepass) in der Universitätsverwaltung abholen können. Bitte beachten Sie, dass die Uni-IDs für das Sommersemester frühestens ab dem 01.02. und für das Wintersemester frühestens ab dem 01.08. zugeteilt werden können.
Falls Ihre Zeugnis auf einen anderen Namen als Ihren jetzigen Namen ausgestellt ist, müssen Sie einen entsprechenden amtlichen Nachweis über Ihre Namensänderung vorlegen.
Zeugnisse müssen immer in der Originalsprache des Herkunftslandes und ggf. zusätzlich in englischer oder deutscher Übersetzung eingereicht werden. Werden Zeugnisse in einem nicht-englischsprachigen Herkunftsland neben der Originalsprache auch in englischsprachiger Version ausgestellt, gilt diese englischsprachige Ausfertigung als originalsprachiges Zeugnis. Gleiches gilt für Zeugnisversionen in deutscher Sprache. Auch Übersetzungen müssen beglaubigt werden. Übersetzer*innen dürfen grundsätzlich keine originalsprachigen Dokumente beglaubigen, sondern nur die von ihnen selbst erstellten Übersetzungen. Nur wenn sich auf der eingereichten Übersetzung der Originalstempel des*der Übersetzers*Übersetzerin befindet, ist eine zusätzliche Beglaubigung nicht erforderlich.
Weiterführende Informationen zu Beglaubigungen und Übersetzungen finden Sie auf der Homepage der Universität Heidelberg unter: Beglaubigung von Dokumenten
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation zu zahlenden Semestergebühren finden Sie auf der Homepage unter: Studienbeiträge
Informationen zu den im Rahmen der Immatrikulation gegebenenfalls zusätzlich zu zahlenden Studiengebühren für internationale Studierende finden Sie auf der Homepage unter „Studiengebühren für Internationale Studierende“
Die für Sie geltende Beitragshöhe, Ihren persönlichen Verwendungszweck sowie auch den aktuellen Beitragsstatus finden Sie in Ihrem heiCO-Account unter „Studienbeitragsstatus".
Je nach Staatsangehörigkeit benötigen zugelassene ausländische Studienbewerber*innen für die Einreise nach Deutschland ein Studienvisum sowie für die Durchführung eines Studiums an der Universität Heidelberg eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis. Weiterführende Informationen finden Sie im Merkblatt: Visum/Aufenthaltserlaubnis
Sollten Sie bereits an der Universität Heidelberg immatrikuliert sein, ist eine erneute Immatrikulation nicht erforderlich. In diesem Fall müssen Sie sich umschreiben.
Umschreibung