Mediation
Aufbau
Einzelbuchung
Lehr- und Lernformen
Studienorganisation
Aufbau
Das Weiterbildungsprogramm Mediation ist in verschiedene Ausbildungsabschnitte unterteilt. Diese können aufeinander aufbauend absolviert werden.

Grundlagen der Mediation
Das Seminar Grundlagen und Verfahren der Mediation, zugleich Modul 1 des 120H-Ausbildungslehrgangs zu zertifizierten Mediator*innen, gibt einen Überblick über Indikation, Struktur und Ablauf der Mediation. Die Teilnehmenden lernen grundlegende Techniken und Haltungen von Mediator*innen kennen. In Rollenspielen üben sie den Übertrag in die Praxis
Der Lernprozess im Seminar wird durch die interdisziplinäre Zusammensetzung der Seminarteilnehmenden intensiviert. Jede und jeder Einzelne lernt so die spezifischen Kompetenzen der vertretenen Berufsgruppen nicht nur kennen, sondern erfährt sie auch unmittelbar. Nach dem intensiven Training haben die Teilnehmenden einen konkreten Einblick in die theoretischen Grundlagen der Arbeit und das Kompetenzprofil von Mediator*innen erhalten.
Das Seminar umfasst 24 Zeitstunden und schließt mit einer Teilnahmebescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation ab.
120H-Ausbildungslehrgang
Ziel des Ausbildungslehrgangs ist es, Mediation als berufspraktische Zusatzqualifikation zu erlernen. Sie dient dem Erwerb praktischer Handlungskompetenzen und gibt Anwender*innen klare Strukturen an die Hand.
Der Lehrgang umfasst acht Module mit 120 Zeitstunden. Die Inhalte entsprechen dem Mediationsgesetz vom 21.07.2012 und der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung ZMediatAusbV vom 21.08.2016.
Nach Abschluss der 120 Stunden erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation über den Besuch des Lehrgangs.
Optional können im Anschluss methodische und thematische Fortbildungsseminare besucht werden, um in verschiedenen Berufsfeldern und Anwendungsbereichen qualifiziert als Mediator*in arbeiten zu können.
Voraussetzungen für die Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin“/„Zertifizierter Mediator“
Wer die Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin“/„Zertifizierter Mediator“ anstrebt, muss darüber hinaus während des 120H-Lehrgangs oder spätestens innerhalb eines Jahres nach dessen Abschluss eine Mediation als Mediator*in oder als Co-Mediator*in durchführen und mit einer Einzelsupervision abschließen.
Um die Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin“/„Zertifizierter Mediator“ dauerhaft führen zu können, sind ergänzende Fortbildungen zu absolvieren:
- einmalige Fortbildung (§4 ZMediatAusbV): Innerhalb von zwei auf den Ausbildungsabschluss folgenden Jahren müssen vier Mediationen als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführt werden. Im Anschluss daran ist an mindestens einer Einzelsupervision je Mediation teilzunehmen.
- regelmäßige Fortbildung (§3 ZMediatAusbV): Nach Abschluss der Ausbildung müssen im Vier-Jahres-Turnus Fortbildungsveranstaltungen im Umfang von mindestens 40 Zeitstunden besucht werden.
80H-Zusatzqualifizierung
zur Lizenzierung bei den Mediationsdachverbänden mit den geschützten Titeln Mediator*in BM® und Mediator*in BAFM
Wer eine Anerkennung durch die Mediationsdachverbände BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation), BM (Bundesverband Mediation) und BMWA (Bundesverband Mediation in Wirtschaft und Arbeitswelt) anstrebt, benötigt eine insgesamt 200-stündige Ausbildung. Diese kann aufbauend auf dem 120H-Ausbildungslehrgang absolviert werden.
Bestandteile der 80H-Zusatzqualifizierung sind Fortbildungsseminare zu speziellen Anwendungsgebieten der Mediation, Teilnahme an Supervisionen sowie die qualifizierte Dokumentation von eigenen Fällen (mindestens 30 Stunden Mediationstätigkeit).
Ferner wird am Ende der Ausbildung in einem Prüfungsgespräch mit der Studienleitung das Wissen und Können der Teilnehmenden mit erfahrenen Supervisor*innen reflektiert.
Die Zusatzqualifizierung sollte innerhalb mindestens eines Jahres, maximal innerhalb von vier Jahren absolviert werden. Der erfolgreiche Abschluss wird durch eine gemeinsame Bescheinigung der Universität Heidelberg und des Heidelberger Instituts für Mediation bestätigt.
Mit der Bescheinigung nach § 2 ZMediatAusbV (120 Stunden) und der Bescheinigung über die Zusatzqualifizierung (80 Stunden), besteht die Möglichkeit, das Anerkennungsverfahren bei den Mediationsdachverbänden einzuleiten. Beim Anerkennungsverfahren werden die Teilnehmenden von der Studienleiterin Lis Ripke, die anerkannte Ausbildungsleiterin BAFM und lizenzierte Ausbilderin BM® ist, unterstützt.
Einzelbuchung von Fortbildungsseminaren
Interessierte, die bereits in einem anderen Zusammenhang Kenntnisse der Mediation erworben haben, sind im Weiterbildungsprogramm grundsätzlich herzlich willkommen. Vor Buchung einzelner Fortbildungsseminare ist eine Rücksprache mit der Studienleitung und die Zulassung zur Teilnahme am Weiterbildungsprogramm Voraussetzung.
