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Öffnungszeiten
Mo - Do 10 - 16 Uhr
Fr 10 - 14 Uhr

Raum 35
Seminarstr. 2
D-69117 Heidelberg
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Tel. +49 6221 54-5454
E-Mail studium@uni-heidelberg.de

 
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Die häufigsten Fragen lassen sich oft schnell beantworten. Lesen Sie nach, was am meisten erfragt wird.

 
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Bescheide

Bescheide im Dialogorientierten Serviceverfahren:

  • Im Falle einer Zulassung erhalten Sie den Zulassungsbescheid in Ihrem Bewerberaccount der Universität Heidelberg, nachdem Sie in Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de das Zulassungsangebot angenommen haben. Es erfolgt kein postalischer Versand von Zulassungsbescheiden.
  • Falls Sie keine Zulassung erhalten wird der Ablehnungsbescheid in Ihrem Benutzerkonto bei hochschulstart.de bereitgestellt. Falls Sie den postalischen Versand gewünscht haben, sendet hochschulstart.de den Ablehnungsbescheid Ihnen zu.
  • Wenn Sie zugelassen wurden und den Studienplatz wegen eines Dienstes nicht annehmen können und die Rückstellung beantragen möchten, nehmen Sie das Studienangebot bei hochschulstart.de bitte an und klicken auf Rückstellung. Danach können Sie in Ihrem Bewerberaccount an der Universität Heidelberg den Zulassungsbescheid ausdrucken und gut aufbewahren. Nach Verfahrensende gibt es keine Möglichkeit mehr auf Bescheide zuzugreifen. Der Zulassungsbescheid ist in diesem Falle zugleich der Rückstellungsbescheid. Bitte beachten Sie, dass die Datensynchronisation zwischen hochschulstart.de und der Universität Heidelberg einige Minuten dauern kann.

Bescheide in den universitätsinternen Auswahlverfahren und Aufnahmeprüfungen:

  • Zulassungs- und Ablehnungsbescheide werden nicht mehr per Post verschickt.
  • Den Zulassungsbescheid finden Sie in Ihrem Bewerberaccount der Universität Heidelberg
  • Den Ablehnungsbescheid finden Sie ebenfalls in Ihrem Bewerberaccount der Universität Heidelberg
  • Falls Sie wegen eines Dienstes den Studienplatz nicht annehmen können, dient der Zulassungsbescheid gleichzeitig als Rückstellungsbescheid, ein gesonderter Antrag auf Rückstellung entfällt. Bitte drucken Sie den Zulassungsbescheid aus und bewahren Sie ihn gut auf, da es nach Verfahrensende keine Möglichkeit mehr gibt auf Bescheide zuzugreifen.
Seitenbearbeiter: E-Mail
Letzte Änderung: 23.06.2020
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