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Manipulation und Vertrauen im Gesundheitswesen

Veranstaltung mit Prof. Dr. Claus R. Bartram und Prof. Dr. Gerhard Dannecker

Moderation: Prof. Dr. Klaus Tanner

Podiumsdiskussion am 20. Juni 2016

In seinem Einleitungsbeitrag befasst sich Prof. Bartram mit dem Vertrauen in die Medizin, basierend auf Fortschritten in Diagnostik, Therapie und Versorgungskonzepten. Zudem wird er sich mit der Darstellung und Interpretation humangenetischer Daten auseinandersetzen. Dabei geht es zum Beispiel um die Frage, was sich hinter der „Entschlüsselung“ des Genoms verbirgt und welche Verantwortung sich aus der Deutungsmacht von Medizin und Naturwissenschaften ergibt. Zudem wird der Humangenetiker auf die Möglichkeiten und Grenzen einer angemessenen Aufklärung im Gesundheitsbereich eingehen.

Im Hinblick auf Organtransplantationen beschäftigt sich Prof. Dannecker in seinem einführenden Beitrag mit dem sogenannten strafbewehrten Manipulationsverbot. Zudem wird der Strafrechtler auf das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient eingehen und in diesem Zusammenhang über die Einführung eines Straftatbestands der Korruption im Gesundheitswesen sprechen. Ein weiterer Aspekt wird der Abrechnungsbetrug sein.

Pressemitteilung zur Veranstaltung

 

Claus BartramProf. Dr. Claus Bartram studierte in den Jahren 1972 bis 1978 Medizin und Philosophie an der Universität Hamburg. Im Anschluss an seine Promotion im Fach Humangenetik absolvierte
er seine Facharztausbildung an den Universitäts-Kinderkliniken Düsseldorf und Ulm und ging als Stipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft für zwei Jahre an das Department of Cell Biology and Genetics der Erasmus-Universität Rotterdam. Sein weiterer Weg führte den Mediziner im Jahr 1985 an die Universitätsklinik Ulm, an der er die Sektion Klinische Molekularbiologie aufbaute. Im Jahr 1995 übernahm er am Heidelberger Universitätsklinikum die Leitung des Instituts für Humangenetik. Von 2004 bis 2014 leitete er als Dekan die Medizinische Fakultät Heidelberg. Claus Bartram hatte und hat zahlreiche Funktionen in wissenschaftlichen Gesellschaften und Gremien inne, unter anderem ist er Obmann der Sektion „Humangenetik und Molekulare Medizin“ der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina und war Vorsitzender des wissenschaftlichen Ausschusses der Deutschen Krebshilfe sowie Mitglied des Fachkollegiums „Medizin“ der Deutschen Forschungsgemeinschaft. Zahlreiche Auszeichnungen wie der Deutsche Krebshilfe Preis und der Wilhelm-Warner-Preis belegen seine wissenschaftlichen Erfolge.

 

Gerhard DanneckerProf. Dr. Gerhard Dannecker studierte in den Jahren 1972 bis 1977 Volkswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften in Freiburg/Breisgau und Göttingen. 1983 wurde er mit der Arbeit „Steuerhinterziehung im internationalen Wirtschaftsverkehr“ promoviert. Nach der Habilitation 1991 folgte der Ruf an die Universität Bayreuth an den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Informationsrecht. Seit 2007 lehrt Gerhard Dannecker an der Universität Heidelberg am Lehrstuhl für Strafrecht und Strafprozessrecht unter besonderer Berücksichtigung europäischer und internationaler Bezüge. 2009 wurde er Direktor des Instituts für deutsches, europäisches und internationales Strafrecht und Strafprozessrecht an der Universität Heidelberg.

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Letzte Änderung: 10.03.2017
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