Vorträge als Überfachliche Kompetenz
Informationen zum Erwerb von Leistungspunkten im Bereich der Überfachlichen Kompetenz
Ab dem Sommersemester 2026 können sich Studierende des Slavischen Instituts den Besuch von Vorträgen mit eindeutigem Osteuropabezug an der Universität Heidelberg und geeigneten wissenschaftlichen und kulturellen Institutionen im Bereich der überfachlichen Kompetenzen anrechnen lassen.
Hierbei sind folgende Regelungen zu beachten:
- Für den Besuch von 5 Vorträgen wird 1 ECTS im Bereich der Überfachlichen Kompetenzen angerechnet.
- Lassen Sie sich den Besuch eines Vortrags bitte jeweils mit diesem Formular von den OrganisatorInnen, ModeratorInnen oder Vortragenden bestätigen. Die Verbuchung der ÜK-Punkte nimmt auf dieser Grundlage Herr Puda (ales.puda@slav.uni-heidelberg.de) vor.
- Es können nur Vorträge angerechnet werden, die in Präsenz stattfinden.
- Insgesamt können während eines Bachelorstudiums oder eines Masterstudiums nicht mehr als jeweils 4 ECTS durch den Besuch von Vorträgen erworben werden.
- NICHT angerechnet werden können Vorträge, die im Rahmen einer regulär von Ihnen belegten Lehrveranstaltung besucht werden, z. B., wenn Sie ein Seminar / eine Vorlesung besuchen und dort ein Gastvortrag gehalten wird. Besuchen Sie einen solchen Vortrag hingegen, obwohl Sie NICHT an der gesamten Lehrveranstaltung teilnehmen, können Sie sich den Vortrag anrechnen lassen. Das gilt insbesondere auch für die Vorträge im Rahmen der Ringvorlesung zur Geistes- und Kulturgeschichte der Slavischen Völker.
Bei Unsicherheit, ob Ihnen eine Veranstaltung angerechnet werden kann, oder bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Puda (ales.puda@slav.uni-heidelberg.de) oder Frau Thaidigsmann (karoline.thaidigsmann@slav.uni-heidelberg.de).
Letzte Änderung:
26.04.2026