Ausgewählte Seminare sind so konzipiert, dass sie auch für Angehörige spezifischer Berufsgruppen ohne Mediationserfahrung geeignet sind. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Heidelberger Institut für Mediation oder an die Abteilung Wissenschaftliche Weiterbildung der Universität Heidelberg.
Lehr- und Lernformen
Seminare
Die Teilnahme an Präsenzseminaren bildet das Gerüst der Weiterbildung. Sie finden berufsbegleitend zum Ende der Woche hin statt. Je nach Inhalt sind sie ein- bis viertägig konzipiert und umfassen sechs bis 30 Stunden.
Die Veranstaltungen zeichnen sich durch ihren Methodenmix aus. Der theoretische Input durch die Dozent*innen wird durch Demonstrationen verdeutlicht. Mit Rollenspielen und Selbsterfahrungsübungen werden die Inhalte interaktiv vemittelt.
Peergroups
Um die Vernetzung der Teilnehmenden zwischen den Seminaren zu fördern, ist die Teilnahme an Peergroups während des 120H-Ausbildungslehrgangs obligatorisch. Die Ausbildungsteilnehmenden treffen sich regelmäßig, um die Inhalte der Seminare strukturiert aufzuarbeiten und so die Sicherheit im Umgang mit den Inhalten zu erhöhen. Mit der Peergroup-Arbeit wird der handlungsorientierte Ansatz der Weiterbildung zusätzlich vertieft.
Die Treffen finden jeweils zwischen zwei Modulen des Ausbildungslehrgangs statt. Die Peergroups bestimmen Ort und Zeit selbständig und organisieren die Räume eigenverantwortlich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Teilnehmernden.
Charakteristisch für die Arbeit in einer Peergroup ist, dass sich die Teilnehmenden in einem geschützten Rahmen auf Augenhöhe begegnen. Sie können ihr Wissen und ihre Fähigkeiten zwischen den Seminarterminen ausprobieren und festigen. Die Teilnehmenden übernehmen selbst die Verantwortung für die Peergroup-Arbeit.
Themen der Peergroups sind:
- Sicherheit gewinnen in der Struktur und den Prinzipien der Mediation
- Paraphrasieren üben, Begriffe wie Position, Thema, Interesse, persönliches Anliegen sicher definieren
- die Haltung als Mediator*in – ausgewogene/allparteiliche Führung des Mediationsprozesses
- verschiedene Einführungsmöglichkeiten des Rechts üben
- Reflexion über den Zugang zur Praxis, unterschiedliche Settings üben
- absolute Sicherheit in der Struktur gewinnen, Üben von Visualisierung
Praxisfälle
Die Heidelberger Mediationsausbildung zeichnet sich besonders durch ihre Praxisnähe aus. Deshalb ist die Durchführung eigener Mediationen auch Bestandteil der Ausbildung.
Für ein anspruchsvolles Qualitätsmanagement der praktischen Arbeit wird ein eigens von Prof. Dr. Reiner Bastine und Lis Ripke entwickeltes Dokumentationssystem zur Verfügung gestellt. Für die Akquise der Fälle sind die Ausbildungsteilnehmenden selbst verantwortlich. In der Regel werden Sie aus dem Arbeitsumfeld generiert.
Um die Bezeichnung „Zertifizierte Mediatorin“/„Zertifizierter Mediator“ nach dem Mediationsgesetz führen und erhalten zu können, sind die Vorgaben der Zertifizierte-Mediatoren-Ausbildungsverordnung bindend. Die geschützten Titel der Dachverbände werden in dem jeweiligen Anerkennungsverfahren der Dachverbände vergeben. Das Heidelberger Institut für Mediation ist anerkanntes Ausbildungsinstitut der BAFM (Bundesarbeitsgemeinschaft für Familienmediation). Die Studienleiterin Lis Ripke ist lizenzierte Ausbilderin BM®. Die organisatorischen Voraussetzungen für ein Anerkennungsverfahren nach den Vorgaben der Dachverbände werden dadurch gewährleistet.
Supervision
Der Heidelberger Supervisionsansatz ist speziell auf die Begleitung sowie die Vor- und Nachbereitung von Mediationen ausgerichtet. Ziel ist die Verbesserung der Handlungssicherheit in der Mediationspraxis. Sie bietet insbesondere bei schwierigen Fällen Unterstützung und hilft dabei, die Mediation spezifisch auf die jeweiligen Anwendungsbedingungen auszurichten. Bei einem als nicht befriedigend empfundenen Abschluss einer Mediation dient sie der Aufarbeitung des Mediationsprozesses.
Supervision ist ein gutes Qualitätssicherungstool und Lernmittel für Mediator*innen, die von der Praxis für die Praxis lernen wollen – unabhängig davon, ob ein eigener Fall vorgestellt wird oder nicht. Es empfiehlt sich daher, die Supervision möglichst frühzeitig in der Ausbildung begleitend zu den Theorieseminaren in Anspruch zu nehmen, um den Transfer der Theorie in die eigene Praxis zu erleichtern.
Aufgrund des besonderen Settings in der Supervision ist Vertraulichkeit von großer Bedeutung. Dies kann sich auf die Zusammensetzung der Teilnehmendengruppe auswirken.